Seit dem Rücktritt von Evo Morales überstürzen sich die Ereignisse in Bolivien. Nachdem zuvor die Opposition auf die Straße gegangen war, sind es inzwischen die Anhänger des gestürzten Präsidenten, die mit ihren Protesten das Bild bestimmen. In diesem Zusammenhang ist auch die politische Debatte über die Bewertung und Einordnung dieser Zäsur in der Geschichte des südamerikanischen Landes voll entbrannt. Ein zentraler Punkt der Auseinandersetzungen ist die Frage, inwiefern es sich dabei um einen Putsch handelt. Hiermit soll ein Beitrag zur Klärung der Positionen geleistet werde. Am 19. November ist zu diesem Thema auf der Quetzal-Seite auch eine noticia erschienen, in der unter anderem das Problem der Definition des Begriffes „Putsch“ angeschnitten wird. Da sich im bolivianischen Fall grundsätzliche Fragen stellen, sollen diese später im lateinamerikanischen Kontext näher beleuchtet und eingeordnet werden, wozu drei Folgebeiträge zu folgenden Themen geplant sind:
– zum Zusammenhang von Staatsstreich und Konterrevolution;
– zum Verhältnis von Staat, Demokratie, Neoliberalismus und Linken;
– zur Rolle der USA als Zentrum der kontinentalen Gegenrevolution.
Hier geht es zunächst darum, auf der Grundlage einer begrifflichen Klärung die jüngsten Ereignisse in Bolivien politisch zu bewerten. Zu Beginn werden noch einmal kurz die Auslöser der politischen Krise rekapituliert. Anschließend wird die Anwendbarkeit des Begriffes „Putsch“ auf das bolivianische Fallbeispiel begründet. Im dritten Punkt geht es dann um die unterschiedlichen Reaktionen auf den Rücktritt von Evo Morales im Ausland. Im Resümee werden schließlich die wichtigsten Modifikationen des jüngsten Putsches in Bolivien benannt und ein kurzer Ausblick gegeben.
Auslöser der politischen Krise
Der Ausbruch der politischen Krise, die Boliviens Neugründung in ihren Grundfesten erschüttert, hängt mittelbar mit dem Referendum vom 21. Februar 2016 und unmittelbar mit den Wahlen vom 20. Oktober zusammen. Mit dem erzwungenen Rücktritt von Evo Morales und der Selbsternennung von Jeanine Áñez ist sie in eine neue Phase getreten. Vor der angekündigten Begriffsklärung noch einige ergänzende Bemerkungen zu den beiden Ereignissen, die die Lawine ins Rollen gebracht haben. Nach dem Referendum, bei dem die erneute Präsidentschaftskandidatur des regierenden Präsidenten Evo Morales mit knapper Mehrheit abgelehnt worden war, hatte des Oberste Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) 2017 entschieden, dass eine solche dennoch möglich sei. Dieses zweifelhafte und umstrittene Verfahren hat seinen Schatten auf die Wahlen vom 20. Oktober 2019 geworfen, die Evo Morales mit relativer Mehrheit für sich entscheiden konnte. Den Stein des Anstoßes bildete die Frage, ob dabei ein Abstand von zehn Prozent zwischen ihm und dem Zweitplazierten Carlos Mesa erreicht worden war oder nicht. Die Zweifel am offiziell verkündeten Sieg von Evo Morales speisten sich zum einen aus der Tatsache, dass die Zehn-Prozent-Hürde nur sehr knapp übersprungen wurde. Zum anderen ging die Opposition davon aus, dass es dabei zu Wahlfälschungen gekommen war, weshalb sie Neuwahlen forderte. Diese Annahme wurde durch einen Bericht gestützt, den eine Expertenkommission der OAS, die von der Regierung zum Zwecke der Wahlbeobachtung eingeladen war, am 10. November, dem Tag des Rücktritts von Evo Morales, vorgelegt hatte (im Internet abrufbar unter: https://www.oas.org/documents/spa/press/Informe-Auditoria-Bolivia-2019.pdf ). Noch vor der offiziellen Bekanntgabe der Wahlergebnisse hatte die Wahlbeobachterkommission der OAS am 23. Oktober einen zweiten Wahlgang als „beste Option“ empfohlen.
