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Politik und Kultur in Lateinamerika

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Entwicklung und Kooperation statt Freihandel und Ausbeutung

Lesedauer: 11 Minuten

Die Verhandlungen der Europäischen Union mit den zentralamerikanischen Ländern Guatemala, Belize, Honduras, El Salvador, Nicaragua, Costa Rica und Panama über ein Assoziierungsabkommen sind in diesem Sommer zu einem entscheidenden Durchbruch gekommen. Dieses Abkommen soll den bestehenden politischen Dialog zwischen der EU und Zentralamerika neu festschreiben, die Entwicklungskooperation regeln und vor allem ein breit angelegtes Abkommen über Zoll- und Handelsfreiheit vereinbaren. Darin soll nach Ansicht der EU neben Zollregelungen das ganze Spektrum der international umstrittenen Fragen wie Handelserleichterungen (Freihandel), der freie Zugang zu Investitionen und Dienstleistungen (z.B. staatl. Ausschreibungen), Patentrechte und Geistiges Eigentum geregelt werden. Die Grundlage der EU-Verhandlungsinitiative bildet die 2006 vereinbarte Außenhandelsstrategie „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalisierten Welt.“

Was ist neu an diesen Assoziierungsverhandlungen?

Die meisten mittelamerikanischen Staaten haben in den letzten Jahren bilaterale Freihandelsabkommen mit den USA (DR-CAFTA) ausgehandelt und beschlossen. Darin sind Marktzugänge, Abschaffungen von Zöllen etc. zwischen den USA und den einzelnen mittelamerikanischen Ländern geregelt. Diese Verträge wurden gegen den Widerstand von großen Teilen der Bevölkerung durchgesetzt, die große Schäden für die lokale Wirtschaft und Verschlechterungen der Versorgung befürchten.

Die EU nutzt nun die Gunst der Stunde und fordert von den mittelamerikanischen Ländern zum Teil noch weitergehende Marktzugänge, Investitionsrechte etc., als in den Abkommen mit den USA vereinbart wurde. Dabei hoffen die Europäer vor allem auf den erlahmten Widerstand der Gewerkschaften, Bauern- und Verbraucherorganisationen in Zentralamerika und wollen von ihrem positiveren Image in der Region profitieren.

Laut der Nachrichtenagentur Agence France-Presse besteht das Hauptinteresse der Zentralamerikaner darin, für ihre Produkte einen Zugang zum Markt der Länder der Europäischen Union zu erhalten. Für die EU bestehe das Hauptinteresse am Gewinnen von politischen Partnern in einer Region, die lange als der „Hinterhof“ der Vereinigten Staaten bezeichnet wurde. Die Verhandlungsführung der EU ist bisher nicht von dem Ziel der Förderung des Handels mit den mittelamerikanischen Ländern geprägt. Dafür ist das Handelsvolumen zwischen den Regionen auch viel zu unbedeutend. Nur 0,3% der Exporte der EU gehen in die zentralamerikanischen Länder und von dort kommen 0,35% der Importe. Bei den Assoziierungsverhandlungen geht es der EU im Wesentlichen um den Zugang europäischer Konzerne zu staatlichen Ausschreibungen und Märkten, die Absicherung von Investitionen der Konzerne und die Nutzung und Ausbeutung von natürlichen Ressourcen, z.B. enorme biologische Vielfalt und vermutete submarine Bodenschätze in Mittelamerika. Und natürlich möchte die EU die mittelamerikanischen Länder nicht einfach dem Einfluss der USA überlassen.

Die wichtigsten Ergebnisse der vierten Runde vom 14.-18.7. in Brüssel

Die zentralamerikanischen Länder waren mit dem von den Europäern bei dieser Runde eingebrachten Angebot anfänglich nicht zufrieden, weil dabei zwar die meisten Produkte einbezogen werden sollten, die sowieso unter das allgemeine System der Handelspräferenzen fallen, aber einige wichtige Schlüsselprodukte der Zentralamerikaner wie Bananen, Zucker und Hummer nicht enthalten waren. Am Ende der Verhandlungen akzeptierte die EU den freien Zugang zum EU-Markt für 8.930 Produkte und Mittelamerika kam überein, die Importzölle auf 80% der Produkte zu streichen, die von der EU in die Region exportiert werden.

