Erst im letzten Viertel dieses Jahrhunderts haben die Vereinten Nationen die gesellschaftliche Bedeutung der Frauen zunächst als Zielgruppe für die Entwicklungspolitik und später auch als Akteurinnen bei der exportorientierten Industrialisierung und der Globalisierung der Marktwirtschaft entdeckt (Wichterich 1996). Am Anfang stand der Beschluß der UN-Generalversammlung, das Jahr 1975 zum internationalen Frauenjahr zu erklären. Da es sich zu einem der erfolgreichsten Themenjahre entwickelte, wurde es zur Frauendekade bis 1985 verlängert. Damit kam eine Dynamik in Gang, die zehn Jahre später mit der 4. Weltfrauenkonferenz von Peking, die unter dem Motto Gleichheit, Entwicklung und Frieden stand, ihren Höhepunkt erreichte.
Die Aktionsplattform von Peking
In der am Ende der Konferenz unterzeichneten Erklärung verpflichteten sich die 189 in Peking vertretenen Regierungen, den auf den vorangegangenen Konferenzen erzielten Konsens und die bis dahin erreichten Fortschritte weiter zu verfolgen sowie Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Mann und Frau zu erreichen und die Rechte der Frauen als universal festgeschriebene Menschenrechte anzuerkennen. Ein weiteres Abkommen enthält die in Peking verabschiedete Aktionsplattform, bei der es sich um ein Paket von Schwerpunktmaßnahmen handelt, die von den Regierungen beschlossen und bis zum Jahr 2000 umgesetzt werden sollen. Dieses Paket enthält zwölf Kernempfehlungen zu den Themen:
– Frauen und Armut,
– Bildung und Ausbildung,
– Frauen und Gesundheit,
– Gewalt gegen Frauen,
– Frauen und bewaffnete Konflikte,
– Frauen und die Wirtschaft,
– Frauen in Macht- und Entscheidungspositionen,
– Institutionelle Mechanismen zur Frauenförderung,
– Menschenrechte der Frauen,
– Frauen und Medien,
– Frauen und Umwelt,
– Mädchen.
Die mit der Durchsetzung dieser Maßnahmen verbundenen Aufgaben sollen zwischen den betreffenden Regierungen, dem Privatsektor, zwischenstaatlichen Gremien, Sonderorganisationen der UN sowie den NGOs aufgeteilt werden. Die auf den internationalen Konferenzen beschlossenen Abkommen hinsichtlich der Anerkennung der Rechte der Frau sowie der Notwendigkeit der Geschlechtergleichstellung stellen einen Markstein für die Frauenpolitik im 21. Jahrhundert insofern dar, als damit auf internationaler Ebene die Situation der Frau als Maßstab herangezogen wird, um den Entwicklungsstand von Demokratie und Gerechtigkeit in einem Land zu bestimmen.
Um die entsprechenden Meßinstrumente in Form von Kriterien und Indikatoren zu entwickeln, waren und sind seit der Frauendekade eine ganze Reihe von UN-Organisationen* damit beschäftigt, die Parameter zu erarbeiten, anhand derer die Stellung der Frauen im weltweiten Entwicklungszusammenhang eingeschätzt und klassifiziert werden kann.
Gleichzeitig wurden die Hindernisse aufgezeigt, die zu überwinden sind, um die Diskriminierung der Frauen zu beseitigen und ihre gesellschaftliche Gleichstellung zu erreichen. Dieses Datenmaterial diente nicht nur zur Vorbereitung der vier Weltfrauenkonferenzen, die 1975 in Mexiko, 1980 in Kopenhagen, 1985 in Nairobi und 1995 in Peking stattgefunden haben, sondern auch für die anderen Gipfelkonferenzen, die zwischen 1992 und 1995 stattfanden, nämlich die UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro, die UN-Menschenrechtskonferenz 1993 in Wien, die dritte Weltbevölkerungskonferenz in Kairo und der Weltsozialgipfel 1995 in Kopenhagen, an denen Frauen maßgeblich beteiligt waren und erreichten, daß ihre Hauptforderungen in die Resolutionen und Entschliessungen der Konferenzen aufgenommen wurden.
