Am 24. März 2026 jährt sich zum fünfzigsten Mal der letzte Militärputsch in der Geschichte Argentiniens. Nun waren Machtergreifungen der Streitkräfte in dem Land seit 1930 keine Seltenheit, doch die von 1976 bildet eine tiefe Zäsur in Politik, Wirtschaft und der gesamten gesellschaftlichen Entwicklung. Die Geschichte der daraus resultierenden zivil-militärischen Diktatur („dictadura civico-militar“), wie sie heute von weiten Teilen der argentinischen Gesellschaft bezeichnet wird, beginnt allerdings spätestens unter der fragilen demokratisch ins Amt gelangten Vorgängerregierung unter der Perón-Witwe María Estela Martínez, genannt Isabel Perón, in einem von einer ökonomischen Krise und wachsenden, teilweise mit Gewalt ausgetragenen innenpolitischen Konflikten geprägten Land.
Vorgeschichte
Während der vorherigen Militärregierung, der selbsternannten Revolución Argentina, die ab 1966 das Land beherrschte, entstanden massive Formen des Widerstandes gegen. Einen Höhepunkt hatte dieser 1969 mit dem sogenannten Cordobazo, einem Aufstand von Studenten, Arbeitern und weiten Teilen der Stadtgesellschaft in Córdoba, der zweitgrößten Metropole des Landes, einem wichtigem Wirtschaftszentrum und Standort der ältesten Universität Argentiniens.
Beim Cordobazo gelang es den aufständischen Bürgern für mehrere Tage die Kontrolle über die Stadt zu gewinnen und die Polizeikräfte großenteils zu vertreiben. Erst mithilfe eines umfassenden Militäreinsatzes gelang es der Diktatur von General Juan Carlos Onganía die Lage unter Kontrolle zu bringen. Ähnliche Erhebungen, in Argentinien Puebladas genannt, erfolgten danach in anderen Städten. Nicht nur, dass mit dem Cordobazo der Niedergang jener Militärherrschaft begann, er wurde auch zur Keimzelle von mehreren linken Guerrillaorganisationen, die teilweise auch stark von den vorangegangenen Entwicklungen in Kuba und einigen anderen lateinamerikanischen Ländern beeinflusst wurden. Vor allem ist hierbei die Gruppierung unter dem Argentinier und Mitstreiter Fidel Castros Ernesto „Che“ Guevara in Bolivien zu nennen. Der 1967 vom bolivianischen Militär ermordete Guevara war schon vor seinem Tod zur Galionsfigur der Linken und Ideengeber für bestimmte Formen des politischen Kampfes geworden.
Die wichtigsten derartigen Organisationen in Argentinien Anfang der 1970er Jahre waren die linksperonistischen Montoneros (benannt nach Guerillatruppen, die Anfang des 19. Jahrhunderts in den bergigen Regionen im Nordwesten des späteren Argentinien gegen die spanische Kolonialmacht kämpften) und das trotzkistische Ejército Revolucionario del Pueblo (dt.: „Revolutionäres Volksheer“ – abgekürzt: ERP). Beide Gruppierungen mobilisierten ihre zivile Anhängerschaft, griffen aber frühzeitig auch zu gewaltsamen Aktionen, die sich insbesondere gegen Staat, Militär und Großunter-nehmer richteten.
Angesichts zunehmender Spannungen war das Militär schließlich bereit, die Macht an eine zivile Regierung abzugeben. Im März 1973 fanden demokratische Wahlen statt, die die Peronisten mit dem Präsidentschaftskandidaten Héctor J. Cámpora gewannen.
Doch Cámporas Amtszeit war nur eine Übergangsphase. Am 20. Juni 1973 kehrte der Kopf der Bewegung Juan Domingo Perón definitiv aus dem Exil in Spanien zurück. Seine Ankunft im Land war überschattet von blutigen Auseinandersetzungen zwischen den Montoneros und den sich nun bildenden rechtsperonistischen Gegenorganisationen rund um den internationalen Flughafen Ezeiza, ein erster Vorgeschmack auf die schwere Zeit, die Argentinien bevorstand.
