Argentinien: Fortsetzung des Schuldenstreits
|Die Auseinandersetzung mit den Hedgefonds resultiert aus der letzten Staatspleite von 2001. Die Mehrheit der Gläubiger hatte sich damals mit der argentinischen Regierung entweder auf geringere Zahlungen, Schuldenerlässe oder Umschuldungen geeinigt. Lediglich zwei Hedgefonds fordern eine vollständige Rückzahlung in Höhe von mehr als $ 1,5 Mrd., obwohl die Fonds während der Krise nur für ein siebzehntel des Wertes gekauft wurden. Da die Anleihen in US-Dollar unter amerikanischem Recht emittiert wurden, findet der Rechtsstreit in den USA statt. Der New Yorker Bezirksrichter Thomas Griesa verbot Argentinien, den Schuldendienst wieder aufzunehmen, solange die Forderungen der Hedgefonds nicht beglichen sind. Das hat zur Folge, dass Anleihezinsen in Millionenhöhe nicht bedient werden können und Argentinien damit technisch zahlungsunfähig wurde. Argentinien versucht nun das US-Urteil zu umgehen. Das Parlament in Buenos Aires verabschiedete dazu ein neues Gesetz, das den Investoren erlaubt, ihre nach US-Recht begebenen Staatsanleihen in Anleihen nach argentinischem Recht umzutauschen. Richter Griesa wertet dies als illegal und Missachtung des Gerichts. Den Forderungen der Hedgefonds, Argentinien pro Tag der Nichtzahlung mit $ 50.000 Strafe zu belegen, schloss er sich jedoch nicht an. Die argentinische Regierung sieht sich außerstande, den Forderungen nachzukommen, da eine Vertragsklausel Argentinien dazu verpflichtet, auch Gläubigern, die bereits auf ihre Forderung verzichtet haben, dieselben Konditionen wie den Hedgefonds zu gewähren. Damit wäre das Land nicht nur technisch, sondern auch faktisch zahlungsunfähig, da alle Schuldenverzichte nichtig werden würden.