Es steht uns also ein sehr umfangreiches Datenmaterial zur Verfügung, das über die aktuellen Lebensbedingungen der Frauen und ihren Beitrag zur nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der einzelnen Länder Auskunft gibt. Dazu kommt ein „Jahrhundertwerk“, nämlich die von FLACSO (Lateinamerikanische Fakultät für Sozialwissenschaften) und dem spanischen Instituto de la Mujer herausgebene Datensammlung Mujeres Latinoamericanas en Cifras, die 19 Einzelbände und einen Vergleichsband umfaßt. Außerdem existieren, ebenfalls auf reichem Datenmaterial basierende Programme der großen Regionalkonferenzen der Vereinten Nationen, wie zum Beispiel der für Lateinamerika und die Karibik zuständigen CEPAL zur „Integration der Frauen in die wirtschaftliche und soziale Entwicklung“ der Region.
Die Situation nach Peking
Die Unterzeichnung der Abkommen durch die in Peking vertretenen Regierungen ist selbstverständlich noch keine Garantie dafür, daß die Empfehlungen tatsächlich durchgesetzt werden. Denn die Vereinbarungen der internationalen Konferenzen der UN haben keine verpflichtende Wirkung für die Teilnehmerländer. Diese können lediglich dazu aufgefordert werden, die Beschlüsse oder die Aktionsplattformen, wie sie auch genannt werden, in nationale Aktionspläne umzusetzen. Wichtig ist deshalb die „Situation nach Peking“, d.h. die Ergebnisse, die auf den Folgekonferenzen auf nationaler und regionaler Ebene präsentiert wurden und die darüber Auskunft geben, ob und in welcher Form die empfohlenen Maßnahmen in Angriff genommen wurden. Zur Beschreibung der Situation der lateinamerikanischen Frauen nach Peking ziehe ich einige Daten heran, die als Diskussionsgrundlage den Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten der CEPAL auf ihrer Siebten Regionalkonferenz über die Integration der Frau in die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Lateinamerikas und der Karibik, die im November 1997 in Chile abgehalten wurde, dienten.
Aufschlußreich sind diese Daten in zweierlei Hinsicht: Erstens zeigen sie die erheblichen Unterschiede, die zwischen den verschiedenen lateinamerikanischen und karibischen Ländern hinsichtlich der politischen Entwicklung, des demokratischen Fortschritts und der kulturellen Hintergründe sowie in der Lebenssituation der Frauen existieren. In einer Hinsicht sind sich die lateinamerikanischen Regierungen jedoch sehr ähnlich: nämlich daß sie „(…) allesamt durch einen starken Konservatismus geprägt sind, der sich in ihrer Auffassung von der Stellung der Frau widerspiegelt. Dies gilt insbesondere für Argentinien, Guatemala, Honduras, Ecuador, Panama, Nicaragua, Paraguay, Peru und Venezuela, die sich in Peking den islamischen Fundamentalisten und dem Vatikan darin anschlössen, daß der Platz der Frau am Herd sei und sich ihre Würde durch ihre Rolle als Ehefrau und Mutter definiere. Die Regierungen dieser Länder zeigten eine erstaunliche Rückständigkeit bei der Anerkennung der Frau als autonomes soziales Wesen mit gleichen Rechten.“.