Wenige Tage später trat Cámpora zurück und im September 1973 fanden erneute Präsidentschafts-
wahlen statt, die Perón mit seiner dritten Ehefrau Isabel als Vizepräsidentschaftskandidatin deutlich gewann. Perón konnte nicht, wie von vielen erhofft, das Land politisch und wirtschaftlich stabilisieren. Geprägt von ökonomischen Problemen und politischen Konflikten endete seine dritte Amtszeit durch seinen Tod im Juli 1974 vorzeitig.
In der Folge übernahm seine Witwe verfassungskonform die Präsidentschaft. Ihre Amtszeit erwies sich als sehr chaotisch, sowohl ökonomisch als auch politisch. In Folge der massiven Krisenerscheinungen weiteten sich die Aktivitäten der linken Untergrundgruppierungen stark aus. Insbesondere in den Provinzen Córdoba und Tucumán waren diese sehr aktiv.
Vor diesem Hintergrund gab die sich zunehmend auf die rechtsperonistische Organisation Acción Anticomunista Argentina (dt. „Antikommunistische Aktion Argentiniens“ – bekannt/berüchtigt unter den Kürzeln AAA und Triple A) stützende Präsidentin mittels Ausnahmezustand dem Militär in den beiden genannten Provinzen freie Hand. So wurden dort schon vor dem Putsch die späteren Methoden der Verfolgung und Auslöschung von Personen angewandt, die die folgende Diktatur kennzeichnen sollten.
Der Putsch – Massenmord erhält eine legale Fassade
Der mittlerweile erwartete und von nicht wenigen Argentiniern erhoffte Staatsstreich erfolgte schließlich am 24. März 1976. Die meisten Einwohner ahnten nicht, welche schreckliche Zeit ihnen bevorstand. Gewöhnt an militärische Machtergreifungen erwarteten sie, dass die Generäle politische und wirtschaftliche Stabilität zurückbringen.
Tatsächlich sollte mit der Diktatur ein anderes, neoliberales Wirtschaftsmodell brutal installiert werden, das mit Deindustrialisierung, Reagrarisierung und insbesondere der Entfesselung des Finanzkapitals einherging. Verbunden damit waren eine drastische Absenkung des Lebensstandards der Bevölkerungsmehrheit, Verarmung und die Zerstörung der traditionell starken gewerkschaftlichen Macht. Um jeglichen Widerstand gegen ihre Pläne zu brechen, griff die Junta auf das zurück, was häufig als Staatsterrorismus bezeichnet wird. Damit befand sich Argentinien nun in einer ähnlichen Lage wie andere lateinamerikanische Staaten zu jener Zeit, beispielsweise Chile und Uruguay.
Trotzdem wies der argentinische Fall einige Besonderheiten auf. Anders als in den Nachbarländern versuchte die Militärregierung, an deren Spitze sich zunächst Heereschef Jorge Rafael Videla stellte, sich durch zahlreiche Dekrete und Verordnungen eine möglichst verfassungskonforme Fassade zu geben und ihre Verbrechen soweit es ging im Verborgenen stattfinden zu lassen. Ein Hauptelement des Terrors waren die sogenannten „Geheimen Haftzentren“ (Centros Clandestinos de Detención – CCD), deren Zahl mittlerweile auf über 800 im ganzen Land geschätzt wird. Diese befanden sich zum Teil in militärischen Einrichtungen, darunter Großobjekte wie die ESMA (Escuela Superior Mecánica de la Armada – dt. „Höhere Mechanikschule der Marine“) in Buenos Aires oder auf dem Gelände des Heereskomplexes Campo de Mayo. Oftmals befanden sie sich auch in Dienststellen verschiedener bundes- und provinzpolizeilicher Behörden. Aber auch scheinbar private Häuser und sogar Wohnungen wurden genutzt.
