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Politik und Kultur in Lateinamerika

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Mayangnas und Miskitos

Aníbal A. Ramírez | | Artikel drucken
Lesedauer: 12 Minuten

Miskitos, Mayangnas und Ramas bilden die autochthonen Stämme der karibischen Küstenregion Nikaraguas und deren Hinterland. Die Miskitos bewohnen die Lagunen an der Küste vom Kap Gracias a Dios bis zur Laguna de Perlas und beide Ufer im oberen Verlauf des Flusses Wangky. Die Mayangnas breiteten sich im Hinterland aus und folgten dabei den Flüssen stromaufwärts bis in die ersten Ausläufer der Gebirge der Zentralregion. Die Ramas blieben auf einer vorgelagerten Landzunge der Laguna de Bluefields, wobei einige verstreute Gruppen in den Flußtälern des Punta Gorda und des Maiz leben. Diese Gruppen sind die Überbleibsel der Stämme, welche früher den gesamten südöstlichen Zipfel Nikaraguas besiedelten.

Die Ursprünge

In präkolumbianischer Zeit hatte das Territorium der Mayangnas eine Ausdehnung, die fast 40 Prozent des heutigen Nikaragua umfaßte. Es erstreckte sich entlang des mittleren Verlaufs des Wangky-Flusses und seiner hauptsächlichen Zuflüsse Bocay, Lakus und Waspuk; entlang der Ausläufer des Gebirgszugs Isabelia; an den Quellen der Flüsse Wawa, Kukalaya, Bambana und Prinzapolka; am Tal des lyas und den Flußauen des Tuma; den Auen des Flusses Kiwaska, den Gewässern unterhalb der Olama-Ebene, an den Flüssen Kurinwäs und Wawasang, die in die Laguna de Perlas münden; an den Flüssen, die in die Laguna de Bluefields münden, hauptsächlich den Flüssen Sikia, Mico, Escondido und Kukra, bis es an das Territorium der Ramas grenzt, welches sich von Punta Gorda (vorher Rama-Fluß genannt) nach Süden erstreckt. Auf der Ost-West-Achse erstreckte sich das Gebiet der Mayangnas von den Ufern der Lagunas de Perlas und der Laguna de Bluefields ins Landesinnere bis zu den Höhenzügen der gegenwärtigen Departments Jinotega, Matagalpa, Boaco und Chontales. Die westliche Grenze stellte der Übergang vom Urwald zu den halbfeuchten Savannen dar. Das war gleichzeitig die Grenze zum von den Spaniern eroberten Gebiet. Die Spanier bezeichneten die Mayangnas als „Kariben“.

Alte Quellen besagen, daß Mayangnas und Miskitos ursprünglich (bis ins 10. Jh.) in der Region der Seen Xolotlan und Cocibolca lebten; von dort wurden sie von aus dem Norden kommenden Stämmen verdrängt, die kulturell und militärisch überlegen waren. Sie flüchteten in das Territorium des heutigen Departement Chontales, und später waren sie gezwungen, in die Urwälder der Atlantikküste zu flüchten. Dort zerstreuten sie sich, und einige erreichten die karibische Küste.

Eine Geschichtsversion der Mayangnas erkennt den gemeinsamen Ursprung mit den Miskitos an, es ist wahrscheinlich, daß diese mythische Version eine weit zurückliegende Realität wiedergibt. Ein Beweis dafür, daß die Trennung von Mayangnas und Miskitos erst einige Jahrhunderte zurückliegt, ist, daß ihre Sprachen einige gemeinsame Worte haben und daß die Bräuche und Religionen beider Gruppen viele Ähnlichkeiten aufweisen. Die Trennung vollzog sich rascher, nachdem die Miskitos im 17. und 18. Jahrhundert Beziehungen zu Händlern und Piraten aufnahmen.