Die EU fordert von den sehr heterogenen Staaten Zentralamerikas eine gemeinsame Verhandlungsposition und die Entwicklung einer Zollunion in der Region. Die Europäische Union ließ ihr Verhandlungsziel fallen, dass alle zentralamerikanischen Länder den Internationalen Strafgerichtshof anerkennen müssten, bevor ein Assoziierungsabkommen abgeschlossen werden könne. Von den fünf zentralamerikanischen Ländern sind nur Costa Rica und Honduras Mitglieder des Gerichts. Alle zentralamerikanischen Länder hatten gemeinsam die EU darum gebeten, ihre Forderung nach den Jahrzehnten des Bürgerkriegs zu überdenken, den drei der Nationen in letzter Zeit erlebt hatten. Schließlich stimmten die drei Nichtmitglieder zu, „Maßnahmen zu ergreifen“, die zu einer späteren Unterzeichnung des Vertrags von Rom führen sollen (mit dem der Gerichtshof gegründet worden war) ohne jede festgelegte Zeitbegrenzung.

Laut El Nuevo Diario sollen Vertreter der Zivilgesellschaft aus Mittelamerika und der EU einen engeren Zugang zu den Verhandlungen erhalten, als dies bei den Verhandlungen zur Unterzeichnung des Freihandelsabkommens der USA mit der Dominikanischen Republik und Zentralamerika (DRCAFTA) der Fall war. (Radio La Primerisima 20. Juli; El Nuevo Diario 16. Juli.)

Laut Terminplan sollen die Verhandlungen 2009 abgeschlossen und die Freihandelszone bis 2010 eingerichtet werden.

Unumkehrbare Strukturen sollen entstehen

Die großen Industrieländer scheiterten bisher bei allen Versuchen, im Rahmen von internationalen Abkommen (z.B. in der Welthandelsorganisation WTO) mit den Ländern des Südens Vereinbarungen über den Schutz von Investitionen, Gleichbehandlung von in- und ausländischen Unternehmen, Wettbewerbsrecht, Ausschreibungspflicht bei öffentlichen Aufträgen und den Abbau von Handelshemmnissen festzuschreiben. Das Anliegen der Südländer zum Schutz bzw. zur Förderung der eigenen Wirtschaft ist dabei gut begründet: Im Allgemeinen wären kapitalschwache einheimische Firmen im weltweiten Konkurrenzkampf den Großkonzernen weit unterlegen.

Nun versucht die EU gegenüber den wirtschaftlich schwachen Ländern in Mittelamerika genau solche Regelungen durchzusetzen. Europäische Konzerne sehen vor allem im Bereich von Investitionen, Dienstleistungen und öffentlichen Ausschreibungen eine große Chance, nationale Unternehmen aus Mittelamerika verdrängen zu können. Das Abkommen EU/ZA wäre damit der erfolgreiche Präzedenzfall angesichts der stagnierenden Außenhandels-Verhandlungen mit Mercosur, ASEAN bzw. bei den „Singapurthemen“.

Das Verhandlungsziel der EU ist die Vereinbarung von unabhängigen internationalen Streitschlichtungsgerichten, vor denen dann z.B. ein europäischer Konzern gegen ein mittelamerikanisches Land klagen könnte, wenn er seine Investitionen gefährdet sieht. In der Praxis bedeuten solche Regelungen die Aushöhlung des nationalen Rechts. International operierende Unternehmen entziehen sich so der Kontrolle und hintergehen Umwelt- oder Sozialstandards.

