Wie geht es in Mexiko nach der großartigen Karawane der 23 Kommandanten der Zapatistischen Nationalen Befreiungs-Armee (EZLN) und ihres Sub-Kommandanten Marcos weiter? Die EZLN hatte ja bekanntlich außer der Räumung von sieben Militärstützpunkten und der Freilassung ihrer politischen Gefangenen vor allem die Verabschiedung der Gesetzesinitiative der staatlich eingesetzten Schlichtungs- und Befriedigungskommission (COCOPA) zur Bedingung für die Aufnahme des Dialogs mit der Regierung gemacht.
Der erste Punkt wurde erfüllt, der zweite teilweise; indessen war abzusehen, dass die COCOPA-Initiative nicht die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit in Senat und Abgeordnetenhaus erhalten würde, um die Verabschiedung dieser Gesetzesinitiative zu ermöglichen.
Nicht abzusehen war dagegen, dass sich die reaktionärsten Kräfte der ehemaligen Regierungs- und jetzigen Oppositions-Partei der Institutionellen Revolution (PRI) und der jetzigen Regierungs-Partei der Nationalen Aktion (PAN) so schnell zusammenfinden würden und unter der Regie von Bartlett (Ex-PRI-Präsidentschaftskandidat) und Cevallos (Ex-PAN-Präsidentschaftskandidat) am 25. April 2001 im Senat eine Gesetzesvorlage verabschieden lassen würden, die die Grundintentionen der COCOPA-Initiative zunichte macht.
Es war auch nicht abzusehen, dass dem Gesetz auch die Mehrheit der Opposition der Partei der Demokratischen Revolution (PRD) unter ihrem Fraktionschef Ortega zustimmen würde. Das hat Verwirrung und Lähmung in der Linken ausgelöst. Auch wenn die PRD dies später als Fehler eingeschätzt hat und zur Kritik an dem Gesetz übergegangen ist, wird dem Senats-Diktat, dem sogenannten Bartlett-Cevallos-Gesetz, oft auch der Name Ortega angehängt.
Dieses Contra-Indígena-Gesetz war zustimmungspflichtig seitens der Parlamente der Bundesstaaten. Es wurde im Bundesstaat Mexico und in den Staaten Baja California-Süd, Sinaloa, Zacatecas, Guerrero, Oaxaca, Chiapas, Morelos, Hidalgo und Puebla (wo Bartlett Ex-Gouverneur ist) abgelehnt. In diesen Staaten lebt der Hauptteil der Indígena-Bevölkerung.
Als eine Mehrheit der Bundesstaaten für das Gesetz absehbar war, wurde gar nicht erst die Auszählung der noch ausstehenden Abstimmungen abgewartet, sondern das Gesetz wurde am 18. Juli in einem Schnellverfahren vor dem Ständigen Ausschuss des Abgeordetenhauses, also nicht mal im Kongress-Plenum, durchgepeitscht und quasi endgültig ratifiziert.
Schon mit dem so vollzogenen Verfahren widerspricht das ganze Gesetz dem Artikel 135 der Verfassung, wonach eine Reform oder Ergänzung der Verfassung nur mit der Zwei-Drittel-Mehrheit des Unionskongresses, des Abgeordnetenhauses sowie mit Billigung der Mehrheit der Legislativen der Bundesstaaten vorgenommen werden kann. Die Permanente Kommission kann zwar die Auszählung der Abstimmungen vornehmen, aber ihre Entscheidung in der Sache reicht nicht aus.
Dieser Schlag gegen die demokratischen parlamentarischen Gepflogenheiten wurde nicht nur von den Linkskräften schärfstens kritisiert. Der Nationale Indígena-Kongress (CNI) hatte ja schon nach dem Senats-Diktat zu Mobilisierungen aufgerufen, unternahm dann aber effektiv nichts. Auch der nationale Bauern-Marsch gegen die Agrarkrise am 8. Juni kritisierte das Senats-Diktat nur am Rande. Der Justiz-Direktor des staatlichen Nationalen Indígena-Instiuts (INI), López Bárcenas, erklärte auch, die Regierung sei den Indígenas in den Rücken gefallen, verteidigte aber nur verbal die COCOPA-Initiative. Die COCOPA selbst missbilligte natürlich diese Gegenreform als unklug und Missachtung des Parlaments, die zur weiteren Konfrontation führt.
