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Lateinamerika/ Spanien: Spanische Staatsbürgerschaft für Nachkommen der Opfer der Franco-Diktator

Quetzal-Redaktion | | Artikel drucken
Lesedauer: 2 Minuten

Allein in den ersten Jahren der Franco-Diktatur in Spanien flohen etwa eine halbe Million Menschen. Die Mehrzahl der Flüchtlinge blieb in Frankreich, wo sie häufig in Lagern interniert oder nach der deutschen Besetzung in Konzentrationslager inhaftiert wurden. Vor drei Jahren, im Oktober 2022, erließ die spanische Regierung ihr Gesetz der Demokratischen Erinnerung (Ley de Memoria Democrática), das es sich zum Ziel Gesetz hat alle die anzuerkennen, die nach dem faschistischen Putsch am 18. Juli 1938 von der Franco-Diktatur aus politischen, ideologischen Gründen, aus Gewissensgründen oder aufgrund religiöser Überzeugungen sowie der sexuellen Orientierung und Identität verfolgt worden sind. Ziel ist eine neue Erinnerungskultur, die künftig auch an den Schulen einen größeren Raum einnehmen soll. Mit diesem Gesetz ist auch die Rehabilitierung all jener geplant, werden, die nach dem Putsch bis zum 31. Dezember 1955 das Land verlassen mussten und die ihre Staatsbürgerschaft verloren. Ihre im Ausland lebenden Nachkommen haben nun das Recht, die spanische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Das Gesetz wird deshalb auch „Gesetz der Enkelkinder“ genannt. Am 22. Oktober dieses Jahres läuft die Frist für die Beantragung des spanischen Passes ab. Grob geschätzt war seinerzeit etwa ein Zehntel der Flüchtlinge nach Lateinamerika gekommen. Die Mehrzahl von ihnen, gut 25.000, fand Aufnahme in Mexiko. Das mexikanische Exil, das vor allem von Künstlern und Wissenschaftlern getragen wurde, ist sehr gut dokumentiert. Berühmt ist auch das Beispiel der „Winnipeg“: Kein Geringerer als der Dichter Pablo Neruda, damals chilenischer Konsul in Spanien, hatte die Überfahrt dieses französischen Schiffs mit mehr als 2.000 Flüchtlingen organisiert und finanziert. In Chile und Argentinien und auch in Kuba kamen jeweils etwa 2.000 Republikaner unter, in anderen Ländern waren die Zahlen geringer. Die spanischen Botschaften und Konsulate stehen vor der Aufgabe, eine große Zahl von Anträgen zu bearbeiten. Allein in Kuba wurden 300.000 Anträge gestellt, 600.000 in Argentinien und 44.000 in Chile. Die Behörden haben versichert, bis zum Stichtag eingegangene Anträge garantiert bis 2026 zügig zu bearbeiten. (Bild: cc)

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