Die Festschreibung von Freihandel und Investitionsfreiheit in Verbindung mit der Einsetzung internationaler Schiedsgerichten führt zu einer Festlegung der Wirtschaftsform über Generationen hinaus – fast ohne Auswege für schwache Volkswirtschaften. Nach Carlos D. Martin sind „mit der Unterzeichnung der Abkommen (…) die Beziehungen zwischen Europa und Lateinamerika an einem Punkt angelangt sind, von dem es nur schwer eine Rückkehr gibt, aufgrund ihrer Implikationen und ihrer Konsolidierung“. (1)

Nationale Entscheidungen zur Förderung der eigenen Produktion oder einer demokratischen Kontrolle oder gar eine Verstaatlichung einer zuvor privatisierten Wasserversorgung wären vor diesem Szenario nicht oder kaum möglich. Solch weitgehende Abkommen sind nicht mit demokratischen Prinzipien vereinbar, sie würden den politischen und wirtschaftlichen Handlungsrahmen der Länder stark beschneiden. Freihandel erhebt so den Markt zum alleinigen Maßstab und wird zum Gegensatz von demokratischer Freiheit.

Union Fenosa in Nicaragua

Ein Beispiel für europäische Konzernaktivitäten

Das spanische Energieunternehmen Union Fenosa kaufte 2000 das Stromverteilungsnetz in Nicaragua. Die Privatisierung der nicaraguanischen Stromwirtschaft war eine Voraussetzung für die Zusage internationaler Finanzhilfen im Rahmen der Strukturanpassungsprogramme des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank. Die Ausschreibung für den Verkauf war vom selben Unternehmen – Union Fenosa – als Berater der Regierung organisiert worden. Beim Kauf kündigte Union Fenosa (als Zeichen der besonderen privatwirtschaftlichen Kompetenz) Strompreissenkungen, ein Ende der Stromabschaltungen, und hohe Investitionen in den Ausbau des Stromnetzes an.

Seitdem stieg der Strompreis deutlich stärker als in anderen Ländern und die Stromabschaltungen nahmen stetig zu. Ab 2006 blieb in vielen Gebieten tagelang der Strom aus, mit allen negativen Auswirkungen auf die nationale Wirtschaft. Unternehmer, Bürger- und Verbraucherorganisationen fordern jetzt die Wieder-Verstaatlichung des Stromnetzes. Als Reaktion darauf fordert Union Fenosa über die multilaterale Agentur für Investitionsgarantie (MIGA, eine Weltbanktochter) von der Regierung Nicaraguas 55 Millionen US-$ als Schadensersatz für entgangene Gewinne in den Jahren 2004 bis 2006 (und natürlich für alle kommenden Jahre). Um die Gewinnmaximierung noch auf die Spitze zu treiben, hält Union Fenosa Rechnungen der Stromerzeuger im Land zurück.

Wäre im Fall von Union Fenosa oder einem ähnlichen Fall die von den Verbrauchern geforderte Re-Verstaatlichung nach einem Assoziierungsabkommen mit zusätzlichem Investitionsschutz noch möglich?