Eine weitere Version über die Miskitos berichtet, daß sie an der nördlichen Küste von Honduras lebten. Sie waren ein kriegerischer Stamm, dessen Häuptling den Namen Miskut hatte. Die Erschöpfung der natürlichen Ressourcen an diesem Ort zwang sie, sich weiter an der Küste nach Südosten zu bewegen. Nahe der Mündung des Flusses Wangky ließen sie sich nieder, nannten den Ort Sitawala (Austernwasser, heute bekannt als Cabo Viejo). Später teilte sich der Stamm in die Miskut Kiamka (die Angehörigen von Miskut) und Miskut Uplika Nanni (das Volk von Miskut). Die Miskut Kiamka fühlten sich näher ans Meer gebunden und breiteten sich an der Küste nach Süden aus, wo sie Dörfer wie Bismuna, Nina Yari (Sandy Bay), Uskira und Dakura begründeten. Die Miskut Uplika Nanni folgten dem Verlauf des Wangky und gründeten Dörfer an dessen oberen Verlauf. Im mittleren Verlauf des Wangky nahmen sie Kontakt mit den Mayangnas auf, welche sie als lál-tánta („Flachköpfe“) bezeichneten. Die Mayangnas ihrerseits nannten die Miskitos Negroes oder Aúas („Kienrußgeschwärzte“ von aúas „Kiefer“).

Das Protektorat Mosquitia

Der Kontakt mit europäischen Seeräubern und Händlern im Jahr 1631 war der Ausgangspunkt für radikale Veränderungen innerhalb des Miskito-Bevölkerung, vor allem aufgrund der Übernahme von Einflüssen von außen. Sie vermischten sich mit den Schwarzen, die ab 1641 als Schiffbrüchige von Sklavenschiffen die nikaraguanische Küste erreichten, und begründeten die ethnische Gruppe der Zambos, deren physiognomische Merkmale sich in den heutigen Miskitos wiederfinden. Im Verbund mit den Engländern beherrschten sie die karibische Küste, die sich von Belize bis nach Bocas del Toro in Panama erstreckt; sie unterwarfen indigene Gruppen der Mayangnas und Ramas; sie begaben sich auf Raub- und Beutezüge gegen die spanische und mestizische Bevölkerung im Inneren des Landes. Außerdem wurden sie mehrere Male von den Engländern nach Jamaica gebracht (zwischen 1720 und 1750), um dort die Aufstände der Cimarrones gegen die Engländer niederzuschlagen. Die gesamte Küste und ihr Hinterland (d.h. der östliche Teil Nikaraguas) war als „Moskitoküste“ oder einfach als Mosquitia bekannt [7]. Als Ergebnis des britischen Interesses an der Ausweitung ihres Einflusses in der Karibik wurde eine künstliche politische Struktur geschaffen, die die sozialen Strukturen der indigenen Gesellschaft nicht wiederspiegelte. Der Häuptling der Miskitos wurde in Anlehnung an britische Tradition zum König erklärt.

1844 deklarierten die Engländer das Gebiet unter dem Namen Königreich von Mosquitia zum Protektorat und benannten einen diplomatischen Vertreter und Konsul Großbritanniens in Mosquitia [10]. Das Protektorat Mosquitia als juristisch-politische Einheit unter britischer Herrschaft dauerte sechzehn Jahre. Ein wichtiger Aspekt dieser Jahre war die Ankunft der Missionare der mährischen Kirche 1847. Bis zu ihrem Eintreffen hatte es keine zielgerichteten und ausdauernden missionarischen Aktivitäten gegeben. Patrick Walker, der erste britische Generalkonsul in Mosquitia, veranlaßte die Einrichtung autonomer administrativer Institutionen und die Modernisierung der Arbeitsbeziehungen, indem er die missionarische Arbeit unter der Bevölkerung vorantrieb. Die anglikanische Kirche reagierte nicht auf seine Petition um die Sendung von Missionaren nach Mosquitia; daher wandte er sich an die mährische Kirche. Diese ließ sich anfangs in Bluefields nieder, später breitete sie sich in der gesamten Region aus und modifizierte die Struktur der indigenen Gesellschaft, insbesondere der Miskitos. Die polygamen Großfamilien wandelten sich in monogame Kernfamilien, die indigene Bevölkerung gab das halbnomadische Leben auf und ließ sich in stabilen Landgemeinden nieder, die für die damalige Zeit nach modernen urbanen Kriterien entworfen waren. Die mährische Kirche nahm die Rolle einer patriarchalen Instanz in Bezug auf die Identität der indigenen Bevölkerung ein. Gleichzeitig organisierte sie Aktivitäten in den Bereichen der Bildung und des Gesundheitswesens und später in der Landwirtschaft, vor allem durch Ausbildungsmaßnahmen.

