Quetzal Vogel
News Icon
Quetzal

Politik und Kultur in Lateinamerika

Template: single_normal
Printausgaben

Das Agrargesetz: Ein Hindernis für den Frieden und die nachhaltige Entwicklung

Victor M. Toledo | | Artikel drucken
Lesedauer: 10 Minuten

Präsident Zedillo hat wiederholt betont, daß der Frieden nur durch eine Lösung möglich ist, die Gerechtigkeit anstrebt. Ausgehend von dieser Aussage widmet sich dieser Artikel der Untersuchung des bemerkenswerten Falles des Agrargesetzes. Er beleuchtet das gegenwärtige Agrargesetz als einen juristischen Rahmen, der Gerechtigkeit nicht nur nicht herzustellen versucht, sondern der vielmehr als Instrument zur Zementierung der ungerechten Struktur des Bodenbesitzes dient.

Der Artikel zeigt auch, wie das Agrargesetz verändert werden muß, sollte die gegenwärtige Regierung sich entsprechend ihren Ankündigungen dazu entschließen, ein Modell auf der Basis der neuen Paradigmen der nachhaltigen Entwicklung anzunehmen. Tatsächlich hat der Sprecher des Präsidenten, als er die Schaffung eines neuen Umweltsekretariats ankündigte und das Interesse der neuen Regierung an der nachhaltigen Entwicklung bekundete, unabsichtlich eine vielversprechende Perspektive eröffnet, die, wenn man sie ernst nimmt, der mexikanischen Politik der letzten Jahrzehnte eine grundlegende Wendung geben könnte. Das Problem besteht jedoch darin, daß zwischen der erklärten Verpflichtung und der praktischen Politik fast immer eine Kluft existiert, die ebenso groß ist wie die Zweifel und die Ungewißheit, die heute die Mehrzahl der Mexikaner beherrschen.

Das bisher Gesagte läßt sich detailliert belegen anhand des Falles Saunas de Gotari, der 1992 nicht nur an der Zusammenkunft von Rio de Janeiro teilnahm (dem Weltgipfel zu Umweltfragen und Entwicklung), sondern auch die dort getroffenen Vereinbarungen befürwortete und unterstützte, angefangen bei der nachhaltigen Entwicklung. Abgesehen von einigen isolierten und fast zufälligen Aktionen wurde diese Unterstützung in keiner Weise in seiner Politik bezüglich der Agrar-, Vieh-, Forst-, Fischerei- und Energiewirtschaft, dem Tourismus, der Kulturpolitik, der Stadtentwicklung, der Industrie, dem Kredit- und Steuerwesen und natürlich der Wirtschaft sichtbar.

Der Fall des Agrargesetzes verdient Beachtung, da von diesem Gesetz, wie sich zeigen wird, auch das Erreichen eines dauerhaften Friedens in Chiapas abhängt.

Die neue Ära des „modernen“ Latifundismus

Im Ergebnis der historischen Prozesse, die sich in der Landwirtschaft Mexikos vollzogen haben, existieren im Land gleichzeitig zwei grundlegende Formen des Bodenbesitzes: der gemeinschaftliche Besitz, der durch die ejidos (genossenschaftliches Nutzungssystem, Anm.d.Ü.) und die indigenen Dorfgemeinschaften repräsentiert ist, und der Privatbesitz, der bis zu den kürzlich stattgefundenen Reformen durch die kleinen Landbesitzer vertreten war. Wenn man davon ausgeht, daß es keine illegalen Formen des Privatbesitzes gibt, präsentierte bis 1991 die VII. Statistik über Landwirtschaft, Viehzucht und Ejidos ein Gesamtbild, wie es die Tabelle zeigt.

