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Argentinien: Debatte um neues Kommunikationsgesetz

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Lesedauer: 2 Minuten

Schatten über der Pressefreiheit in Argentinien“ schrieb die Neue Zürcher Zeitung Anfang der Woche und bediente damit den auch in Argentinien vorrangigen, teils polemischen und schlecht informierten Diskurs über ein neues Kommunikationsgesetz. Der Quetzal nimmt dies zum Anlass, einige Fakten im Bezug auf das Ley de Servicios de Comunicación Audiovisual zu klären, die vor allem im aktuellen Streit zwischen der Regierung von Cristina Fernández und der Mediengruppe Clarín unterzugehen drohen: 1. Das bestehende Kommunikationsgesetz trat unter der Militärdiktatur in Kraft und ordnete sich der Doktrin der nationalen Sicherheit unter. Zwar wurden in den Jahren nach der Rückkehr zur Demokratie Änderungen daran vorgenommen, der repressive Charakter, wie etwa die Unterordnung unter die genannte Doktrin, die Präsenz von Militärs im Direktorium der Kommunikationsbehörde COMFER oder die zentralisierte Entscheidungsmacht des Staatspräsidenten, blieb unangetastet.  2. Die Behauptung, dass die Regierung die Vergabe der Sendelizenzen alle zwei Jahre überprüfen kann, ist stark verkürzt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass alle zwei Jahre das Maximum einer einzelnen Person/Unternehmen zustehenden Lizenzen überprüft wird. 3. Der Entwurf sieht weiterhin die Partizipation zweier Angehöriger politischer Minderheiten im fünfköpfigen Direktorium der COMFER vor und weist damit mehr Pluralität als der Oppositionsvorschlag auf. 4. Die Behauptung der NZZ, dass „in Zukunft die Frequenzen zu je einem Drittel auf öffentliche Anstalten, auf private Sender und auf nicht gewinnorientierte Nichtregierungsorganisationen aufgeteilt werden“ ist falsch. Der Entwurf sieht lediglich die Reservierung eines Drittels des Frequenzspektrums für nicht-kommerzielle Organisationen vor, die sonst nicht mit Medienkonglomeraten wie der Clarín-Gruppe konkurrieren könnten. Die angespannte politische Situation zwischen der Regierung und der Opposition, respektive den privaten Medien wie Clarín wurde u.a. befördert durch die Exportsteuer auf Soja oder den jüngsten „Coup“ der einseitigen Kündigung der Fernsehübertragungsrechte der Fußballspiele der ersten Liga – bislang im Besitz des Medienunternehmens TSC, das zur Hälte der Clarín-Gruppe gehört – nach Übereinkommen zwischen Fußballverband und Regierung sowie ihre Übertragung auf den staatlichen Fernsehsender Canal 7.

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