Das Reservat Mosquitia

1860 wurde der Vertrag Zeledón-Wyke (Vertrag von Managua) zwischen Nikaragua und Großbritannien geschlossen, in dem Großbritannien die Souveränität Nikaraguas in Mosquitia anerkennt. Den Miskitos wurde ein Distrikt oder Reservat zwischen den Flüssen Rama und Hueso (heute Puerto Cabeza) zugewiesen, in dem die indigene Bevölkerung sich selbst regieren konnte und Regierungsgewalt über alle Bewohner innerhalb des Reservats besaß. Mit diesem Instrument wurde es dem Miskito-Reservat ermöglicht, seine eigene Verfassung zu schaffen, welche im Jahr 1861 verabschiedet wurde. Zu dieser Zeit setzte die nordamerikanische Präsenz in diesem Gebiet ein und löste den Einfluß Großbritanniens ab. Im Inneren der Atlantikküste vollzogen sich ökonomische Veränderungen, die die soziale und politische Dynamik beeinflußten, darunter: indigene Arbeitskräfte wurden in den Bergbauunternehmen, auf Bananenplantagen und in der Holzwirtschaft beschäftigt, die durch ausländische Gesellschaften betrieben wurden, und der Boden und die Naturressourcen begannen einen Tauschwert zu besitzen.

Am 12. Februar 1894 wurde Mosquitia in den Staat Nikaragua eingegliedert. Ein Vertreter der Regierung und eine Gruppe der indigenen Bevölkerung unterschrieben die Beitrittserklärung. Darin ratifizierten die Unterzeichnenden ihre Anerkennung der staatlichen Hoheit Nikaraguas und seiner politischen Verfassung. Die nikaraguanische Regierung verpflichtete sich, daß die an der Atlantikküste eingenommenen Steuergelder zum Nutzen der Region eingesetzt würden und daß die indigenen Familien Land erhalten sollten. Die Beitrittserklärung wurde vom Parlament angenommen und 1895 in einem Dekret verabschiedet. Allerdings veränderte die Eingliederung von Mosquitia in den nikaraguanischen Staat die ökonomische Situation der Region nicht. Die Regierung setzte ihre Politik der Vergabe von Konzessionen an ausländische Unternehmen in großem Stil fort, vor allem an nordamerikanische Gesellschaften. Das führte zu einer massiven Migrationsbewegung von Mestizen von der Pazifik- an die Atlantikküste. Sie hatten eine bessere Ausbildung als die indigene Bevölkerung und sicherten sich daher bessere Positionen in der Verwaltung und im Handel. Erst fünf Jahre später erhielt die indigene Bevölkerung der Atlantikküste per Dekret die nikaraguanische Staatsbürgerschaft.

Die Forderungen der indigenen Bevölkerung nach Landtiteln

Im August 1905 wurde in einem Exekutiv-Dekret die Vergabe von Bodentiteln an die Bewohner des ehemaligen Reservats Mosquitia festgelegt. Im Anschluß daran bildete man eine Bodentitel-Kommission. Die Arbeit der Kommission war ineffizient: nur 30 Prozent der Miskitos, Mayangnas und Kreolen erhielten Bodentitel. Nach der Titelvergabe ging das nichtvergebene Land entsprechend dem Bürgerlichen Gesetzbuch von 1871 und dessen Nachfolger von 1904 in staatlichen Besitz über.