Die Reformen des Agrargesetzes von 1992 zielten auf drei Dinge:

1) die Existenz bzw. die Schaffung mittleren und großen Bodenbesitzes neu zu definieren und gesetzlich zu rechtfertigen (Neo-Latifundismus),

2) den gesetzlichen Status des gemeinschaftlichen Eigentums (ejidos und Dorfgemeinschaften) zu verändern und dabei die Möglichkeit der Umwandlung in Privateigentum zu eröffnen (eine Form der Unterstützung des Neo-Latifundismus), und

3) die Landverteilung zu beenden (mit dem Argument, daß es kein Land zu verteilen gibt).

Mexiko_Landwirtschaft_Besitzverh__ltnisse_1991.jpg

Im ersten Fall löste das neue Agrargesetz in der Praxis den Sachverhalt des „kleinen Landbesitzes“ auf und ermöglichten die Schaffung größeren Bodenbesitzes mittels zweier Mechanismen: der Expansion der Territorien des sogenannten Kleinbesitzes durch „legale Tricks“ und die Schaffung eines neuen juristischen Gebildes, der Merkantilgesellschaft. Im folgenden wird deutlich, wie diese Modifikationen das Privateigentum in den drei hauptsächlichen landwirtschaftlichen Produktionszweigen veränderten.

Ackerbau. Der Umfang des Kleinbesitzes veränderte sich gegenüber der vorhergehenden Regierungsperiode zwar nicht, aber es wurden zwei subtile Mechanismen eingeführt, die leicht übersehen werden: Wenn in der vorangegangenen Regierungsperiode ein Kleinbesitzer nur ein kleines Stück Boden besitzen konnte, so kann heute ein privater Produzent Landbesitz in jedem Bundesstaat haben, denn das neue Gesetz legt fest (ohne dafür eine Begründung zu geben), daß diese Einzelstücke nicht zusammengerechnet werden dürfen. Wenn man dieses Detail berücksichtigt, so kann ein „landwirtschaftlicher Kleinproduzent“ theoretisch und ohne das Gesetz zu brechen, zwischen 3200 und 9000 Hektar Land mit künstlicher Bewässerung, 6400 bis 19200 Hektar periodisch bewirtschafteter Flächen, 12800 bis 38400 Hektar brachliegender Flächen und mehr als 25000 Hektar trockener Böden besitzen. Außerdem wurde ein weiterer Gesetzesmechanismus eingeführt, der sich Kompensationsfaktor nennt und durch den ein Kleinbesitzer, der Land in verschiedenen Qualitäten oder mit unterschiedlichen Kulturen besitzt, die festgelegten Grenzen in unterschiedlichem Umfang überschreiten kann.

Im Fall der Merkantilgesellschaften liegen die Grenzen für den Besitz beim Fünfundzwanzigfachen dessen, was der Kleinbesitzer besitzen darf. Das ermöglicht Landbesitz zwischen 2000 und 7500 Hektar mit künstlicher Bewässerung und zwischen 20000 und 60000 Hektar trok-kener Böden. Modernisation oder Neo-Latifundismus?

Viehzucht. Obwohl in den letzten zwanzig Jahren eine Fülle von Studien, Publikationen, Forschern und Versammlungen auf den erpresserischen und unproduktiven Charakter der mexikanischen Viehzucht hingewiesen haben, welcher im Umfang des Weidelandes begründet liegt, blieben die Größe und die Kriterien der Festlegung des Kleinbesitzes für Weidezwecke im neuen Gesetz unverändert. Deshalb werden die Viehzüchter als die großen Nutznießer der neuen Gesetzgebung bezeichnet, obwohl sie sich als erste einer Modernisierung unterziehen mußten (die extensive Viehhaltung, so wie sie heute praktiziert wird, führt zu einer geringeren Ausnutzung von Boden und Ressourcen und trägt stärker zu ihrer Zerstörung bei). Das enorme regionale politische Gewicht, über das die Viehzüchter in Bundesstaaten wie Veracruz, Tabasco oder Chiapas verfügen (ohne die Staaten im Norden zu nennen), ist eine direkte Folge ihrer Herrschaft über riesige Bodenflächen. Diese Macht ist durch die neue Gesetzgebung nicht angetastet worden. […]

