Überblick über die EU-Rückführungsrichtlinie und ihre Auswirkungen auf illegale Einwanderer
Am 18. Juni hat das Europäische Parlament die EU-Rückführungsrichtlinie verabschiedet. Insgesamt stimmten bei 106 Enthaltungen 369 Abgeordnete für die Richtlinie und 197 dagegen. Ziel dieser in den Medien auch als „Abschieberichtlinie“ bezeichneten Vorgabe des EU-Parlaments, welche innerhalb von 24 Monaten [1] in nationales Recht umgesetzt werden muss, ist die Etablierung einer gemeinsamen EU-Einwanderungspolitik.
Auch wenn Lateinamerika aufgrund seiner geographischen Lage de facto nur sehr begrenzte Möglichkeiten der illegalen Einwanderung in die „Festung Europa“ hat, so nutzen real jedoch zahlreiche Lateinamerikaner ihre visafreie Einreise oder ihre Touristenvisa zur Einreise nach Europa, speziell nach Spanien, und fliegen dann einfach nicht mehr in ihr Heimatland zurück. Viele Lateinamerikaner sind bereits – wenn auch illegal – integriert und unterstützen durch Geldüberweisungen zudem noch ihre Familien. Werden diese Einwanderer entdeckt, so droht ihnen die Ausweisung. Es ist vor allem dieses politische Signal der Europäischen Union, was den lateinamerikanischen Staatschefs missfällt.
Die Rückführungsrichtlinie sieht folgende Verfahrensweise vor: Illegale Einwanderer haben zwischen sieben und 30 Tagen für eine freiwillige Rückkehr Zeit, ansonsten beginnt das Rückführungsverfahren, welches dadurch geprägt ist, dass die illegalen Einwanderer bei Fluchtgefahr maximal sechs Monate in Abschiebehaft genommen werden können. Sollten die Betroffenen nicht kooperieren oder es zu anderen Verzögerungen kommen, so kann die Haft auf bis zu 18 Monate verlängert werden. In Staaten wie Estland, Finnland, Griechenland, Malta, den Niederlanden und Schweden löst diese Regelung damit die Möglichkeit einer bisher unbegrenzten Haftdauer ab. Prinzipiell dürfen illegale Einwanderer nur dann in Haft genommen werden, wenn eine Rückführung rechtlich möglich ist. Im Grundsatz ist eine Rückführung verboten, wenn das Leben des Flüchtlings gefährdet ist. Eine Inhaftnahme ist in jedem Fall „innerhalb kurzer Frist“ auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Die inhaftierten Flüchtlinge müssen getrennt von Strafgefangenen untergebracht, Familien muss zudem ein angemessenes Maß an Privatsphäre gewährleistet werden. Kinder haben nicht nur das Recht auf altersgerechte Freizeitmöglichkeiten, sondern auch auf Zugang zu Bildung. Sollte es zu einem Prozess kommen, haben die Einwanderer ebenfalls Anrecht auf Prozesskostenhilfe. Werden die Betroffenen letztendlich abgeschoben, so ist für sie ein fünfjähriges Wiedereinreiseverbot vorgesehen. [2]
Aus Sicht der Befürworter dieser Richtlinie werden diese Sachverhalte mit einer positiven Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften, der Verhinderung von Willkür hinsichtlich Abschiebehaft und -bedingungen, sowie einer Befreiung aus der Illegalität assoziiert. Großbritannien, Irland und Dänemark müssen diese Richtlinie nicht umsetzen, da sie sich auf diesem Gebiet des Gemeinschaftsrechts nicht an die EU gebunden haben. Vor allem Großbritannien gehen diese Maßnahmen noch nicht weit genug, da sie in den Augen des Landes die Rückführung durch Bürokratismus und Gewährung von zusätzlichen Rechten nur unnötig verkomplizieren. [3] Gegner der Richtlinie plädieren vor allem für eine kürzere Abschiebehaft von drei Monaten und richten ihre Kritik zugleich gegen das Wiedereinreiseverbot, denn „in fünf Jahren kann im Herkunftsland viel passieren“ [4]. Absurd ist jedoch die in der Richtlinie vorgesehen Klausel für „Notlagen“. Kommt es zu einer „unvorhersehbaren Überlastung der Kapazitäten der Hafteinrichtungen“, können Abschiebehaft verlängert und Haftbedingungen zum Nachteil der Einwanderer beschnitten werden. Da diese „Überlastung der Kapazitäten“ einen enormen Interpretationsspielraum zulässt, sowie zudem durch staatlich bewirkte Kürzungen des Personals und der Finanzen in der Justiz erheblich beeinflusst werden kann, wird die Richtlinie somit wieder konterkarriert.