Die mit dem Agrarreformgesetz von 1963 und dessen Nachfolger von 1981 umgesetzte Agrarpolitik war weit davon entfernt, den Landtitelforderungen der indigenen Gemeinden zu entsprechen. Das erste Agrarreformgesetz stützte sich in Bezug auf den staatlichen Bodenbesitz auf das Bürgerliche Gesetzbuch von 1904 und legte fest, daß sämtliches ungenutztes Land, das nicht für die öffentliche Nutzung bestimmt war oder aber per Bodentitel im Besitz von Einzelnen oder von Gemeinden war, dem Staat gehörte. Dieses Gesetz zielte auf „die soziale und wirtschaftliche Reform der nikaraguanischen Landwirtschaft durch eine grundsätzliche Veränderung der Besitzverhältnisse und der juristischen Strukturen mit dem Ziel einer gerechten Verteilung des nutzbaren Bodens und seiner Erträge und der Steigerung der Produktion, der Verbesserung des Lebensniveaus der Bauern und ihrer Einbeziehung in den Prozeß der Veränderung der Wirtschaft des Landes“ (Art. l des Ley de Reforma Agraria, 1963). Einer der Mechanismen dieses Gesetzes war die Umwandlung der indigenen Gemeinden in Produktionskooperativen. Das Gesetz hatte nicht den erwarteten Erfolg, da die indigenen Gemeinden sich nicht auflösten.

Das zweite Agrarreformgesetz wurde von der sandinistischen Regierung 1981 verabschiedet. Deren Agrarpolitik erfüllte ebenfalls nicht die Forderungen der indigenen Gemeinden. Ebenso wie mit dem alten Agrarreformgesetz versuchte man, die Gemeinden in Kooperativen umzuwandeln. Die einzige Veränderung dieses Gesetzes im Hinblick auf die indigenen Gemeinden ist der Art. 30, in dem die Bereitschaft des Staates erklärt wird, Land für die Gemeinden der Miskitos, Mayangnas und Ramas zur individuellen und kollektiven Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Während der Regierung der Sandinisten wurden 188.117 Manzanas mit Titeln an die indigenen Gemeinden der Region Atlantikküste vergeben, vor allem im Zeitraum 1985-1987.

Im Oktober 1987 wurde das Autonomie-Statut der Regionen der Atlantikküste von Nikaragua verabschiedet. Dies geschah im Ergebnis eines komplexen Reflexions- und Diskussionsprozesses, der alle Gruppen der nikaraguanischen Gesellchaft einbezog. Dazu gehörte auch ein politischer Kompromiß mit allen Sektoren der Gesellschaft, insbesondere mit den ethnischen Gruppen der Region Atlantikküste, der sich auf vier Elemente stützte:

[ l ] die Anerkennung des multiethnischen Charakters der nikaraguanischen Nation und ihres Staates;

[2] die politische Konstruktion eines multiethnischen Staates mit Institutionen, die die kulturelle Diversität der in dieser Gesellschaft lebenden Bürger widerspiegeln;

[3] die Festlegung und Durchsetzung einer Entwicklungsstrategie, die den realen Bedürfnissen der Menschen, ihren Fähigkeiten und Initiativen entspricht;

[4] die Bereitschaft zur Eliminierung jeder Art von Ethnozentrismus.

Im Autonomie-Statut werden zwei Regionen festgelegt: die Autonome Region Nordatlantik (RAAN) und die Autonome Region Südatlantik (RAAS). Desweiteren werden die Rechte garantiert, welche die Bewohner der Atlantikregionen bezüglich des Bodenbesitzes und der Nutznießung der natürlichen Ressourcen besitzen. Dieses Gesetz legt fest, daß das kommunale Eigentum sich aus den Böden, den Wasserquellen und den Wäldern zusammensetzt, die traditionell den Gemeinden der Atlantikküste gehört haben. Trotzdem ist dieses Gesetz in der Praxis kein ausreichendes legales Dokument, mit dem die indigenen Gemeinden ihren kommunalen Landbesitz einklagen könnten. Seit 1991 fordern Mayangnas und Miskitos vom Nikaraguanischen Institut für Agrarreform (INRA) die Ausgabe von Bodentiteln für ihr kommunales Eigentum. Jede dieser indigenen Gruppen erarbeitete eine historische Dokumentation ihrer Ansprüche, die sozioökonomische Studien, die Zonierung der gegenwärtigen Verwendung der Böden und Kartografie enthält. Ein großer Teil der beanspruchten Territorien befindet sich innerhalb der Grenzen des heutigen Biosphärenreservats BOSAWAS.