Ernährungssouveränität statt Freihandel

Weltweit sorgen vor allem kleine und mittlere Bauern für die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln. Die extensive Exportproduktion der Landwirtschaft und die Verdrängung von Kleinbauern ist eine wesentliche Ursache der bestehenden Nahrungsmittelkrise. Der Einstieg von europäischen Investoren z.B. bei der als lukrativ erscheinenden Bioethanolproduktion würde dazu führen, dass die Verdrängung der Nahrungsmittelproduktion und der Kleinbauern noch schneller voranschreiten würde. „Im Freihandelsabkommen legen wir fest, ob wir uns selbst umbringen oder eines natürlichen Todes sterben.“ [Sinforiano Cáceres, Vorsitzender der nicaraguanischen Nationalen Föderation der Kooperativen (Federación Nacional de Cooperativas – FENACOOP)] Die Landwirtschaft ist der Sektor, der durch die Marktliberalisierung am härtesten getroffen wird. Nach Einschätzung der nicaraguanischen ProduzentInnenvereinigung UNAG (Unión Nacional de Agricultores y Ganaderos) sind nur 18% der nicaraguanischen Landwirtschaftsunternehmen unter Freihandelsbedingungen wirklich wettbewerbsfähig. 420.000 Arbeitsplätze in der nicaraguanischen Landwirtschaft sind gefährdet. Das wird die Migration in die Städte, nach Costa Rica und in die USA verschärfen. Nahrungsmittelkrisen und extreme Preissteigerungen zeigen, dass für Mittelamerika eine funktionierende Versorgung mit Grundnahrungsmitteln deutlich wichtiger ist als weitere Investitionen in die Exportproduktion und die Ausdehnung des Freihandels. Darüber hinaus ermöglicht die kleinbäuerliche Landwirtschaft mit lokaler Vermarktung für weit mehr Menschen eine stabile Lebensgrundlage als die Exportproduktion. Deshalb benötigt die kleinbäuerliche Landwirtschaft in Mittelamerika direkte Unterstützung und Förderung – z.B. durch zinsgünstige Kredite, Beratung und Vermarktungshilfen. Außerdem muss für die negativen Folgen von Handelsvereinbarungen eine Lösung gefunden werden. Im Falle der Zerstörung von existenzsichernden wirtschaftlichen Strukturen (z.B. kleinbäuerliche Landwirtschaft) müssen Möglichkeiten zur Migration und Zuzugsrechte vereinbart werden. Die aktuell verschärfte Abschottung der EU gegen MigrantInnen aus Lateinamerika ist unter den Bedingungen des Freihandels nicht haltbar. Eine große Gefahr für den mittelamerikanischen Agrarsektor ist der Wegfall von Importzöllen für Agrarprodukte: Die lokalen Märkte werden mit hochindustrialisiert hergestellten, stark subventionierten Produkten aus dem Norden überschwemmt, wodurch die nationale Produktion zusammenbricht. Bei den Treffen der Welthandelsorganisation (WTO) wird seit einiger Zeit heftig über die Subventionen der Länder des Nordens für ihre Agrarproduktion diskutiert. Eine europäische Kuh etwa bekommt täglich 2,50 Euro staatliche Subvention. Das ist mehr, als ein Drittel der Menschen in Nicaragua täglich zum Leben hat. Der nicaraguanische Außenminister Samuel Santos forderte denn auch einen Fonds zur Kompensierung der Auswirkungen für die, die durch das Abkommen verlieren. 90% der Finanzierung für diesen Fonds sollen von der Europäischen Union kommen. „Das Europäische Parlament sagte eindeutig, dass die Beziehung zwischen Europa und Mittelamerika beiden Regionen nützen müssen“, hob Santos hervor. (La Prensa, 3. Juli)

Keine Festschreibung neoliberaler Modelle

Freihandel zwischen so ungleichen Partnern wie der EU und den Ländern Zentralamerikas führt zu keiner nachhaltigen Entwicklung, sondern zu mehr Ungleichheit und Unrecht. Die Position der EU bei den Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen erscheint bisher als Versuch, das neoliberale Wirtschaftsmodell festzuschreiben und den europäischen Konzernen einen möglichst großen Anteil an der Ausbeutung der mittelamerikanischen Länder zu sichern.