Auch die Länder Lateinamerikas gehören wie schon angedeutet zu den Kritikern der Richtlinie. Europa hatte – im Gegensatz zu den USA – bisher neben den rein wirtschaftlichen Interessen auch soziale Gesichtspunkte im Blick und diese somit nicht komplett von der Agenda gelöscht. Durch diese Richtlinie sendet die EU nicht nur das falsche Signal nach Lateinamerika, sondern setzt in Bezug auf den Umgang mit den illegalen Einwanderern und der Umsetzung der Menschenrechte auch noch falsche Standards für andere Staaten.
Lateinamerika stellt sich geschlossen gegen die Europäische Union
Evo Morales – Bolivien: [5]
Der bolivianische Präsident wendete sich bereits am 5. Juni in einem offenen Brief an die Minister der Europäischen Union. Morales kritisiert, dass einfach der Fakt, dass Einwanderer keine gültigen Aufenthaltstitel / Papiere besitzen genutzt wird, um die Ausweisung vorzunehmen, ungeachtet wie lange sie bereits in einem Land der EU leben, wie stark sie sich bereits integriert haben und ob sie einem regelmäßigen Erwerb nachgehen. Er verlangt eine ähnliche Behandlung, wie sie Europäer in Lateinamerika erfahren haben, als sie in früheren Zeiten in lateinamerikanische Länder ohne ein Visum eingewandert sind. Europa war damals durch politische Krisen und einen schlechten Zustand der Wirtschaft geprägt. Obwohl die europäischen Einwanderer die natürlichen Reichtümer, mit schlimmen Folgen für die indigenen Völker, ausgebeutet haben, hat man ihre Person, ihre Güter und ihre Rechte jedoch stets respektiert. Morales führt weiter an, dass die Immigranten nicht auf Kosten der EU leben wollen, sondern zu deren Prosperität beitragen, indem sie Arbeiten nachgehen, die europäische Bürger nicht machen wollen. Zudem haben sie einen positiven Einfluss auf die demographische Entwicklung der europäischen Länder. Er betont auch, dass die illegalen Einwanderer aufgrund ihrer Geldüberweisungen für deren Wirtschaft enorm wichtig sind. Sie senden jene Hilfe, welche in Form einer angemessenen Entwicklungshilfe von 0,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes nicht von allen Staaten geleistet werde. Im Fall von Bolivien sind dies 1,1 Milliarden US-Dollar, mehr als 10 Prozent des bolivianischen Bruttoinlandsprodukts. Des Weiteren könne nicht akzeptiert werden, dass Mütter und Kinder in Abschiebehaft genommen werden. Die Immigranten können auch nicht zum Sündenbock für die Probleme der Welt gemacht werden, weder für die globale Erwärmung oder die Nahrungsmittelknappheit; und besonders nicht für Probleme des sozialen Zusammenhalts in Europa. Morales forderte die EU dazu auf, diese „Direktive der Schande“ neu zu verhandeln und ganz besonders die Menschenrechte zu achten, ansonsten wäre die Dynamik zwischen beiden Kontinenten gefährdet. Bolivien denkt zudem darüber nach, die seit April 2007 in der EU eingeführte Visumspflicht für Bolivianer auch für einreisende Europäer verpflichtend zu machen.
Hugo Chávez – Venezuela [6]
Auch der venezolanische Präsident fand mit der Bezeichnung „Direktive der Scham“ ähnliche Worte wie sein bolivianischer Amtskollege. Dass Chávez kein Freund von langen Briefen oder wissenschaftlichen Analysen ist, ist hinreichend bekannt. Somit war es nicht weiter verwunderlich, dass er nur einen Tag nach Verabschiedung der Richtlinie symbolisch ankündigte, jene Länder, welche der Richtlinie ihre Zustimmung gaben, nicht mehr mit Erdöl zu beliefern. In Zeiten von Ölpreisen von 140 US-Dollar je Barrel verfehlte diese Meldung ihre Wirkung nicht. Im Gegensatz zum offenen Brief von Morales wurde der angekündigte Ölboykott in zahlreichen internationalen Medien verbreitet. Chávez betonte ebenfalls, dass vor allem Venezuela zu Kriegszeiten Millionen europäischer Migranten aufgenommen hat. Er rief ferner die Länder Lateinamerikas, Afrikas, Europas sowie internationale Organisationen auf: „Respektiert die Würde unserer Völker, oder wir werden uns Respekt verschaffen“.
Rafael Correa – Ecuador: [7]
Präsident Correa bezeichnete die Verabschiedung der Richtlinie als eine „Grausamkeit“ und „Schande“, welche zur Kriminalisierung der Immigranten führt. Nach Aussagen des ecuadorianischen Außenministeriums würde eine solche Richtlinie mehr als drei Millionen Einwanderer aus Ländern der Andengemeinschaft (Kolumbien, Ecuador, Bolivien und Peru) betreffen. Für Correa ist die Globalisierung in Form des weltweiten Handels von Gütern und sofortiger Kapitalverfügbarkeit nicht mit der Kriminalisierung des freien Personenverkehrs vereinbar. Ferner kündigte der Präsident an, zusammen mit den anderen Ländern, einen gemeinsamen Standpunkt zu erarbeiten.
Fernando Lugo – Paraguay: [8]
Fernando Lugo, der designierte Präsident Paraguays, welcher zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Richtlinie auf einem Staatsbesuch bei Hugo Chávez weilte, betonte in der Pressekonferenz mit Chávez seine Zustimmung zu den Standpunkten seiner Kollegen aus Bolivien, Ecuador und Venezuela. Auch er stellte die Frage, was wohl geschehen wäre, wenn Lateinamerika in der Vergangenheit eine ähnliche Politik verfolgt hätte. Lugo sagte weiter: „Wir träumen von der Freizügigkeit der Menschen und diesen Traum werden wir nicht aufgeben“. Letztendlich äußerte er, dass die EU-Rückführungsrichtlinie nur dazu führe, dass der Zusammenhalt in Lateinamerika noch weiter gestärkt wird.
Luiz Inácio Lula da Silva – Brasilien: [9]
Lula kritisierte die EU mit den Worten, dass „erneut ein kalter Wind der Fremdenfeindlichkeit aufkommt“. Er fügte hinzu, dass die entwickelten Länder durch ihre Vorurteile gegen die Immigration geprägt seien, sie hätten Angst, den Status Quo und ihre Arbeitsplätze zu verlieren. Für den brasilianischen Präsidenten ist es keine Lösung, den Zugang nach Europa zu verbieten. Die ärmeren Länder sollten vielmehr in ihrer Entwicklung gefördert werden. Ähnlich wie Morales nahm auch Lula auf den Artikel 13 der UN-Menschenrechtscharta von 1948 Bezug, in welchem es heißt, dass sich jeder Mensch frei bewegen und seinen Aufenthaltsort frei wählen kann. In Europa leben zurzeit circa 400.000 Brasilianer, ein großer Teil von ihnen illegal.
Organisation Amerikanischer Staaten (OAS): [10]
Auch der Generalsekretär der OAS, José Miguel Insulza, verurteilte am 19. Juni die Entscheidung des europäischen Parlaments. Ähnlich wie Rafael Correa sprach auch Insulza die EU darauf an, dass sie auf der einen Seite den Handel verstärken wolle und von einer strategischen Partnerschaft spreche, auf der anderen Seite jedoch illegale Einwanderer wie Kriminelle behandelt. Weiter wies er darauf hin, dass der Flüchtlingsstrom in die EU, ebenso wie in die USA, solange anhalten werde, wie die Menschen dort Arbeitsplätze finden, die in ihren Heimatländern nicht zur Verfügung stehen. Gemäß seinen Worten betone die EU stets die positiven Aspekte der Globalisierung, verschließe sich mit der Ausweisung der Immigranten jedoch deren Folgen. Am 26. Juni gab die OAS zudem bekannt, eine Delegation hochrangiger Politiker in die Europäische Union zu schicken, um mehr Informationen über die Richtlinie zu erhalten und deren Folgen zu diskutieren. Parallel verabschiedeten die 34 Mitgliedsstaaten eine Resolution, in welcher sie ihre Besorgnis über die in einigen Staaten beschlossenen Gesetze ausdrücken, welche die Menschenrechte und die fundamentalen Freiheitsrechte der Migranten einschränken.
