1. Deklaration über Umwelt und Entwicklung
Deklaration nicht-obligatorischer Prinzipien, die für die Umweltpolitik als globale Richtlinie dient. 27 allgemeine Artikel, die solche Prinzipien formulieren, wie die Pflicht des Verschmutzers, entweder die aus der Verschmutzung resultierenden Kosten oder die Verantwortung dafür zu übernehmen, daß gesichert ist, daß die unter der Gerichtsbarkeit bzw. Kontrolle durchgeführten Aktivitäten eines Staates keine Schäden für die Umwelt in anderen Staaten verursachen.
2. Vereinbarung über Artenvielfalt
Obligatorischer Vertrag über den Schutz der vom Aussterben bedrohten Pflanzen und Tiere. Er wurde nicht von den Vereinigten Staaten unterschrieben (einziges Industrieland, das dies nicht tat). Die Vereinbarung fordert von den Unterzeichnern, eine Bestandsaufnahme der Pflanzen- und Tierarten in ihren Ländern zu machen und jene zu schützen, die vom Aussterben bedroht sind.
3. Vereinbarung über globale Erwärmung
Vertrag, der empfiehlt, den Ausstoß von Kohlendioxid, Methan und anderen Gasen einzuschränken, die zum Treibhauseffekt beitragen, und der Mechanismen schafft, um den Entwicklungsländern Finanz- und Technologiehilfe zu leisten. Die USA und die OPEC-Länder bestanden darauf, das Jahr 2000 nicht als den Zeitpunkt festzulegen, ab welchem das Emmissionsniveau von 1990 als Grenzwert gilt.
4. Deklaration über Prinzipien, die Wald und Forst betreffen
Nicht-obligatorische Erklärung, die den Schutz der Wälder betrifft. Ihre 17 nicht verbindlichen Punkte handeln von einer Administration zum Erhalt der Wälder, die aus ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Gründen relevant ist.
5. Agenda 21
Ein nicht-obligatorischer Plan von Aktionen und konkreten Projekten, die Umwelt zu schützen und Entwicklung zu finanzieren, dessen Kosten auf jährlich 600 Milliarden Dollar geschätzt wird. Die Finanzierung scheint kaum klar zu sein.
Übersetzung.: Heidrun Zinecker
Der deutsche Vertragstext für die Dokumente 1. bis 4. in Europa-Archiv, Folge 2 und 3, 1993.