Von diesen CCD strömten militärische und polizeiliche Greiftrupps, bekannt unter den Bezeich-nungen grupos de tarea oder patotas, zumeist (aber nicht nur) nachts aus, um tatsächliche oder vermeintliche Regimegegner zu entführen. Oft geschah dies aus den Privatwohnungen der Opfer heraus, es gab aber auch Fälle, bei denen sie auf offener Straße gekidnappt wurde. Sie wurden danach in die CCD verbracht, wo sie in der Regel grausam gefoltert wurden.
Dieses Vorgehen diente nicht nur der „Informationsgewinnung“, sondern vor allem der Verbreitung von Angst und Schrecken. Auch wenn es Personen gibt, die später aus den CCD freikamen, wurden die meisten Verschleppten ermordet. Sie wurden folglich als Verschwundene (span.: desaparecidos) ausgegeben, wodurch sowohl juristisch als natürlich auch emotional für die Angehörigen ein Schwebezustand geschaffen wurde, der dazu führte, dass diese Verbrechen als noch immer anhaltend, da nicht abgeschlossen, betrachtet werden können.
Zeugenaussagen legen auf die Existenz eines umfassenden Aktenmaterials zu den desaparecidos nahe. Doch bis heute ist dieses verschollen (oder wird versteckt?), weshalb seine genaue Zahl nicht ermittelt werden kann. Schätzungen reichen dabei von knapp 10.000 (auf Grundlage des Berichts „Nunca más“ der von der Alfonsín–Regierung eingesetzten Kommission CONADEP) bis 30.000 (laut verschiedener Menschenrechtsorganisationen).
Neben der offiziellen Leugnung eines minutiös ausgearbeiteten systematischen Vernichtungsplans, beziehungsweise seiner Verharmlosung als einzelne Exzesse im Kampf gegen linken Extremismus, gab es schon zu Diktaturzeiten massive Versuche einer juristischen Reinwa-schung des Regimes und seiner Untergebenen. Dazu gehörten vor allem ein 1979 von der Junta erlassenes Gesetz zur Selbstamnestierung (in Argentinien gern als „la ley sacrílega“ bezeichnet) und der sogenannte Abschlußbericht (span.: Informe final) der Junta von 1983. Ziel war es, der Gesellschaft Verständnis für das Vorgehen der Militärs als „Dienst am Vaterland“ abzunötigen und Vergessen zu predigen.
Der Umgang der nachfolgenden zivilen Regierungen mit den Diktaturverbrechen
Nachdem das Regime im Zuge des verlorenen Malvinen-/Falklandkrieges unter zunehmendem innenpolitischen Druck den Weg zur Rückkehr zu demokratischen Gepflogenheiten einschlagen musste, setzte es für Oktober 1983 Wahlen an. Der siegreiche Kandidat Raúl Alfonsín machte die juristische Aufarbeitung der von den Militärs begangenen Verbrechen zu einer seiner Prioritäten. So setzte er kurz nach seiner Amtseinführung die erwähnte Kommission CONADEP (Comisión nacional sobre la desaparición de personas – dt. „Nationale Kommission zum Verschwinden von Personen“) unter Leitung des bekannten Schriftstellers Ernesto Sabato ein, die in der Folgezeit das Schicksal zahlreicher Verschwundener untersuchte.
Nach Aufhebung des Autoamnestiegesetzes bildete der Bericht der Kommission, erschienen auch in Buchform unter dem Titel „Nunca más“ (dt. „Nie wieder“), die Grundlage für die geplanten Gerichtsprozesse gegen die Militärs. Der erste Megaprozess gegen die Generäle Videla, Massera, Viola, Agosti und einige weitere hoch-rangige Militärs fand im Laufe des Jahres 1985 statt und endete mit Schuldsprüchen zwischen vier Jahren Haft und lebenslänglich (für Videla und Massera).
Danach sollten weitere Verfahren folgen, die sich teilweise bereits in Vorbereitung befanden. Während große Teile der Gesellschaft diese juristische Aufarbeitung befürworteten, löste sie in den Streitkräften und der mit diesen verbundenen politischen Rechten große Unruhe und Ablehnung aus. Ausdruck davon waren Ende der 1980er Jahre mehrere militärische Revolten. Auch wenn große Menschenmengen dagegen auf die Straße gingen und der Regierung den Rücken stärkten, gab Präsident Alfonsín schließlich den Forderungen der Militärs nach.
