Lateinamerika/ Deutschland: Vom deutschen Umgang mit präkolumbischer Kunst
|Die Geschichte ist nicht mehr ganz taufrisch und eine große Schlagzeile war sie auch nie wert: Im November 2020 fand die Polizei auf einem Bauernhof in Klötze im Westen Sachsen-Anhalts 13 präkolumbische Artefakte. Der zur Begutachtung hinzugezogene Altamerikanist Nikolai Grube bestätigte die Echtheit der um die 1500 Jahre alten Kulturgüter, die seinen Aussagen zufolge aus illegalen Ausgrabungen in Mexiko und Guatemala stammen. Es handelt sich unter anderem um Gefäße und Tonfiguren, die zum einen der Mayakultur Guatemalas und zum anderen der Kultur von Teotihuacán in Mexiko zugeordnet werden. Das Land Sachsen-Anhalt machte sehr schnell deutlich, dass die Fundstücke an die Herkunftsländer zurückgegeben werden. Nachdem ein erster Termin im Mai dieses Jahres aus „diplomatischen Gründen“ scheiterte, will Ministerpräsident Reiner Haseloff am kommenden Freitag, den 5. November, die Botschafter Mexikos und Guatemalas, Francisco Quiroga und Jorge Lemcke, treffen, um die wertvollen Kulturgüter zurückzugeben. Leider ist der Umgang mit den Produkten „des europäischen Kolonialismus in Südamerika“ (Nikolai Grube) hierzulande nicht immer so vorbildhaft wie in diesem Fall. Erst im September dieses Jahres sahen sich die Botschafter von elf lateinamerikanischen Ländern veranlasst, gegen eine Auktion in München zu protestieren. Das Auktionshaus Gerhard Hirsch Nachfolger versteigerte mehr als 320 Objekten präkolumbischer Kunst. Das Auktionshaus weigerte sich, die Versteigerung auch nur zu verschieben und betonte angesichts des Protests, dass für alle angebotenen Kunstwerke Herkunftsnachweise vorlägen, diese sich also legal in Deutschland befänden. Die Lateinamerikaner wiesen ihrerseits darauf hin, dass Stücke, die sich in Privatbesitz befinden und auf Auktionen auftauchen, wohl eher nicht legal erworben sein können. Die diplomatischen Vertreter sahen in der Versteigerung eine Kommerzialisierung ihres kulturellen Erbes, die die Grundrechte ihrer Völker schwerwiegend verletze. In diesem Fall verhallte der Appell „an das beste Gewissen der Deutschen“ allerdings ungehört (Bildquelle: V_T_Polywoda_flickr_cc).