Zweitens zeigen sie das Ausmaß an Diskriminierungen, die überall an der Tagesordnung sind. Besonders deutlich wird die Benachteiligung der Frauen im Erwerbssektor. Obwohl in den meisten Ländern Lohngleichheit per Gesetz garantiert ist, liegt das Lohnniveau der Frauen zwischen 25 bis 33% unter dem der Männer. Der Arbeitsmarkt ist weiterhin nach Geschlechtern segmentiert, wobei die Frauen sich auf wenige immer noch unterbewertete Beschäftigungsarten verteilen. Zwar haben die Veränderungen der letzten zehn Jahre den Frauen neue Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnet, aber die Aufnahme der Frauen in die neuen Produktionsstrukturen erfolgte unter sehr spezifischen Bedingungen: die Beschäftigung der Frauen konzentriert sich auf Kleinst- und Kleinbetriebe in traditionellen Wirtschaftsbereichen, die als Subunternehmen in Abhängigkeit von Großbetrieben operieren. Vielfach handelt es sich bei dieser Beschäftigung um Heimarbeit und stellt ein prekäres Beschäftigungsverhältnis dar. Wegen des mangelnden Angebots suchen die armen Frauen Arbeit im Dienstleistungssektor, insbesonders als Hausangestellte und im Handel und in geringerem Umfang in der Agrarindustrie. Das Gros der Frauen arbeitet im informellen Sektor, lediglich 16 % in der Industrie, davon 46% im Textilbereich und 24% in der Produktion von Lebensmitteln, Tabakwaren und Getränken. Mehr als 30% der Kleinstbetriebe mit durchschnittlich weniger als 5 Angestellten befinden sich in Chile, Kolumbien, Costa Rica und Jamaika im Besitz von Frauen. Sie widmen sich in der Regel dem Handel, Dienstleistungen und einfachen industriellen Fertigungsarbeiten, die traditionelle Technologien anwenden, die meisten Angestellten sind Familienangehörige.
Im CEPAL-Bericht ist von neuen „atypischen“ Beschäftigungsformen die Rede, die eine große Anzahl der Erwerbstätigen betreffen. Ihre wichtigsten Merkmale sind erstens Unsicherheit und Mobilität, verbunden mit dem Risiko, jederzeit die Arbeit zu verlieren. Zweitens die flexiblen Arbeitsverträge, die erhebliche Unterschiede unter den Angestellten zwischen Dauer- und Zeitarbeitern mit großen Lohndifferenzen in ein und derselben Firma schaffen, was insgesamt die Solidarität und die Organisations- und Verhandlungsmöglichkeiten der Beschäftigten einschränkt. Drittens die Verlängerung des Arbeitstages aus Gründen der Produktivität. Als „besorgniserregend“ wird in dem CEPAL-Bericht die Beschäftigungssituation der Frauen in den Maquilabetrieben bezeichnet. Ohne konkrete Zahlen zu nennen, wird daraufhingewiesen, daß bei der Einführung neuer Technologien die Frauen allmählich durch Männer ersetzt werden, weil qualifiziertere Arbeitskräfte dafür erforderlich sind. Eingehend analysiert Sharon McClenaghan (1997) das Geschlechterverhältnis der Industriebeschäftigten in Lateinamerika. Auch in Ländern, in denen Frauen einen relativ hohen Anteil an der Industriearbeit in der Exportproduktion haben, werden sie zunehmend von Männern verdrängt. Wegen der wachsenden Bedeutung der Technologie spielt bei Standort- und Investitionsentscheidungen das Vorhandensein qualifizierter Arbeitskräfte zunehmend eine wichtigere Rolle als niedrige Lohnkosten. Damit verlieren die Frauen den aus ihrer Benachteiligung sich ergebenden „komparativen Kostenvorteil“, und es bestätigt sich die These, daß abstrakte billige Arbeit nicht ausreicht, um Frauenarbeitsplätze zu garantieren. Im Fall des mexikanischen Industrialisierungsprogramms an der Grenze zu den USA waren die Frauen wichtig, um die „Regeln“ der Beschäftigung festzulegen: die Beschäftigung weiblicher Arbeitskräfte in einem Gebiet mit hoher männlicher Arbeitslosigkeit war ausschaggebend, um den „idealen Arbeiter“ zu schaffen: gefügig, anspruchslos, fingerfertig, ledig und nicht militant. Nachdem diese Regeln feststanden, begannen die Fabriken immer mehr Männer als Frauen einzustellen.