Rio-Gruppe: [11]
Die Rio-Gruppe, ein Zusammenschluss aus 21 lateinamerikanischen Staaten, hat ebenfalls ihre Besorgnis über die EU-Abschieberichtlinie ausgedrückt. Sie forderte die Europäische Union dazu auf, auch die positiven Wirkungen auf Wirtschaft und Kultur in ihr Entscheidungsspektrum einfließen zu lassen. Man sprach sich einstimmig dafür aus, dass die Achtung der Menschenrechte in „uneingeschränkter Form“ geschützt werden müssen.
Fazit und Ausblick
In den letzten Jahren gab es kaum ein Thema, in welchem sich alle lateinamerikanischen Staaten so einig waren. Trotz zahlreicher Meinungsverschiedenheiten und zögerlicher Haltungen in Bezug auf den Kolumbienkonflikt oder die Freihandelszone ALCA (FTAA) rücken die Länder Amerikas in dieser Frage enger zusammen als je zuvor. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob den zahlreichen Statements der Staats- und Regierungschefs auch Taten folgen werden. Eines ist dennoch klar: die Verabschiedung der Rückführungsrichtlinie und die dadurch erfolgte Anpassung der EU-Einwanderungspolitik war ein Alarmsignal für Lateinamerika, das bei allen Beteiligten ein neues Thema in den Fokus des Interesses rückte. Lateinamerika reagierte nicht nur schnell, sondern vor allem sachlich. Zwar erhielt diese Sachlichkeit Lateinamerikas erst durch die Androhung eines Ölboykotts auch innerhalb der europäischen Medien einen gewissen Stellenwert, was dennoch als Erfolg gewertet werden kann. Der hoch gelobte V. EU-Lateinamerika Gipfel bekam beispielsweise eine wesentlich geringere mediale Öffentlichkeit.
Die Beziehungen zwischen der EU und Lateinamerika werden durch diesen Beschluss nicht direkt gefährdet, trotzdem werden sie ein wenig auf die Probe gestellt. Engere Gespräche zwischen den Vertretern der OAS und der EU werden hoffentlich über die zukünftigen Beziehungen Aufschluss geben. Vielleicht hat die EU (mit Ausnahme von Spanien) in ihrer Entscheidung auch nicht bedacht bzw. einfach ignoriert, dass es neben den geographisch an die EU angrenzenden Regionen mit Lateinamerika eine weitere Region gibt, aus der sich ein Teil der Menschen auch illegal innerhalb der Unionsgrenzen aufhalten. Eine Einschränkung des Handels, wie von einigen bereits angedeutet wurde, werden sich beide Seiten wohl nicht leisten können. 14 Prozent der Ausfuhren Lateinamerikas gehen in die Europäische Union und erwirtschaften wichtige Deviseneinnahmen. Ebenso ist die EU mit Investitionen in der Region engagiert, welche einen Gesamtwert von 400 Milliarden Euro besitzen. [12] Zugleich versucht die EU verstärkt den lateinamerikanischen Dienstleistungssektor weiter zu öffnen, um so ihren Unternehmen einen besseren Marktzugang zu verschaffen. Somit wird zwar der Status Quo beibehalten, aber die Art und Weise einer weiteren Intensivierung der Beziehungen bleibt offen.
Diese Intensivierung wird jedoch weniger von der OAS oder Rio-Gruppe, welche die Richtlinie verurteilen, sondern vielmehr durch die ökonomischen Wirtschaftsbündnisse wie den Mercosur oder die Andengemeinschaft bestimmt. Rafael Correa, welcher mit Ecuador derzeit den Vorsitz der Andengemeinschaft (Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru) innehat, kündigte bereits eine mögliche Pause bei den Verhandlungen über ein Assoziationsabkommen mit der Europäischen Union an. Der Mercosur [13], der sich am 1. Juli in San Miguel de Tucumán (Argentinien) traf, hielt in seiner Resolution [14] vor allem fest, dass die Rückführungsrichtlinie ein Verstoß gegen die UN-Menschenrechtscharta darstellt. Die Regierungschefs äußerten zudem ihre Hoffnung, dass das Europäische Parlament die Richtlinie nochmals überarbeitet. Eine direkte Aussage über die Handhabung der Wirtschaftsbeziehungen zur EU war jedoch nicht Inhalt der Resolution. Die Parlamentarier des Mercosur haben das Thema nun zunächst an den Rat des Gemeinsamen Marktes (dem höchsten Entscheidungsgremium) verwiesen, der notwendige Maßnahmen zur Überprüfung und Aufhebung der Abschieberichtlinie ergreifen soll. Man darf gespannt sein, ob der Rat solche Maßnahmen / Sanktionen beschließen wird, und welchen Einfluss diese auf die Wirtschaftspartnerschaft haben werden. Der Konflikt wird somit bis auf Weiteres „vertagt“.