Dem OAS-Bericht vom 10. November, der den Vorwurf der Wahlfälschung belegen soll, liegt jedoch keine umfassende Prüfung der Wahlergebnisse zugrunde. Erstens handelt es sich darum, durch eine Projektion auf der Grundlage von 83,85 Prozent der elektronisch verfügbaren Wahlergebnisse zu ermitteln, inwiefern das offizielle Endergebnis glaubwürdig ist. Zweitens bezieht sich die Kommission dabei lediglich auf das ergänzende Verfahren per TREP (Transmisión de Resultados Electorales Preliminares – dt.: Übermittlung der vorläufigen Wahlergebnisse), während sie das zweite, maßgebliche Verfahren der Stimmenauszählung per Hand außer Acht lässt. Das in Washington beheimatete CEPR (Center for Economic and Policy Research) hat inzwischen einen Bericht vorgelegt, in dem die Datengrundlage und die Aussagen der OAS-Experten einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Dieser kommt zu dem Schluss, dass – anders als im OAS-Bericht behauptet – die mathematisch korrekte Projektion, die das CEPR ebenfalls auf der Basis von 83,85 Prozent der per TREP übertragenen Resultate ermittelt hat, mit dem offiziellen Endgebnis der Wahlen kompatibel ist.1 Mit diesen neuen Erkenntnissen kann also in den politischen Auseinandersetzungen das Argument der Wahlfälschung nicht mehr als Fakt, sondern bestenfalls als höchst umstrittene Mutmaßung angeführt werden. Zur Legitimierung des erzwungenen Rücktritts von Evo Morales ist sie jedenfalls nicht geeignet. Selbst die „Deutsche Welle“ spricht am 13. November – offensichtlich noch vor dem CEPR-Report – vom „Druck des Militärs“ sowie von „Betrugsvorwürfen“ und „erheblichen Zweifeln“, nicht aber von Wahlfälschung.2 Einen Beleg dafür hatten auch die Wahlbeobachter der OAS nicht gefunden.
Putsch oder Staatsstreich?
Darüber, ob und inwiefern sich die Begriffe „Putsch“ und „Staatsstreich“ unterscheiden, besteht keine Einigung. Oft wird der Unterschied darin gesehen, dass bei einem Putsch der gewaltsame Sturz der Regierung von außen versucht wird (etwa vom Militär), während an einem Staatsstreich ein oder mehrere Mitglieder der aktuellen Regierung beteiligt sind. Der Brockhaus hebt hervor, dass ein Staatsstreich ein planmäßig gegen die Verfassung gerichteter Umsturz bzw. Umsturzversuch von oben sei – im Gegensatz zur Revolution als Umsturz von unten.3 Das Politiklexikon sieht den Unterschied darin, dass die Akteure eines Staatsstreiches – wie das Militär – bereits an der Macht beteiligt sind. Als Gegenteil zu Staatsstreich nennt es den „Putsch“.4 Das Wörterbuch zur Geschichte definiert „Putsch“ als Sonderform des Staatsstreichs.5 Viele Autoren, besonders in der Publizist, behandeln die Begriffe jedoch als mehr oder weniger gleichbedeutend. Wie im Englischen und Französischen auch (dort: coup d’état) gibt es im Spanischen keinen Unterschied zwischen Putsch und Staatsstreich: In beiden Fällen wird des Begriff „golpe de Estado“ verwendet.
Aus den zahlreichen Definitionen lassen sich vier gemeinsame Merkmale herausfiltern:
(1) Verfassungsbruch, wobei aber nicht jeder Verfassungsbruch ein Putsch oder Staatsstreich ist,
(2) die Anwendung von Gewalt,
(3) die Übernahme der Staatsgewalt als Ziel und
(4) die Beteiligung von Verfassungs- bzw. Staatsorganen (laut Brockhaus und Politiklexikon der entscheidende Unterschied zwischen Putsch und Staatsstreich).