Zwei sehr umstrittene Gesetze beendeten letztlich die Aufarbeitung. 1986 wurde das sogenannte „Schlusspunktgesetz“ (span.: Ley de punto final) verabschiedet, womit eine enge zeitliche Frist für neuerliche Anzeigen und Anklagen gegen Militärangehörige zu Diktaturverbrechen eingeführt wurde. Im darauffolgenden Jahr nahm der Kongress das „Gesetz über den Befehlsnotstand“ (span.: Ley de obediencia debida) an, mit dem alle unterhalb der Juntageneräle angesiedelten Dienstränge mit der Begründung von Strafverfolgung befreit wurden, sie hätten nur Befehle befolgt. Beide Gesetze stießen in der Bevölkerung auf große Ablehnung, auch weil sie als Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip des Gleichheitsgrundsatzes verstanden wurden.
Nach dem Amtsantritt des neugewählten peronistischen Präsidenten Carlos Saúl Menem erließ dieser 1989 eine Amnestie für die bis dahin verurteilten Militärs und den Montonerokommandanten Mario Firmenich. Dies geschah gegen den erklärten Willen der Bevölkerungsmehrheit unter der Ägide der nationalen Versöhnung. In den Folgejahren gelang es Menem, das Thema „Diktatur und ihre Verbrechen“ stark aus dem öffentlichen Bewusstsein zu verdrängen und gleichzeitig die Streitkräfte endgültig der zivilen Politik zu unterwerfen. Ein Ausdruck davon war, dass er 1994 ohne großen Widerstand des Militärs die in der Bevölkerung extrem unpopuläre Wehrpflicht per Dekret abschaffen konnte.
Danach jedoch begann die Problematik allmählich zurückzukehren, nicht zuletzt bestärkt durch die öffentliche (Teil-)Entschuldigung des damaligen Heereschefs Martín Balza 1996 und im Jahr zuvor die Offenbarung des Marineoffiziers Adolfo Scilingo zu den sogenannten „Todesflügen“, bei denen Schätzungen zufolge bis zu 2000 Diktaturopfer lebend, aber betäubt aus Militärflugzeugen über dem Río de la Plata abgeworfen wurden.
Im weiteren Verlauf der 1990er Jahren bildeten als Impuls von außen die Ermittlungen des spanischen Richters Baltazar Garzón gegen argentinische und chilenische Militärs wegen Diktaturverbrechen, die in der vorübergehenden Festsetzung Augusto Pinochets in London gipfelten, eine wichtige Rolle. In den Folgejahren fanden als neue Form der Aufarbeitung die sogenannten „Wahrheitsprozesse“ (span.: Juicios por la verdad) statt, bei denen in Gerichtssälen verschiedener argentinischer Städte nach dem Vorbild der südafrikanischen Wahrheits- und Versöhnungskommission Opfer und Täter ohne juristische Konsequenzen Aussagen machen konnten. Daneben liefen Verfahren zu Verbrechen weiter, die nicht unter die Amnestiegesetze fielen wie Kindesraub und das Ausrauben der Opfer der Repression.
Erst Anfang der 2000er Jahre kam es zu einer neuen Wende, nachdem der Oberste Gerichtshof in Buenos Aires die Amnestiegesetze der Regierung Alfonsín als verfassungswidrig einstufte und damit aufhob. Die 2003 ins Amt gelangte linksperonistische Regierung von Präsident Néstor Kirchner machte Menschenrechts- und Erinnerungspolitik und die juristische Aufarbeitung der Diktatur wieder zu zentralen Themen. In den Jahren danach gab es neue Verfahren und Verurteilungen nicht nur führender Militärs, darunter Ex-Juntachef Videla. Auch niedere Dienstränge wurden nun zur Verantwortung gezogen. Eine wichtige Folge dieser Entwicklungen war, dass sich offenbar ein breiter gesellschaftlicher Konsenz zum Umgang mit den Diktaturverbrechen bildete, ein Eindruck, den auch der Autor dieses Artikels 2009 gewann. Dieser trug die juristische, aber auch gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung bis zur Amtsübernahme des jetzigen Präsidenten Javier Milei.