Forstwirtschaft. Um das Bild zu vervollständigen, schufen die Architekten des Agrargesetzes auch eine in der vorherigen Gesetzgebung nichtexistente Größe: den forstwirtschaftlichen Kleinbesitz. Der Grund: In Mexiko sind die Wälder traditionell im Besitz des bäuerlichen Sektors (der ejidos und der indigenen Dorfgemeinschaften) und werden auch von ihm genutzt. Schätzungsweise 70 bis 80 Prozent der bewaldeten Gebiete Mexikos befinden sich so in gesellschaftlichem Besitz. Die letzte Statistik über Landwirtschaft und Ejidos (1991) zeigt außerdem, daß es 15 Millionen Hektar Wald unter bäuerlicher Kontrolle gibt. In diesem Fall blieb die Definition des Eigentums unverändert: 800 Hektar für die Kleinbesitzer und bis zu 20.000 Hektar für Merkantilgesellschaften. Modernisation oder Latifundismus?

Größe des Landbesitzes und nachhaltige Entwicklung

Wenn sich aus mehr als zwei Jahrzehnten agroökologischer Forschung überhaupt eine Schlußfolgerung ziehen läßt, dann ist es die, daß eine ökologisch angemessene oder nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen ihrem Wesen nach unvereinbar ist mit einer extensiven oder großflächigen Nutzung. Zumindestens auf dem gegenwärtigen Stand der technologischen Entwicklung ist es praktisch unmöglich, die Grundprinzipien der ökologischen Theorie (Mannigfaltigkeit, Integration, Wiederverwertung von Material und Energie, Selbstgenügsamkeit) bei der ländlichen Produktion auf mittleren und großen Bodenflächen anzuwenden. Es ist auch vielfach nachgewiesen worden, daß die ökologische und energetische Effizienz in dem Maße abnimmt, in dem die jeweilige Fläche, d.h. die Größe der Parzellen, zunimmt. Parallel dazu gibt es empirische Beweise, die zeigen, daß die Mannigfaltigkeit, ein fundamentales ökologisches Prinzip, sich mit zunehmender Größe der Grundstücke verringert, da die Spezialisierung bei der Nutzung großer Flächen fast zwangsläufig erfolgt. Wenn man sich das Bild der Erde vor Augen führt, so kann bestätigt werden, daß die großen Probleme der Umweltzerstörung (wie Entwaldung, Verlust von Böden, Erschöpfung der Grundwasserreserven, Pestizidverseuchung) eine Folge der extensiven Ausbeutung von großen Landflächen sind. Es waren die großen landwirtschaftlichen Latifundien der USA oder Argentiniens, die einen beträchtlichen Teil der ökologischen Krise ihrer Länder verursacht haben. Im Amazonasgebiet waren die immensen Latifundien (Mr. K. Ludwig besaß zuletzt eine Million Hektar!) die Ursache für die starke Zerstörung des Regenwaldes. In Mexiko schließlich hat die extensive Viehhaltung dem Land einen traurigen dritten Platz auf der Liste der Länder mit den weltweit stärksten Entwaldungsschäden eingebracht, zusätzlich zur fast neunzigprozentigen Abholzung der Tropenwälder der feuchten Tropen. Wie kann man also von nachhaltiger Entwicklung sprechen angesichts eines Agrargesetzes, das den Latifundismus duldet und fördert?

Der Fall Chiapas

Wenn man von der aussagekräftigen Behauptung ausgeht, daß als „… die oberste Regierung die brillante Idee hatte, den Artikel 27 [1] zu reformieren, [ man damit]… einen machtvollen Katalysator in den indigenen Gemeinschaften [in Chiapas schuf]“ (Subcomandante Marcos im Interview vom 6. Februar 1994), ist es schwierig, eine wirkliche Lösung für die Situation in Chiapas zu finden, die nicht die Modifizierung des Agrargesetzes von 1992 beinhaltet. Ein Jahr nach der Formulierung dieser Behauptung steht die Landwirtschaft in Chiapas in Brand, und die Forderungen der Bauern haben sich auf radikale Weise geäußert: man zählt 565 Invasionen auf private Grundstücke (vor allem Viehfarmen und Kaffeplantagen) mit einer Fläche von schätzungsweise über 130 000 Hektar.