Generell sind die Frauen von der Arbeitslosigkeit stärker betroffen, die Frauenarbeitslosenquote ist höher und die Dauer der Arbeitslosigkeit länger. Die Kostenreduktionsstrategie im Rahmen der Globalisierung und der Produktionsumstrukturierungsprozesse haben insgesamt zu einer Verschlechterung der Beschäftigungsverhältnisse geführt. Die Anpassungsmaßnahmen haben besonders die Armut der Frauen dadurch verstärkt, daß sie den Großteil der an den privaten Sektor abgegebenen staatlichen Aufgaben im Bildungs- und Gesundheitsbereich übernehmen mußten und infolgedessen nur eingeschränkt einer außerhäuslichen Erwerbsarbeit nachgehen können. Des weiteren haben Frauen für die im Zuge der Technologisierung entstandenen neuen Arbeitsplätze kaum Zugang zu beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. „Die Globalisierung hat die sozialen Unterschiede verschärft und wirkt diskriminierend gegenüber denjenigen, die weniger mobil, flexibel und qualifiziert sind, Menschen mit geringerem Einkommen sowie denjenigen, die in abgelegenen Gegenden leben.“ In schlimmster Armut leben indigene und schwarze Frauen, sie haben den schlechtesten Zugang zu sozialen Dienstleistungen und erhalten die in der Lohnpyramide am untersten Sockel angesiedelten Löhne.
Schlägt man den Bogen der Analyse von Lateinamerika wieder zur Weltebene und damit zum kapitalistischen Weltsystem, so läßt sich aufgrund dieser und vieler anderer Daten zeigen, daß Frauen in die internationale Arbeitsteilung ungleich eingebunden sind. Ihre Arbeitsbelastung ist höher, ihre Arbeitsverhältnisse sind prekär und fremdbestimmt. Auf ihre Kosten werden die Strukturanpassungen im Zuge der Umschuldungen und Kreditrückzahlungen vorgenommen, während ein internationaler Frauenhandel junge Frauen aus Asien, Afrika und Lateinamerika in die Industrieländer vermarktet, wo sie in die Prostitution oder auch in die Ehe verkauft werden, was deutlich macht, daß auch die unentlohnte Reproduktionsarbeit der Frauen in die internationale geschlechtliche Arbeitsteilung einbezogen ist.
Benachteiligende Vergesellschaftung
Für die lateinamerikanische Frauenbewegung bilden diese Daten neben ihren eigenen subjektiven Erfahrungen den objektiven empirischen Ausgangspunkt für die Forderungen nach Geschlechtergleichstellung (equidad de genero) bzw. Geschlechtergerechtigkeit in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Sie sind also nicht mehr nur darauf angewiesen, die traditionellen patriarchalen Strukturen der lateinamerikanischen Gesellschaften, den Machismo und das hierarchische Geschlechterverhälmis samt den dazu gehörenden Geschlechterstereotypen heranzuziehen und deren Legimationsgrundlage als ideologisch oder mythisch zu entlarven, um so auf die realen Über- und Unterordnungsverhältnisse und die Benachteiligung der Frauen zu schließen und auf dieser Basis ihre Gegenstrategien zu entwerfen. Vielmehr existieren jetzt die empirischen Daten, die unwiderlegbar zeigen, daß Frauen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Leben auf Grund ihres Geschlechts diskriminiert, marginalisiert oder ausgeschlossen werden. Dies geschieht selbst dann, wie empirisch zu belegen ist, wenn sie dieselben Qualifikationsmerkmale aufweisen wie ihre männlichen Konkurrenten. Und weil Frauen auch in Lateinamerika zunehmend doppelt vergesellschaftet sind, d.h. als Reproduzentinnen in die Familie und als Produzentinnen in das Kapitalverhältnis, werden sie sogar doppelt benachteiligt, nämlich dann, wenn sie Erwerbstätigkeit und Familie – sei es aus wirtschaftlichen, sei es aus emanzipatorischen Motiven -miteinander verknüpfen müssen oder wollen.
Ilse Lenz geht im Anschluß an die von Regina Becker-Schmidt analysierte doppelte Vergesellschaftung sogar von einer dreifachen Vergesellschaftung von Frauen und Männern auf folgenden Ebenen aus:
Die erste Vergesellschaftungsebene ist die der Familie und des Haushalt. In fast allen modernen Gesellschaften herrscht eine geschlechtliche Arbeitsteilung, in der die Frau für die Reproduktionsarbeit zuständig ist, ohne daß ihre Leistung gesellschaftlich entsprechend anerkannt wird. Studien über das moderne Patriarchat haben gezeigt, daß die Abwertung der Frauenarbeit in der Hauswirtschaft eine Grundlage neopatriarchaler Verhältnisse ist; denn die Modernisierung des Patriarchats konnte sich meist auf vormoderne patriarchale Verhältnisse stützen.