Beispiele der Ungleichheit zwischen der EU und den zentralamerikanischen Ländern:

  • Einwohnerzahlen: Europäische Union 490 Mio., Zentralamerika 39,6 Mio.
  • Bruttonationalprodukt der EU-Länder: 13.872,3 Mrd. US-$, aller mittelamerikanischen Staaten 109 Mrd. US-$
  • Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf liegt im reichsten EU-Land Luxemburg bei 104.673 US-$, im reichsten mittelamerikanischen Land Costa Rica bei 5.905 US-$.
  • Jährliches Exportvolumen der EU-Länder: 4.962.882 Mio. US-$,
  • Exportvolumen der mittelamerikanischen Staaten 40.488 Mio. US-$

Weitere Vergleiche:

  • Der Jahresumsatz des größten Konzerns in der EU, Royal Dutch Shell, beträgt 318.845,0 Mio. US-$, das Bruttonationalprodukt Nicaraguas 5.300 Mio. US-$
  • Das tägliche Einkommen vieler Mittelamerikaner liegt unter 2 US-$, innerhalb der EU liegt die tägliche Subvention für jede Kuh bei ca. 3 US-$

Impulse für eine wirtschaftliche und soziale Entwicklung, die die mittelamerikanischen Länder dringend benötigen, können mit der aktuellen Verhandlungsposition der EU nicht erreicht werden. Und dabei könnte die EU wichtige Beiträge für die Entwicklung in Mittelamerika leisten und den vielfach als “Europäisch” bezeichneten Werten wie Gerechtigkeit, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte, soziale und ökologische Mindeststandards einen höheren Stellenwert verschaffen.

Die Interessen der transnationalen Konzerne dürfen nicht zum bestimmenden Faktor eines Assoziierungsabkommens werden. Der Kampf gegen Armut, Unsicherheit und Ungleichheit, good governance und Stärkung der Demokratie sind nicht nur Themen für den politischen Dialog oder die Entwicklungszusammenarbeit. Vor allem Wirtschafts- und Handelsabkommen müssen diesen Zielen untergeordnet werden.

Aus all diesen Gründen halten wir eine Kampagne gegen dieses Assoziierungsabkommen der EU mit Mittelamerika für dringend geboten. Die Auswirkungen neoliberaler Wirtschaftsmodelle auf wirtschaftlich schwächere Länder müssen thematisiert werden. Gemeinsam mit Gewerkschaften, Bauern-, Verbraucher- und Sozialen Organisationen aus Mittelamerika setzen wir uns für folgende Ziele ein:

Freihandel darf kein Dogma werden – Freiheit für wirtschaftliche Alternativen und Wirtschaftsformen

  • keine Durchsetzung der umstrittenen Singapur-Themen (Investitionen, Wettbewerb, öffentliches Beschaffungswesen und Handelserleichterungen) gegenüber den Ländern Mittelamerikas
  • Schutz und Erhalt der kleinbäuerlichen Landwirtschaft und des lokalen Handels / der lokalen Industrie statt Verdrängung und Vertreibung durch Infrastrukturprojekte und Aufkauf von Land und Wasser durch europäische Investoren
  • Verbesserung der Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität
  • Die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Bevölkerung in Mittelamerika müssen Investitions- und Eigentumsrechten übergeordnet bleiben.
  • Aktive Beteiligung, Transparenz und demokratische Kontrolle durch die Bevölkerung im Verhandlungsprozeß garantieren
  • Mechanismen zur Aufhebung der existierenden sozialen, geografischen, ethnischen und wirtschaftlichen Ungleichheiten
  • Keine Festlegung durch einen Vertrag, wie sich künftige Regierungs- und Wirtschaftsformen ausrichten sollen
  • eine unabhängige Evaluierung der Auswirkungen von Freihandelsabkommen
  • Schuldenstreichung

(1) aus: „Implikationen der Handelsvereinbarungen der EU mit Zentralamerika und den Andenländern“, Roland Köpke, FDCL, Dezember 2006

Zusammen mit dem Nicaragua-Forum Heidelberg, der Christlichen Initiative Romero (CIR), dem Ökumenischen Büro München und dem Nicaragua-Verein Hamburg haben wir eine Kampagne initiiert. Weitere Infos bei den Gruppen bzw. im Internet www.informationsbuero-nicaragua.org

Aus Movida 2008

Text von Informationsbüro Nicaragua und Nicaragua-Forum Heidelberg
Hrsg: Informationsbüro Nicaragua, Wuppertal

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