Die Formierung eines gemeinsamen Blocks seitens der indigenen Gruppen zum Zweck des formalen, systematischen und nachdrücklichen Vorbringens ihrer Forderungen vor den lokalen und regionalen Regierungen und der nationalen Regierung veranlaßte die Zentralregierung, über ein Exekutivdekret die Nationalkommission zur Abgrenzung der indigenen Territorien einzurichten, der Mitglieder der betroffenen Ethnien angehören. Die Funktion dieser Kommission ist die Sicherung der notwendigen technischen Voraussetzungen für die Legalisierung des Besitzes der Territorien, in denen die indigenen Gruppen seit langer Zeit leben. Während dieses ganzen Prozesses zeigte sich die indigene Bevölkerung beider Ethnien in hohem Maße verhandlungs- und konzessionsbereit. Man muß hinzufügen, daß die nikaraguanische Regierung verpflichtet ist, die Forderungen der indigenen Bevölkerungsgruppen entsprechend den von ihnen unterzeichneten internationalen Verträgen und den öffentlich eingegangenen Verpflichtungen zu unterstützen.

Strategie für die Vergabe von Titeln für indigene Territorien

Die indigenen Bevölkerungsgruppen haben ein Recht auf das kommunale Landeigentum auf dem Gebiet des Reservats und auf die Nutzung und Bewirtschaftung dieses Landes. Wenn die notwendige Dokumentation (Kartierung, sozioökonomische Studien und Zonierung) der indigenen Territorien abgeschlossen ist, muß der Prozeß der gesetzlichen Absicherung eingeleitet werden. Die juristische Sicherheit ist wichtig für die zur Stützung der Titelvergabe unternommenen Maßnahmen. Das ist auf zwei Wegen möglich. Der erste Weg ist ein interministeriales Dekret zwischen dem Ministerium für Natürliche Ressourcen (MARENA) und dem Nikaraguanischen Institut für Agrarreform (INRA), in dem das Recht auf den kommunalen Bodenbesitz anerkannt wird, die territorialen Grenzen festgelegt und die Nutzungsformen sowie die Vorgehensweise bei der Titelvergabe festgelegt werden und das Notariat des Staates auf dieser Grundlage eine Titelurkunde ausstellt. Dieses Abkommen muß auch das Verbot enthalten, das kommunale Eigentum in jedweder Form von seinem Zweck zu entfremden oder mit Hypotheken zu belasten, einschließlich des Verbots, das Land zu verpachten, denn auf diesem Weg haben indigene Gemeinden im Norden und an der Pazifikküste bereits große Teile ihrer Ländereien verloren. Ein weiterer wichtiger Aspekt, der Ausdruck in diesem Dekret finden muß, sind die Befugnisse die MARENA per Gesetz in Bezug auf das Reservat zugewiesen sind. Diese Befugnisse dürfen die Rechte der indigenen Gemeinden auf die natürlichen Ressourcen nicht beschränken, und sie dürfen nicht zulassen, daß das Land mit Zustimmung der indigenen Gemeinden durch Dritte ausgebeutet wird, solange diese Nutzung nicht mit den Entwicklungsplänen des Reservats übereinstimmt. Der zweite Weg ist ein Exekutivdekret, das direkt vom Präsidenten der Republik verabschiedet wird. Ein solcher Schritt wäre bedeutsam, um einen Präzedenzfall für künftige Ansprüche anderer indigener Gemeinden in Bezug auf kommunales Bodeneigentum zu schaffen. Dieses Exekutivdekret muß die gleichen Elemente wie im oben beschriebenen möglichen interministeriellen Dekret zwischen MARENA und INRA enthalten.

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