Bolivien, Ecuador: Urteil des CIDH stärkt die Rechte der Indigenen auf vorherige Konsultation
|In einem Interview mit der bolivianischen Zeitung Erbol sagte gestern der Führer des ecuadorischen Volkes der Sarayaku, Melva Gualinga, dass die bolivianische Regierung die Indigenen des Landes in einem fairen Verfahren anhören solle. Hintergrund ist die Weigerung von Evo Morales, sich mit den Delegierten des IX. Marsches der Indigenen aus dem Territorio Indígena y Parque Nacional Isiboro Sécure (TIPNIS) zu treffen, um den Bau einer umstrittenen Schnellstraße durch das Naturreservat zu erörtern. Der Konflikt dauert schon über ein Jahr. Die Regierung versucht offenbar, die Befragung zu verschleppen, die Führer zu kooptieren und die Bewegung zu spalten. Gualinga betonte in diesem Kontext, dass es mit dem Urteil des Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte (CIDH) zugunsten seines Volkes der Sarayaku nunmehr einen Präzendenzfall für die Rechte der Indigenen auf eine vorherige Konsultation gibt. Am 12. August 2012 hatte der CIDH die ecuadorianische Regierung verantwortlich gemacht, Rechte der Indigenen verletzt zu haben, indem sie 1996 einen Konzessionsvertrag mit der argentinischen Ölfirma Companía General de Combustibles (CGC) abschloss, ohne vorher die Bewohner von Sarayaku zu konsultieren. Nach einem langwierigen Prozess muss Ecuador nun Entschädigungszahlungen von 1,4 Millionen US-Dollar für materielle und immaterielle Schäden sowie für die Kosten des Rechtsstreits an das indigene Volk leisten (Bildrechte: Public Domain, plataformasdelsur.org).