Argentinien: Neuer Versuch für die Verabschiedung eines Gesetzes zur Entkriminalisierung der Abtreibung
|Am Dienstag begannen die Sitzungen im argentinischen Parlament, um den Gesetzentwurf zum freiwilligen Schwangerschaftsabbruch (Interrupción Voluntaria del Embarazo – IVE) zu diskutieren. Dies ist bereits das neunte Mal seit 2007, dass versucht wird, die Legalisierung der Abtreibung zu erreichen. Bereits 2018 wurde der Gesetzentwurf zur IVE vom Parlament gebilligt – jedoch aufgrund des Drucks der katholischen Kirche vom Senat abgelehnt. Das Gesetz zur IVE soll ein altes Gesetz aus dem Jahr 1921 ersetzen. Seitdem gilt die Abtreibung als Verbrechen, das mit bis zu vier Jahren Haft bestraft wird. Abtreibungen sind nur bei (nachgewiesener) Vergewaltigung oder bei Gefahr für das Leben der Frau (aufgrund der Schwangerschaft) zulässig. Das Gesetz, das u.a. die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ermöglichen und das Recht, dies sicher zu tun, regeln würde, wird einerseits von zahlreichen sozialen und Hochschulbewegungen gefordert, ist aber andererseits erneut von den katholischen und evangelischen Kirchen sowie von anderen ultrakonservativen Gruppierungen abgelehnt worden. Mit zweideutigen Parolen wie „das Menschenrecht auf Leben verteidigen“ und „beide Leben retten“ riefen sie zu einer Mobilisierung auf, die vergangenen Samstag vor dem Parlament in Buenos Aires und in anderen Städten stattfand. Es wird geschätzt, dass weit über 350.000 heimliche Abtreibungen jährlich in Argentinien durchgeführt werden – was wiederum nicht nur zur Kriminalisierung vieler Frauen führt, sondern auch lebensbedrohlich für sie ist. Die Regierungskoalition (Frente de Todos) wird nun versuchen, den Gesetzentwurf bis Ende des Jahres im Parlament durchzusetzen (Bildquelle: Quetzal-Redaktion, gc).