Die zweite Vergesellschaftsebene ist das Kapitalverhältnis, in das sie entweder als Produzentinnen von Gütern z.B. Rohstoffen oder Marktfrüchten oder auf dem kapitalistischen Arbeitsmarkt eingebunden sind. Die Verwertung der Arbeitskraft auf dem kapitalistschen Markt scheint zunächst unabhängig vom Geschlecht zu verlaufen; es geht um die möglichst effektive Nutzung bzw. möglichst günstige Preise für Produkte selbständiger Produzenten. Insofern verhält sie sich ungleichzeitig zur partiarchalischen Arbeitsteilung im Haushalt. „Doch überkreuzen sich Prozesse von Segregation, untergeordnetem Einbezug und Ausgrenzung: Aus mehreren Ursachen werden interne Arbeitseinteilungen und Hierarchien auf dem Markt vergeschlechtlicht: Einerseits beeinflussen die patriarchalen Familienstrukturen Markt- und Arbeitsmarktgeschehen. Andererseits können funktional erscheinende Hierarchien durch Bezug auf die soziale Geschlechterhierarchie legitimiert werden.“ Die kapitalistischen Vergesellschaftung führt zu unterschiedlichen Klassenzugehörigkeiten für Frauen, mit dem Ergebnis, daß sich Geschlecht und Klasse in der kapitalistischen Vergesellschaftung überkreuzen.
Die dritte Vergesellschaftungsebene stellt der moderne Nationalstaat dar. Die Nationalstaaten regeln in ihrem Bereich den unterschiedlichen Zugang der Staatsangehörigen zu Ressourcen und bestimmen über deren Verteilung. Menschen ohne Nationalität und Paß werden international ausgegrenzt. So überkreuzen sich in dieser Vergesellschaftung Geschlecht und nationale Mitgliedschaft. Besteht die Gesellschaft aus mehreren Ethnien oder großen Stammesgruppen, tritt die ethnische Zuschreibung als weiterer Faktor hinzu.
Lenz behauptet, daß „in dieser dreifachen Vergesellschaftung im Geschlechterverhältnis (…) die komplexen wechselseitigen Verbindungen von Klasse, Ethnie und Geschlecht… geschaffen…“ werden. Es sind drei Formen sozialer Ungleichheit, die verschiedene Ursachen und unterschiedliche Wirkungen haben. Deshalb ist es ihrer Meinung nach nicht sinnvoll, „sich die genannten Kategorien sozialer Ungleichheit als analoge oder additiv zusammenfallende Unterdrückungsverhältnisse vorzustellen. In den gesellschaftlichen Arbeitsteilungen und Herrschaftsverhältnissen wirken sie vielmehr in ihren Konfigurationen zusammen.“
Die trinitarische Formel
Die Kategorien Klasse, Rasse, Geschlecht bilden die „trinitarische Formel“ der Ungleichheit der Geschlechtsgruppen. Daraus ergibt sich, daß Frauen auf den verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen und auch im kapitalistischen Weltsystem nicht nur wegen ihrer Geschlechtszugehörigkeit unterschiedliche gesellschaftliche Positionen einnehmen. Zwar mußte bei der Herausbildung des Patriarchats der Geschlechtsunterschied als ein grundlegender und natürlicher Unterschied zur Legitimierung der männlichen Herrschaft erst „erfunden“ werden. Aber Frauen der neuen Oberschicht erhielten im Gegensatz zu den Sklavinnen Privilegien und Schutz. Genau wegen dieser Klassenvorteile, wie der Freisetzung von körperlicher Arbeit und erhöhtem Prestige, passten sich die Frauen der Oberschicht an die neuen patriarchalischen Normen an und tragen heute wie damals zusammen mit anderen privilegierten Frauengruppen die patriarchalischen Strukturen – wenn auch gegenüber den Männern in untergeordneter Stellung – mit. Hinter den „weißen Welteroberern“ stehen für die Frauen der ehemaligen Kolonialländer die „weißen Frauen“, d.h. daß Frauen nicht generell als die unbeteiligten Opfer oder bloße Objekte der imperialistischen Welteroberung betrachtet werden können. Aus dieser welthistorischen Perspektive erklärt sich auch die Virulenz des noch heute andauernden Konflikts zwischen den Frauen aus dem Norden und dem Süden, wie er besonders auf der Weltfrauenkonferenz in Nairobi 1985 ausgetragen wurde. Damit komme ich zum Ausgangspunkt meiner Ausführung zurück, zu der Pekinger Aktionsplattform. Sie enthält im 7. Punkt die Forderung, Frauen gleichberechtigt an Entscheidungsstrukturen in Parteien und Politik, Interessenverbänden und Wirtschaftsverbänden teilhaben zu lassen, während Punkt 8 institutionelle Mechanismen zur Frauenförderung einfordert, welche auf höchster nationaler Ebene anzusiedeln sind.