Unter Zugrundelegung dieser vier Definitionspunkte ergibt sich für die jüngsten Ereignisse in Bolivien folgendes Bild:
1. Verfassungsbruch: Hierfür lassen sich zwei Argumente anführen. Erstens obliegt es nicht der Armeeführung, einem Präsidenten, der demokratisch gewählt wurde und dessen Amtszeit erst zum 22. Januar 2020 beendet ist, den Rücktritt „nahezulegen“. Das verfassungsmäßige Verfahren hätte über das Parlament erfolgen müssen, in dem der MAS, die Partei des Präsidenten, die Mehrheit hat. Zweitens erfolgte die Amtsnachfolge durch Jeanette Áñez, die durch einen Helikopter der Armee nach La Paz gebracht worden war, am 12. November durch Selbsternennung. Auch in diesem Falle hätte das Parlament zusammentreten müssen. Áñez ist Senatorin aus Bení und zweite Vizepräsidentin des Senats, ein Amt, das per Verfassung der Opposition zusteht. Die verfassungsmäßige Abfolge für das Amt des Interimspräsidenten beginnt aber beim Vizepräsidenten, an zweiter Stelle steht die Präsidentin des Senats, dann folgt der Präsident der Abgeordnetenkammer. Alle drei gehören dem MAS an und waren unter ähnlichen Umständen wie Evo Morales zurückgetreten. Indem sich Áñez selbst – ohne die erforderliche Zustimmung des Parlaments – erst zur Senatspräsidentin und dann zur Interimspräsidentin ernannt hat, hat sie einen mehrfachen und klaren Verfassungsbruch begangen. Es ist makaber und wirft ein bezeichnendes Licht auf die Rechtsstaatlichkeit in Bolivien, dass sich mit dem Obersten Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) nun dieselbe Institution hinter Ánez gestellt hat, die – gegen das Referendum von 2016 – die Kandidatur von Evo Morales zu den Wahlen vom 20. Oktober ermöglicht hatte.6
2. Einsatz von Gewalt: Der Rücktritt von Evo Morales erfolgte in einer Atmosphäre ausufernder Gewalt. Sein Haus in Cochabamba wurde von paramilitärischen Kräften gestürmt. Die Gesundheitsministerin Gabriela Montaño und andere Amtsträger des MAS wurden mit dem Tode bedroht. Viele von ihnen traten mit der Begründung zurück, damit ein Blutvergießen verhindern zu wollen. Seit dem 8. November hatten sich die Polizeieinheiten mit dem Argument, nicht gegen ihre Landsleute vorgehen zu wollen, in ihre Kasernen zurückgezogen, so dass die öffentlichen Gebäude sowie die Quartiere der regierungsnaher Amtsträger ohne Schutz waren. Die Präsidentengarde wie auch die Armee folgen diesem Beispiel. Gleichzeitig radikalisierte sich die Opposition. Die mexikanische Regierung hatte Evo Morales und verschiedenen Regierungsmitglieder deshalb Asyl gewährt und ausfliegen lassen, weil deren Leben in Gefahr war.