Der mexikanische Ombudsmann, der Vorsitzende der Nationalen Menschenrechtskommission (CNDH), Luis Soberanes, sprach sich für die Revidierung des Gesetzes aus. Auch die Mexikanische Bischofs-Konferenz (CEM), das oberste Organ der katholischen Kirche, forderte die Regierung auf, „neue Wege zu Lösungen des bewaffneten Konflikts zu suchen“, bezeichnete das Gesetz als „antagonistische Haltung“, und wenn nur regierungskonforme Reformen verabschiedet würden, „sei es nicht möglich, zu einer gesunden und gerechten Regierbarkeit zu kommen“. (La Jornada, 23.8.01)
Der weltweit bekannte Schriftsteller Carlos Fuentes kritisierte, dass das Gesetz die Indígenas in die Isolierung dränge. Der Schriftsteller Carlos Montemayor befürchtete, dass die EZLN sich mit anderen ultralinken Guerillas zusammentun würde und es zu einer weiteren Radikalisierung käme. Der Ex-Rektor der UNAM, Pablo González Casanova, bezeichnete es als „unwürdigste Gegenreform, die gegen die Verfassung gerichtet ist“ (La Jornada, 20.7.01), und auch so ein bekannter UNAM-Forscher wie Alfredo López Austin charakterisierte es als „gefährliches Zusammentreffen einer anfänglichen Popularität mit der Unfähigkeit, die Versprechen zu erfüllen“. (La Jornada, 29.8.01)
Präsident Fox, der Marcos während der Karawane großspurig als seinen Freund gerühmt hatte, der dasselbe wolle wie er, verteidigte nun seine eigene Gesetzeseingabe, die ja weitgehend der COCOPA-Initiative entsprach, mit keinem Wort. Die Vorsitzende des von Fox geschaffenen Regierungsbüros für Indígena-Angelegenheiten, Xóchitl Gálvez, räumte öffentlich ein, dass das Gesetz den Interessen derr Indígenas zuwiderliefe, erklärte es indessen als unrealistisch, dass ein Veto des Präsidenten es rückgängig machen könnte.
Mit der Veröffentlichung durch Fox im amtlichen Gesetzblatt am 14. August wurde das Gesetz rechtskräftig und kann nur noch durch Verfassungsbeschwerden und nachfolgende Beschlüsse des Obersten Verfassungsgerichts geändert werden.
Solche Verfassungsbeschwerden (controversias constitucionales) vor dem Obersten Verfassungsgericht können von Gemeinderäten (consejos municipales) und den Parlamenten der Bundesstaaten (congresos locales) erhoben werden. Zuerst hat das Parlament von Oaxaca, das das Gesetz als rassistisch bezeichnete, die Verfassungsbeschwerde eingereicht; es folgte der Staat Sinaloa. Die Regierung von Chiapas erklärte die Absicht, eine Beschwerde einzuleiten, unternahm den Schritt aber noch nicht.
Außerdem haben die Gemeinden von Molcaxac/Puebla, Texca/Veracruz und Copalillo in Guerrero Verfassungsbeschwerden erhoben. Dazu sind jetzt 25 Gemeinden aus Oaxaca gekommen und vier der Zoques aus Chiapas.
Am 3. September hat auch die Regierung von Tlaxcala Verfassungsbeschwerde erhoben. Weitere 247 Gemeinden aus Oaxaca, die seit langem nach ”usos y costumbres”, nach den Indígena-Gebräuchen und -Gewohnheiten regiert werden und zum Beispiel in offener Versammlung ihre Ratsherren wählen und ihre Gemeindeangelegenheiten bestimmen, haben ebenfalls diesen Schritt unternommen. (La Jornada, 4.9.01)
Insgesamt sind damit bis jetzt 270 Verfassungsbeschwerden eingereicht worden, davon wurden acht bereits vor dem Obersten Verfassungsgericht zugelassen, alle übrigen sind im Prozess der Zulassung (La Jornada, 4.9.01)
Aus Oaxaca hatten bereits 400 Indígena-Ortschaften zusammen in Mexiko-Stadt vor der Bundesregierung und dem Unions-Kongress Einspruch gegen das Bartlett-Cevallos-Gesetz eingelegt, ebenso 14 Indigena-Orte der Huicholes, Nahuas, Otomies, Matlazincas, Mazahuas und Purépechas aus den Staaten Jalisco, Michoacán, México und dem D.F. Einige Richter aus dem Bundesdistrikt blockieren allerdings die Zulassungsverfahren der Einsprüche aus vier Indígena-Stadtteilen. (La Jornada, 5.9.01) Diese letztgenannten Einsprüche erhalten allerdings nicht den Rang von Verfassungsbeschwerden, da sie aus Orten (comunidades) kommen, die größeren Gesamtgemeinden (municipios) angehören, deren Gesamtgemeinderat, der allein die Befugnis dazu hat, nicht zu dem Beschluss der Verfassungsbeschwerde überzeugt werden konnte.
Es heißt, dass jetzt die „juristische Schlacht der Indígena-Gemeinden beginnt“ (La Jornada, 1.9.01), aber es ist wohl realistisch einzuschätzen, dass allein auf juristischem Weg selbst auf längere Sicht keine wesentlichen Verbesserungen und Veränderungen des Kräfteverhältnisses zu erwarten sind, das zur Zeit voll gegen die Interessen der Indígenas und der fortschrittlichen Kräfte im allgemeinen gerichtet ist.
Entscheidender sind Aktionen sozusagen zur Wahrung des Besitzstandes der schon erreichten und praktizierten Autonomie sowie des Widerstandes, um die Anwendung des Gesetzes gegen die bestehenden Rechte zu verhindern. Dazu liegen jetzt zwei aktuelle Erklärungen vor, einmal die „Deklaration über kommunale Güter und Autonomie“ von acht Indígena-Stadtteilen aus dem Bundesdistrikt und dem Staat Mexico, zum anderen das „Dekret des Purépecha-Volkes“ (31.8.01). Sie sind vor allem auf die Verteidigung der Selbstverwaltung und des kommunalen Eigentums der Genossenschaften (ejidos) ausgerichtet sowie auf die Erlangung des Rechts, über die Nutzung der Bodenschätze in ihren Territorien zu verfügen, wie es der Artikel 14, Abs. 1 der Genfer Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie die mexikanische Verfassung in Artikel 27, VII garantiert: „Die ejidalen und kommunalen Ortschaften werden als Rechtsperson anerkannt, und das Eigentum an ihrem Land ist geschützt… Das Gesetz schützt die Integrität der Ländereien der Indígena-Gruppen … Bei Respektierung der Absichten der ejidalen und kommunalen Angehörigen, die Bedingungen zur Nutzung ihrer produktiven Resourcen zu schaffen, wie es ihnen am meisten entspricht, regelt das Gesetz die Ausübung der Rechte der kommunalen Angehörigen über das Land- und jedes Ejido-Angehörigen über seine Parzelle.“
Das kommunale Eigentum der ejidos konnte bisher nicht privat verkauft werden, während es durch die neuen Bestimmungen der Preisgabe durch Verkauf ausgeliefert wird und die Indígenas damit ihrer Existenzgrundlage beraubt werden. Um eigene Gemeinden (municipios) bilden zu können, verlangen sie daher die Erfüllung von Artikel 39, wo es heißt, dass „die nationale Souveränität ursprünglich und wesentlich auf dem Volk beruht … Das Volk hat jederzeit das unveräußerliche Recht, die Form seiner Regierung zu ändern“, sowie von Artikel 16, der die Integrität und Sicherheit der Person schützt. Sie weigern sich damit, Regierungsverfügungen anzuerkennen, die ihre Errungenschaften einschränken würden, ohne dass sie befragt worden wären. Diese Beschwerde- und Verteidigungserklärungen werden vor allem vom Nationalen Indígena-Kongress (CNI) unterstützt. Allein von der EZLN selbst gibt es seit ihrer ersten und einzigen Verurteilung des Senats-Diktats, mit der sie auch den Abbruch des Dialogs mit der Regierung erklärte, keine weitere Erklärung zur Einschätzung der Situation. Als Ausdruck des Protests hüllen sich die Zapatistas wieder in absolutes Schweigen.
Die Begeisterung über die Karawane und deren große Publizität haben sich indessen bei dem Großteil der Bevölkerung nicht in eine Protestbewegung oder in eine Bewegung zur Verteidigung der Verfassung (wie z.B. vor der Verabschiedung der Notstandsgesetze 1968 in der BRD) umgesetzt. In der Mehrheit der Bevölkerung herrscht kein Bewusstsein darüber vor, was an diesem Bartlett-Cevallos-Gesetz soviel schlimmer ist als an der COCOPA-Initiative. Nach Aussagen des Bischofs Arizmendi von San Cristóbal in Chiapas reden selbst die Leute in den Indígena-Gemeinden mehr über Kaffeepreise und die Agrarkrise als über das Indígena-Gesetz. (La Jornada, 3.9.01)
Die Fox-Regierung kann so weiterhin von ihrer Dialogbereitschaft tönen und sehr leicht den schwarzen Peter der EZLN zuschieben. Die reaktionärsten Kräfte in der PAN haben sich schon erdreistet, die Haftbefehle gegen die EZLN-Kommandantur wieder ausführen zu wollen, was allerdings von der Regierungsseite zurückgewiesen wurde.
Indessen sind die Anfeindungen gegen die Zapatisten-Gemeinden und ihre Kultur-Zentren, die Aguascalientes, wieder genauso bedrohlich wie vorher unter Zedillo. Die Militärstützpunkte sind oft nur umgruppiert worden und sitzen den Zapatisten wieder genauso dicht auf der Pelle. Die Strategie ist weiterhin, sie einzukreisen und in die Isolierung zu drängen. Die Aufklärungsflüge in geringster Höhe über den Indígena-Gemeinden werden wieder durchgeführt , nur dass es jetzt heißt, dass sie der Überwachung des Dro¬genhandels an der guatemaltekischen Grenze dienten. Der Verteidigungsminister leugnet natürlich der COCOPA gegenüber die neuerlich verstärkten Truppenbewegungen. Nach Berichten mehrerer NROs wurden dagegen während des ersten Jahrs der Fox-Regierung 104 militärische Aktionen gegen 16 Indígena-Gemeinden registriert (La Jornada, 3.9.01). Indessen gibt es nur unge¬nügende Publizität darüber, dass Fox praktisch den Krieg niedriger Intensität in demselben Ausmaß fortführt wie sein Vorgänger.
Würde jetzt wieder eine EZLN-Karawane in die Hauptstadt ziehen oder gar wieder 5.000 ihrer Vertreter in jede Gemeinde gehen wie bei der Volksbefragung 1999 oder wäre nur eine kleine Delegation der Kommandanten in der Hauptstadt geblieben, um jeden Tag ihre publizistische Stärke zu nutzen, um den bevorstehenden parlamen¬tarischen Prozess zu begleiten und das Machwerk zu kommentieren, – war das schlicht unrealistischt oder wurde es nicht erwogen? – um wieviel schwerer hätten die Gegenreform durchgedrückt werden können. Einzugestehen ist wohl, wenn zwei Gegner am Verhandlungstisch sitzen, dass dann selbst der Stärkere schwerlich so brutale Maßnahmen gegen seinen Gegner vornehmen kann, als würden sie nicht verhandeln. Der Indígena-Bewegung wird indessen nichts anderes übrig bleiben, als die rechtlichen Möglichkeiten der Verfassungsbeschwerden und Einsprüche voll auszuschöpfen, die Bewegung zur Verteidigung ihrer bestehenden Errungenschaft zu verstärken und einen stärkeren Widerstand gegen die Angriffe auf ihre Rechte zu entwickeln. „Seguimos en la resistencia“ – Weitermachen im Widerstand, – das ist die Hauptlosung; und es wäre wünschenswert, wenn das zu einer größeren Protestbewegung, z.B. zur Verteidigung der Verfassung, in der übrigen Bevölkerung führen würde. Die Situation ist in der Tat fast vergleichbar mit der zur Zeit der Verabschiedung der BRD-Notstandsgesetze: Auch hier sehen die da oben fast den Bestand der Nation in Gefahr, während zumindest ein Großteil der Bevölkerung um die Verteidung und Erweiterung ihrer demokratischen Rechte kämpft.