Das bedeutet, daß die Frauen sich mit dem patriarchalen Staat selbst auseinandersetzen müssen, daß sie staatlicher Unterstützung bedürfen bzw. diese vom Staat einfordern müssen. Ana lsabel Garcia schreibt in diesem Zusammenhang, daß die Aktionsplattform als Politikstrategie aufzufassen ist, und zwar sowohl hinsichtlich ihres Inhalts und ihrer Reichweite, als auch wegen der vorgesehenen Einbeziehung des Staatlichen Verwaltungsapparats und der Notwendigkeit, daß Staat und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten. Denn es heißt unter Punkt 293 der Aktionsplattform in Bezug auf die Akteure: „Die Regierungen sind die Hauptverantwortlichen bei der Umsetzung der Aktionsplattform.“ Mögliche Veränderungen in den Lebensbedingungen der lateinamerikanischen Frauen können nur mit Unterstützung des Staates und nicht isoliert und autonom bewirkt werden, wobei es zuerst darum gehen muß, die juristischen Barrieren, die der Gleichberechtigung im Wege stehen, zu beseitigen.
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* Bei diesen Organisationen handelt es sich um:
UNESCO
UN1FEM (UN-Entwicklungsfonds für die Frauen)
INSTRAW (Internationale Forschungs- und Bildungsinstitution der UN für die Förderung der Frauen)
FNUAP (UN-Fonds für Kommunale Aktivitäten)
OIT (Internationales Arbeitsbüro)
FAO (UN-Organisation für Landwirtschaft und Ernährung)
PNUD (Entwicklungsprogramm der UN)
CELADE (Lateinamerikanisches Zentrum für Demografie)
OPS (Panamerikanische Gesundheitsorganisation)
CEPAL (Ökonomische Kommission für Lateinamerika und die Karibik)
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Literatur:
CEPAL, Septima Conferencia Regional sobre la Integracion de la Mujer en el Desarrollo Economico y Social de America Latina y el Caribe, Santiago de Chile, November 1997
Garcia, Ana lsabel: Mujer poder y politicas publicas en el inicio de la era post-Beijing, in: Berron, Linda (ed.): Las Mujeres y el Poder, San Jose, Costa Rica, 1997, S. 125-140
Godinho Delgado, Maria Berenice: Nach der Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 – neue Herausforderungen für Lateinamerika und die Karibik, in: Martin, Beate (Hrsg.) Gender- und Frauenpolitik in Lateinamerika, Friedrich Ebert Stiftung, Bonn 1998
McCIenaghan, Sharon: Women, Work, and Empowerment: Romanticizing the Reality, in: Dore, Elizabeth (ed.), Gender Politics in Latin America, Debates in Theory and Practice
Suplicy, Marta: IV Conferencia Mundial da Mulher: ação para a igualdade, desenvolvimento e paz. Brasila, Deputada Marta Suplicy
Wichterich, Christa: Wir sind das Wunder, durch das wir überleben, Die 4. Weltfrauenkonferenz in Peking, Heinrich-Böll-Stiftung (Hrsg.), Köln