Stand: 01. Juli 2008
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[1] Für die Umsetzung der Prozesskostenhilfe gilt eine Frist von 36 Monaten.
[2] Europäisches Palament (2008a): EP verabschiedet Rückführungsrichtlinie, In: _http://www.europarl.europa.eu/news/expert/infopress_page/018-31787-168-06-25-902-20080616IPR31785-16-06-2008-2008-true/default_de.htm (Zugriff am 19.06.2008. Der Link konnte am 20.01.2012 nicht mehr aufgerufen werden.).
[3] Europäisches Palament (2008b): Parliament adopts directive on return of illegal immigrants, In: _http://www.europarl.europa.eu/news/expert/infopress_page/018-31787-168-06-25-902-20080616IPR31785-16-06-2008-2008-true/default_en.htm (Zugriff am 19.06.2008. Der Link konnte am 20.01.2012 nicht mehr aufgerufen werden.).
[4] Deutsche Welle (2008): EU einigt sich auf strenge Abschieberegeln, In: _http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,3422459,00.html (Zugriff am 19.06.2008. Der Link konnte am 15.02.2012 nicht mehr aufgerufen werden).
[5] Evo Morales (2008): A propósito de la „directiva Retorno“, In: _http://www.bolivia.de/es/index.html (Zugriff am 19.06.2008. Der Link konnte am 11.03.2013 nicht mehr aufgerufen werden.).
[6] Ministerio del Poder Popular del Despacho de la Presidencia (2008): Presidente Chávez: no habrá petróleo venezolano para países que apliquen „directiva del bochorno“, In: http://www.presidencia.gob.ve/action/noticia/view_ver_mas?id_noticia_web=1141 (Zugriff am 19.06.2008).
[7] Associated Press (2008): Ecuador promoverá frente latinoamericano contra ley migratoria europea, In: http://www.eluniverso.com/2008/06/18/0001/626/8DDD4EB76DDC4433BEBB17E3B573ABEE.html (Zugriff am 19.06.2008).
[8] Agence France-Presse (2008): Lugo rechaza expulsión de migrantes y Chávez amenaza no enviar petróleo, In: http://archivo.abc.com.py/2008-06-20/articulos/425866/lugo-rechaza-expulsion-de-migrantes-y-chavez-amenaza-no-enviar-petroleo (Zugriff am 20.06.2008).
[9] Estadao (2008): Lula acusa UE de xenofobia em nova lei de imigração, In: http://www.estadao.com.br/internacional/not_int195073,0.htm (Zugriff am 24.06.2008).
[10] OAS (2008a): Insulza rejects European measures against immigrants, In: http://www.oas.org/OASpage/press_releases/press_release.asp?sCodigo=E-243/08 (Zugriff am 19.06.2008).
[11] OAS (2008b): La OEA decide enviar una misión de alto nivel a la Unión Europea para discutier impicancias de la nuevo normativa migratoria, In: http://www.oas.org/OASpage/press_releases/press_release.asp?sCodigo=C-252/08 (Zugriff am 27.06.2008).
[12] NZZ (2008): Rio-Gruppe kritisiert die EU, In: http://www.nzz.ch/nachrichten/international/rio-gruppe_kritisiert_die_eu_1.769664.html (Zugriff am 26.06.2008).
[13] Generaldirektion Kommunikation (2008): Handel zwischen der EU und Lateinamerika/Karibik – Zahlen und Fakten, In: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/08/303&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en (Zugriff am 26.06.2008).
[14] Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay, Venezuela, sowie die assoziierten Staaten: Chile, Bolivien, Peru, Kolumbien, Ecuador.
[15] Agencia Brasil / Fiori, M. (2008): Mercosul repudia novas regras imigratórias da União Européia, In: http://www.agenciabrasil.gov.br/noticias/2008/06/30/materia.2008-06-30.1801539112/view (Zugriff am 30.06.2008).