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Guatemala: Tochter von Ex-Diktator darf sich nicht um Präsidentschaft des Landes bewerben

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Lesedauer: 2 Minuten

Guatemala: Rios Montt in der Gerichtsverhandlung des Genozids - Foto: MiMundo.org, James RodríguezDer Oberste Wahlgerichtshof hat die Aufstellung von Zury Ríos, Tochter von Guatemalas Ex-Diktator Efraín Ríos Montt, als Kandidatin der Partei Visión con Valores für die Präsidentschaftswahl am 06. September dieses Jahres verboten. Das Gericht erachtet die Kandidatur für verfassungswidrig und beruft sich auf Artikel 186 der Verfassung des Landes, der definiert, welche Personen sich nicht um das Amt des Präsidenten oder Vizepräsidenten bewerben dürfen. So ist es u.a. Verwandten von Putschisten verboten, sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Zury Ríos will die Entscheidung anfechten und beruft sich auf Expertenmeinungen sowie eine Entscheidung des Verfassungsgerichtes von 1989, die ihre Bewerbung juristisch unterstützen sollen. Kritische Stimmen zur Entscheidung des Gerichts argumentieren, dass sie unrechtmäßig sei, da Zury Ríos selbst nicht am Putsch beteiligt gewesen war und die strafrechtliche Verantwortung einer Tat nicht an Verwandte übertragen werden darf. Efraín Ríos Montt war im März 1982 durch einen Putsch an die Macht gekommen, aber schon im August 1983 abgesetzt worden. Sein Regime war für seine Brutalität und Menschenrechtsverletzungen berüchtigt. Für den Genozid an 1.771 Indigenen der Ixiles steht Ríos Montt in den nächsten Wochen erneut vor Gericht, nachdem ein früheres Urteil aufgrund von Prozessfehlern annulliert worden war (Bildrechte: MiMundo.org, James Rodríguez).

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