Nach dem Rücktritt des Präsidenten eskalierte die Gewalt noch. Jetzt gingen die Anhänger von Evo Morales auf die Straße, während Polizei und Armee die Seiten wechselten und sich dem Befehl von Jeanette Ánez unterstellten. Diese erlaubte nicht nur den Einsatz von Schusswaffen, sondern erteilte den Sicherheitskräften mit einem Dekret vom 13.11. (Decreto Supremo No. 4078) eine Amnestie, für alle Tötungen ab dem 10. November, dem Tag des Rücktritts von Evo Morales (vgl. https://www.nodal.am/wp-content/uploads/2019/11/sample1.pdf ). Selbst die Internationale Menschenrechtskommission (CIDH) – eine Einrichtung der OAS – verurteilte das Dekret am 14. November als Verletzung internationaler Standards, weil es die gewaltsame Repression befördere. Tatsächlich schnellte die Zahl der von den Sicherheitskräften Getöteten in die Höhe. In Cochabamba wurden am 11. November neun Menschen getötet und über hundert verletzt, als die Sicherheitskräfte gegen eine Großdemonstration vorgingen, auf der die Rückkehr von Evo Morales gefordert worden war.7 Am 19. November startete das Verteidigungsministerium der selbsternannten „Interimspräsidentin“ Jeanette Áñez eine Militäroperation in El Alto, einer Hochburg der Morales-Anhänger, die im Massaker von Senkata gipfelte. Dort befindet sich eine zentrale Verteilstation für Erdöl und Erdgas, die von den Anwohnern blockiert wurde. Nachdem ein Armeekonvoi mit Gewalt zum Lager vorgedrungen war, wollten die Bewohner des Stadtviertels, die zu ihrer Verteidigung nur Steine und Barrikaden zur Verfügung hatten, den Abtransport nach La Paz verhindern. Die Soldaten erzwangen sich jedoch durch den rücksichtslosen Gebrauch ihrer Waffen die Rückfahrt. Bei dieser Aktion kamen mindestens acht Menschen, die alle Schutzverletzungen aufwiesen, ums Leben. Anwohner sprechen von zehn Toten und mehr als dreißig Verletzten. Radio Wayna Tambo, eines der wenigen Radios, die live aus Senkata berichtete, wurde bedroht.8
3. Übernahme der Staatsgewalt als Ziel: Mittels Verfassungsbruch und Gewalt hat die Opposition inzwischen alle wichtigen Verfassungsorgane unter ihre Kontrolle (Präsident, Regierung, Verfassungsgericht, Polizei, Armee) gebracht. Nach einer Vermittlung durch die UNO und die EU arbeitet das Parlament wieder. Unter Gewaltandrohung sind zahlreiche Gouverneure und Bürgermeister, die dem MAS angehören, zurückgetreten. Bürgerkomitees, die größtenteils von der rechten Opposition beherrscht werden, haben in großen Teilen des Landes auf der lokalen Ebene die Macht übernommen. Im neugebildeten Kabinett ist kein Indigena, die Mehrheit gehört zur Wirtschaftselite. Auch die ersten außenpolitischen Maßnahmen – Austritt aus dem Integrationsbündnis ALBA, Anerkennung des „Übergangspräsidenten“ Juan Guaidó in Venezuela, Ausweisung des venezolanischen Botschaftspersonals, Rückführung von 725 Kubanern, die an verschiedenen Kooperationsvorhaben mitgearbeitet hatten, Ankündigung enger Beziehungen zum brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro, Ernennung eines Botschafters für die USA – künden von einer Wende um 180 Grad.9
4. Staatsstreich oder Putsch: Um dies festzustellen, bedarf es einer kurzgehaltenen Rekonstruktion des Ablaufs der bisherigen Ereignisse, die sich in folgende Abschnitte unterteilen lassen: Den Anfang der politischen Krise bildete – wie oben bereits dargelegt – die Protestbewegung gegen die vermeintliche Wahlfälschung. Am 31. Oktober wurde auf einer Bürgerversammlung in Santa Cruz zum ersten Mal der Rücktritt von Evo Morales gefordert. Im zweiten Schritt folgte am 8. November eine Meuterei der Sicherheitskräfte in Cochabamba, die sich weigerten, gegen die Protestbewegung vorzugehen. Tags darauf meuterten die Polizeieinheiten in anderen größeren Städten. Den Kipppunkt von der Protestbewegung zum Verfassungsbruch durch ein Staatsorgan bildete drittens das Ultimatum der Armeeführung vom 10. November, in dem der Rücktritt von Evo Morales „empfohlen“ wurde. Viertens wurde mit der Selbsternennung von Jeanette Áñez zur „Übergangspräsidentin“ am 12. November ein zweiter Verfassungsbruch begangen, der – aufbauend auf dem ersten – die Übernahme der Staatsgewalt durch die Gegner des gestürzten Präsidenten abschließt. Seitdem gehen die Sicherheitskräfte, die sich hinter die neuen Machthaber gestellt haben, gewaltsam gegen die Proteste der Anhänger von Evo Morales vor. Damit beginnt fünftens ein ungleicher Kampf um die weitere Zukunft Boliviens.