Dessen Regierung stellt diesen Grundkonsenz zunehmend in Frage und belebt den Rechtfertigungsdiskurs der Diktatur wieder. Somit ist das Problem des Umgangs mit dieser Vergangenheit wieder zum umkämpften Feld der argentinischen Politik geworden, ein Umstand der den bevorstehenden fünfzigsten Jahrestag des Putsches sicher prägen wird.
Literatur:
Ageitos, Stella Maris. Historia de la impunidad. De las actas de Videla a los indultos de Menem.
Buenos Aires 2002.
Blixen, Samuel. Operación Cóndor. Del archivo del Terror y el asesinato de Letelier al caso Berríos.
Barcelona 1998.
Brennan, James / Gordillo, Mónica. Córdoba rebelde. El Cordobazo, el clasismo y la movilzación
social. La Plata 2008.
Chanfreau, Ana et al. Memoria y dictadura. Un espacio para la reflexión desde los Derechos
Humanos. Buenos Aires 2004.
Diamint, Rut. “Streitkräfte und Demokratie”, in: Birle, Peter / Carreras, Sandra (Hgg.). Argentinien
nach zehn Jahren Menem. Wandel und Kontinuität. Frankfurt a. M. 2002, S. 313 – 339.
Dinges, John. Les années Condor. Comment Pinochet et ses alliés ont propagé le terrorisme sur trois continents. Paris 2008, 2. Aufl.
Garrone, Valeria / Rocha, Laura. Néstor Kirchner. Un muchacho peronista y la oportunidad del poder. Buenos Aires 2003.
González Bombal, Inés. “La figura de la desaparición en la re-fundación del Estado de Derecho”, in:
Novaro, Marco / Palermo, Vicente (Hgg.). La historia reciente. Argentina en democracia. Buenos Aires 2004, S. 115 – 131.
Jozami, Eduardo. Final sin gloria. Un balance del Frepaso y de la Alianza. Buenos Aires 2004.
Krämer, Raimund / Kuhn, Armin. Militär und Politik in Süd- und Mittelamerika. Herausforde-
rungen für demokratische Politik. Berlin 2006.
Mariano, Nilson Cezar. Operación Cóndor. Terrorismo de Estado en el Cono Sur. Buenos Aires 1998.
McAdam, Andrew / Sukup, Viktor / Katiz, Claudio Oscar. Raúl Alfonsín. La democracia a pesar de todo. Buenos Aires 1999.
Palermo, Vicente. “Entre la memoria y el olvido: represión, guerra y democracia en la Argentina.”, in: Novara, Marcos / Palermo, Vicente (Hgg.). A.a.O. Buenos Aires 2004, S. 169 – 191.
Pérez Esquivel, Adolfo / Bayer, Osvaldo et al. Argentinien – zehn Jahre Demokratie. Stuttgart 1994.
Radseck, Michael. „Das argentinische Militär: Vom Machtfaktor zum Sozialfall?“, in: Bodemer, Klaus /
Pagni, Andrea / Waldmann, Peter (Hgg.). Argentinien heute. Politik – Wirtschaft – Kultur. Frankfurt a. M. 2002, S. 83 – 103.
Rock, David. Argentina 1516 1987. Desde la colonización española hasta Alfonsín. Madrid 1988.
Saborido, Jorge / De Privitellio, Luciano. Breve historia de la Argentina. Madrid 2006.
Schindel, Estela. „Verschwunden, aber nicht vergessen: Die Konstruktion der Erinnerung an die
Desaparecidos.“, in: Bodemer, Klaus et al. (Hgg.). A.a.O., Frankfurt a. M. 2002, S. 105 – 134.
Seoane, María / Ruiz Núñez, Héctor. La noche de los lápices. Buenos Aires 2011.
Verbitsky, Horacio. El vuelo. Barcelona 1995.
Bildquellen: [1] Quetzal-Redaktion_mceniza; [2-3] Quetzal-Redaktion_soleb