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Haiti: Rückgabe von Duvalier-Geldern durch die Schweiz

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Lesedauer: 2 Minuten

Haiti: Rückgabe von Duvalier-Geldern durch die SchweizGemäß dem Entscheid der II. Beschwerdekammmer des Bundesstrafgerichts im schweizerischen Bellinzona (Urteil RR.2009.94 vom 12.8.2009) sollen die die seit 2002 blockierten Gelder von Ex-Diktator Jean-Claude Duvalier nun an Haiti zurückgegeben werden. Bereits im Jahr 1986, als Duvalier durch einen Volksaufstand ins Exil nach Europa geflüchtet war, reichte Haiti ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz ein, welches im Mai 2008 nochmals ergänzt wurde. Am 11. Februar 2009 wurde schließlich durch das Bundesamt für Justiz (BJ) die Freigabe der Gelder in Höhe von rund sieben Millionen Schweizer Franken angeordnet. Daraufhin erhob eine in Liechtenstein ansässige Stiftung des kriminellen Duvalier-Clans Beschwerde, welche jedoch mit dem jetzigen Urteil abgewiesen wurde, da kein einziger Beweis über die legale Herkunft der Gelder erbracht werden konnte. Der Entscheid ist rechtsgültig, sofern dieser nicht innerhalb von zehn Tagen beim Bundesgericht in Lausanne angefochten wird. Nach früheren Angaben sollen die Gelder an Hilfsorganisationen weitergeleitet werden. Parallel läuft zudem gegen Jean-Claude Duvalier, der heute in Paris lebt, in Haiti ein Strafverfahren wegen der Veruntreuung von circa. 100 Millionen US-Dollar. Jean-Claude Duvalier, auch „Baby Doc“ genannt, hatte sich nach dem Tod seines Vaters François Duvalier (ein ehemaliger Arzt der als „Papa Doc“ 1957 auf Haiti eine Familiendiktatur errichtete) im Jahr 1971, wie dieser zuvor, als Präsident auf Lebenszeit ausgerufen.

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