Legt man die Kriterien des Brockhaus (siehe Fußnote 3) und des Politiklexikons zugrunde, muss spätestens ab dem 10. November von einem Staatsstreich gesprochen werden. Die feine Unterscheidung zwischen Putsch und Staatsstreich mag zwar für die wissenschaftliche Debatte sinnvoll sein, in der Publizistik und in der politischen Auseinandersetzung hat sich jedoch die Gleichsetzung beider Begriffe mehr oder weniger durchgesetzt. Da diese Unterscheidung weder im Englischen und Französischen noch im Spanischen üblich ist und alle vier Definitionskriterien erfüllt sind, wird im folgenden die Bezeichnung „Putsch“ beibehalten.
Putsch – Ein umkämpfter Begriff mit großer politischer Sprengkraft
Bereits ein kurzer Blick auf die Medienlandschaft und die ersten Reaktionen zum Rücktritt von Evo Morales machen deutlich, dass nicht alle diese Position teilen. In ihren offiziellen Stellungnahmen sprechen die Regierungen von Kuba, Mexiko, Nicaragua, Uruguay und Venezuela von einem Putsch, den sie scharf verurteilen. Auch der designierte Präsident Argentiniens, Alberto Fernández, der am 10. Dezember sein neues Amt antritt, sowie die ehemaligen Päsidenten Uruguays, José Mujica, und Brasiliens, Lula da Silva, teilen diese Position. Das Parlament des MERCOSUR hat den „zivil-militärischen Putsch” in Bolivien ebenfalls verurteilt.
Eine zweite Gruppe bestreitet vehement, dass es überhaupt einen Putsch gegeben hat. Dazu gehören die Präsidenten der USA, Donald Trump, und Brasiliens, Jair Bosonaro, sowie der selbsternannte Übergangspräsident Juan Guaidó in Venezuela. Carlos Mesa, der Zweitplatzierte der Wahlen vom 20. Oktober und Anführer der anschließenden Protestbewegung, sowie die Putschisten selbst sind derselben Meinung.
Eine dritte Gruppe, deren Haltung der spanische Außenminister mit seiner Position umreißt, verurteilt zwar das Eingreifen der Streitkräfte und fordert Sicherheitsgarantien für den zurückgetretenen Präsidenten und die Mitglieder seiner Regierung, vermeidet aber den Begriff „Putsch”. Ähnlich verhalten sich die UNO und das Europäische Parlament. Die Außeminister Chinas, Russlands und Perus fordern einen verfassungsmäßige Lösung der Krise. Aus russischer Sicht weisen die Vorgänge in Bolivien zudem Muster eines Staatsstreichs auf.10
Diejenigen, die einen Putsch verneinen, kann man jedoch nicht über einen Kamm scheren. Grundsätzlich sollten die Putschisten (Armeeführung, Übergangsregierung und pro-/faschistische Rechte), die diese Position zu Legitimierung ihres Vorgehens vertreten, von jenen unterschieden werden, die dafür andere Gründe anführen. Diese lassen sich wiederum in zwei Kategorien unterteilen: zum einen die Protestbewegung der Anhänger von Carlos Mesa, die von einer Wahlfälschung überzeugt sind, und zum anderen Vertreter der Linken, die die Fehler von Evo Morales in den Vordergrund stellen und deshalb nicht von einem Putsch gegen ihn sprechen wollen.
Mit Verweis auf den Ernst der Situation wundert sich Nick Estes, ein Angehöriger des Sioux-Stammes der Lower Brulé im US-Staat South Dakota und Professor an der University of New Mexico, über jene Linken, die den gestürzten Präsidenten für den Putsch verantwortlich machen. In seinem Beitrag „Das war Evos Verbrechen” (Freitag vom 21.11.2019, S. 6/7) spricht er davon, dass „ein gegen Indigene gerichteter Hass” das Land erfasst hat. Und fährt fort: “Während linke Kritiker Morales in paradoxer Weise die Schuld am Putsch geben, fehlen bisher schlüssige Beweise für den Wahlbetrug”, wobei er auf die Ergebnisse des CEPR-Reporter verweist. Weiter heißt es: „Um zu deeskalieren, stimmte Morales Neuwahlen zu, doch wurde ihm da schon durch das Militär die Pistole auf die Brust gesetzt.”
Die linke Politologin Raquel Gutiérrez relativiert den Sturz von Evo Morales damit, dass dieser ebenso wie Carlos Mesa und Fernando Camacho eine Caudillo sei und vergleicht die Auseinandersetzungen zwischen ihnen mit einem „Hahnenkampf” (riña de gallos). Die Historikerin Silvia Rivera Cucicanqui lehnt eine Verurteilung des Putsches mit der Begründung ab, dass damit die Regierung von Evo Morales reingewaschen werden solle. Andere Linke wie Leonardo Boff, Enrique Dussel, Gilberto López y Rivas, Atilio Borón, Pablo González Casanova, Nestór Kohan und Ramón Grosfogel haben hingegen den Putsch klar verurteilt.11
Dass die Kritik an Evo Morales und seiner Politik einerseits und die Verurteilung des Putsches andererseits keinen Widerspruch bilden, zeigen die Positionen von Rumi Muruchi Poma und Raul Zelik.12 Wie andere linke Kritiker auch benennen sie klar dessen Fehler: die Verletzung der Verfassung und der indigenen Traditionen, die Entfremdung von der eigenen Basis und die Fehler der Wirtschaftspolitik (Extraktivismus im Allgmeinen und Lithium im Speziellen). Zugleich stellen sie die Errrungenschaften der Präsidentschaft von Evo Morales heraus und brandmarken das Vorgehen der Putschisten.
Eine klare Positionierung ist vor allem deshalb so wichtig, weil es dabei um die Legitimität des Widerstandes geht. Dieser wird in erster Linie von Evo Morales‘ Anhängern getragen, die bisher den höchsten Blutzoll zu zahlen hatten. Es ist wohl deren Stärke geschuldet, dass sich die Putschisten zu Verhandlungen mit dem MAS und Vertretern der sozialen Bewegungen genötigt sahen. Auf dieser Grundlage konnte ein verfassungsgemäßer Kompromiss durchgesetzt werden, der Neuwahlen für den Februar 2020 vorsieht (siehe noticia vom 26.11.2019), aber viele Fragen offen läßt. Dazu gehören das Dekret No. 4078, dass den Sicherheitskräften Straffreiheit gewährt. Außerdem muss garantiert sein, dass die sozialen Bewegungen und ihre Repräsentanten frei und sicher arbeiten können. Auf der nationalen Zusammenkunft der Sozialen Organisationen im Widerstand gegen den Staatstreich (Ampliado Nacional de Organizaciones Sociales en Resistencia al Golpe de Estado) am 26. November in Cochabamba forderten Vertreter der sozialen Beweungen aus allen Teilen des Landes die Rücknahme des Dekretes, die Verabschiedung eines Gesetzes, das ihnen Sicheheit vor Repressalien gewährt sowie den Rücktritt von Jaenette Áñez und ihrer Putschregierung. Außerdem sicherten sie Evo Morales ihre Unterstützung zu.13
Resümee: Ein Putsch mit neuen Besonderheiten und (noch) offenem Ausgang
Die Schwierigkeiten, den Putsch als solchen zu bezeichnen, hängen auch damit zusammen, dass viele damit das Bild von rollenden Panzern und klassischen Militärputschen verbinden. Diese Art von Putsch hat es in Lateinamerika vielfach bis in die 1980er Jahre hinein auch gegeben. Mit dem Übergang ins 21. Jahrhundert hat sich dies jedoch verändert. Der Fall Bolivien liefert das bislang letzte Beispiel für diese neue Variante eines zivil-militärischen Putsches (siehe auch Erklärung des Mercosur-Parlaments). Ähnlich wie in Bolivien sind bereits die Putschisten am 28. Juni 2009 in Honduras vorgegangen. In anderen Fällen tritt die Armee nicht offen in Aktion (Brasilien 2016) oder bezieht demonstrativ gegen die zivilen Putschisten Stellung (in Venezuela seit Januar 2019). Trotzdem gelten der Sturz von Dilma Rousseff und die Selbsternennung von Juan Guaidó als Putsch oder Staatsstreich. Auch Evo Morales sich hat im mexikanischen Exil per Twitter zur neuen Qualität des Putsches in Bolivien geäußert: „Das war der listigste und gefährlichste Staatsstreich der Geschichte. Eine rechte Putschistin ernennt sich selbst zur Präsidentin des Senats und dann zur Interimspräsidentin Boliviens ohne das nötige Quorum, umgeben von Komplizen und Polizisten und Soldaten, die das Volk unterdrücken.“14
Es hat zwar ohne Zweifel ein Putsch stattgefunden, ob er jedoch für seine Initiatoren und Protagonisten erfolgreich enden wird, ist (noch) offen. Die extreme Rechte hält sich derzeit im Hintergrund und die Putschregierung hat sich auf Verhandlungen mit den MAS-Parlamentariern eingelassen – zweifellos in der Absicht, die Widerstandsbewegung zu spalten und zu schwächen. Ähnlich wie im Protestzyklus von 2000 bis 2005, der Evo Morales an die Regierung gebracht hatte, kommt den sozialen Bewegungen erneut eine Schlüsselrolle zu. Von deren Einheit und Entschlossenheit, aber auch Klugheit, wird es abhängen, ob sie das Blatt zu ihren Gunsten wenden können. Denn gerade die rassistisch begründeten Vorurteile gegen die „Indios”, die durch den Putsch neues Leben erhalten haben, erschweren ein einheitliches Vorgehen.15
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1 Vgl. Guillaume Long, David Rosnick, Cavan Kharrazian und Kevin Cashman: What Happened in Bolivia’s 2019 Vote Count? The Role of the OAS Electoral Observation Mission (spanische Version: ¿Qué sucedió en el recuento de votos de las elecciones de Bolivia de 2019? El papel de la Misión de Observación Electoral de la OEA). Center for Economic and Policy Research (CEPR), Nov. 2019 (unter: http://cepr.net/images//stories/reports/bolivia-elections-2019-11-spanish.pdf). Vgl. dazu auch: https://www.celag.org/sobre-la-oea-y-las-elecciones-en-bolivia/ vom 19.11.2019 (Abruf vom 23.11.2019).
2 In der Meldung vom 13.11.2019 heißt es im Wortlaut: „Der Sozialist, der Bolivien 14 Jahre lang regierte, war am Sonntag nach massiven Protesten und auf Druck des Militärs nur drei Wochen nach seiner umstrittenen Wiederwahl zurückgetreten. Nach der Abstimmung am 20. Oktober hatte sich Morales trotz Betrugsvorwürfen und erheblicher Zweifel an den Wahlergebnissen in der ersten Runde zum Sieger erklärt.“ (Abruf vom 23.11.2019 unter: https://www.dw.com/de/bolivien-a%C3%B1ez-erkl%C3%A4rt-sich-zur-interimspr%C3%A4sidentin/a-51219770).
3 Dort werden beide Begriffe wie folgt definiert: „Putsch (von schweizer bütsch – heftiger Stoß, Zusammenprall, Knall), ein von meist kleineren Gruppen durchgeführter (erfolgreicher oder gescheiterter) Versuch, auf nichtverfassungsmäßigem Weg die Macht im Staat zu erringen. Oft sind Inhaber militärischer Kommandos die Initiatoren (Militär-Putsch). Vom Putsch zu unterscheiden ist der Staatsstreich.“ Im Unterschied dazu: „Staatsstreich (frz. Coup d’État) der gewalttätige Umsturz der Verfassungsordnung eines Staates durch ein einzelnes Verfassungsorgan (Staatspräsident, Regierung). Im Gegensatz zur Revolution (dem Umsturz von ‚unten‘) ist der S. ein Umsturz von ‚oben‘. Historische Beispiele eines Staatsstreichs sind in Frankreich der Sturz des Direktorium durch Napoléon Bonaparte am 18./19. Brumaire VIII (9./10.11. 1799) und die Auflösung der Nationalversammlung durch Charles Luis Napoléon Bonaparte am 2.12.1851, in Deutschland die Absetzung der preußischen Landesregierung durch die Reichsregierung unter F. Von Papen am 20.7.1932 (‚Preußenschlag‘). Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es zu Staatsstreichen v.a. in der Dritten Welt. Vom Staatsstreich zu unterscheiden ist der Putsch.“ Zitiert aus: Brockhaus. Die Enzyklopädie. Band 17, Leipzig/Mannheim 1998, S. 632 (Putsch) und Band 20, ebenda, S. 688 (Staatsstreich).
4 Vgl. Schubert, Klaus/ Klein, Martina: Politiklexikon. Bonn 2006, S. 289.
5 Vgl. Bayer, Erich (Hrsg.): Wörterbuch zur Geschichte. Begriffe und Fachausdrücke. 4., überarbeitete Auflage. Stuttgart 1980, S. 429.
6 Vgl. online unter: https://www.infobae.com/america/america-latina/2019/11/13/el-tribunal-constitucional-avalo-a-jeanine-anez-como-presidenta-interina-de-bolivia (Abruf vom 23.11.2019).
7 Vgl. Junge Welt vom 18.11.2019, S. 1.
8 Zu den Ereignissen in Senkata vgl. Junge Welt vom 22.11.2019, S. 3 und Neues Deutschland vom 23./23.11.2019, S. 4. Beide Zeitungen hatten Korrespondenten vor Ort.
9 Vgl. Junge Welt vom 22.11.2019, S. 3.
10 Vgl. zu den Reaktionen auf den Rücktritt von Evo Morales online unter: https://es.wikipedia.org/wiki/Golpe_de_Estado_en_Bolivia_de_2019 (Abruf vom 24.11.2019).
11 Vgl. zur Debatte unter den Linken über Evo Morales und den Putsch online unter: http://espoiler.sociales.uba.ar/2019/11/16/golpe-de-estado-en-bolivia-debates-pendientes-y-silencios-complices/; https://www.lamarea.com/2019/11/22/el-litio-como-botin-de-guerra-no-justifica-ni-el-golpe-ni-la-gestion-de-evo-morales; /; http://www.sinpermiso.info/textos/bolivia-el-mas-y-las-causas-del-golpe-un-debate-necesario-dossie. (Abruf vom 28.11.2019).
12 Vgl. dazu die Beiträge von Rumi Muruchi Poma: Bolivien von den Anden aus gesehen vom 23.11.2019, die auch auf der Website des Quetzal zu finden ist, sowie von Raul Zelik: Abgewürgte Aufbrüche, Freitag vom 21.11.2019, S. 6.
13 Vgl. online unter: http://www.resumenlatinoamericano.org/2019/11/26/bolivia-en-un-combativo-plenario-ampliado-las-organizaciones-sociales-en-resistencia-exigen-la-renuncia-de-anez-y-repudian-al-gobierno-de-facto/
14 Vgl. den Beitrag der Deutschen Welle vom 13.11.2019 online unter: https://www.dw.com/de/bolivien-a%C3%B1ez-erkl%C3%A4rt-sich-zur-interimspr%C3%A4sidentin/a-51219770 (Abruf vom 23.11.2019).
15 Vgl. Junge Welt vom 22. November 2019, S. 3 sowie Neues Deutschland vom 23./24.11.2019, s. 4.
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Bildquellen: [1-3] Quetzal-Redaktion_pg