Paradoxerweise ist in Chiapas das erste Problem, das gelöst werden muß, das des Agrargesetzes! Prinzipiell ist es nicht möglich, Land zu verteilen oder zu enteignen, ohne in Konflikt mit einem Bundesgesetz zu geraten, das die Landverteilung für abgeschlossen erklärt hat. Unter dem Schutz der neu festgelegten Besitzgrößen könnten viele private Landbesitzer ihr Landeigentum gesetzlich verteidigen oder geeignete Wege finden, um es zu rechtfertigen. Und mehr als das, die privaten Landbesitzer könnten sich zusammenschließen und Merkantilgesellschaften gründen mit dem Ziel, ihren Bodenbesitz zu retten. Das Problem ist, daß die vom neuen Gesetz festgelegten Dimensionen angesichts der Not Tausender Bauern (Indigenas und Mestizen) in Chiapas, die dringend Land benötigen (es heißt, daß es 40 000 Bauern gibt, die eine Landfläche von schätzungsweise 800 000 Hektar fordern), nicht nur unangemessen, sondern eine Beleidigung sind. Was soll ein Bauer aus Chiapas denken, wenn er hört, daß das neue Agrargesetz in Chiapas für die Viehzucht privaten Bodenbesitz von 500 Hektar (tropischer Regenwald), 4000 Hektar (feuchte Tropen) und 10 000 Hektar (gemäßigtes Klima) erlaubt, oder daß die Merkantilgesellschaften bis zu 250 000 Hektar besitzen dürfen?

Betäubt durch die neoliberale Utopie (dem Agrobusiness) haben sich die Architekten des neuen Agrargesetzes vielleicht nie vorgestellt, daß sie am Ende Brandstifter sein würden. In einem Land, wo gemäß der Statistik über Landwirtschaft und Ejidos von 1991 517 000 genossenschaftlich organisierte Bauern und Mitglieder indigener Dorfgemeinschaften ohne Land sind (d.h. eine Bevölkerung von wenigstens 3 Millionen, wenn man die ganze Familie betrachtet), ist es eigentlich erstaunlich, daß das neue Agrargesetz nicht noch mehr solcher Revolten wie in Chiapas zur Folge hatte.

Schlußfolgerungen. Heute scheint alles darauf hinzuweisen, daß das reformierte Agrargesetz von 1992 auf dem Weg einer Volksbefragung, die so breit wie möglich angelegt sein sollte, neu formuliert werden muß. Ein Frieden in Gerechtigkeit und Würde, wenn er denn ernsthaft angestrebt wird, kommt an der Formulierung eines neuen Agrargesetzes nicht vorbei. Die Notwendigkeit des Friedens stellt zweifellos eine Herausforderung dar, aber gleichzeitig auch eine Gelegenheit, ein Bild von einem neuen Land zu entwerfen. Die neue Perspektive der nachhaltigen Entwicklung bietet die zweifache Gelegenheit, zum Frieden in Chiapas beizutragen und zu einem Gesellschaftsmodell zu gelangen, das sich stärker im Einklang mit den gegenwärtigen Bedürfnissen des Landes und der Weit befindet.

Deutsch von Gabriele Pisarz

————————————-
* V.M. T. ist Wissenschaftler am Zentrum für Ökologie der UNAM und Präsident des Interamerican Council for Sustainable Agriculture.

[1] Bis 1992 garantierte Art. 27 der mexikanischen Verfassung die Unverkäuflichkeit des ejido-Landes, das im Rahmen der Agrarreform zumeist an Kleinbauern vergeben wurde. Der Wegfall dieser Garantie begünstigt in- und ausländische Grund- und Kapitaleigentümer und läuft auf die endgültige Zerstörung der kleinbäuerlichen Landwirtschaft hinaus.

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert