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Frieden für Guatemala – die Quadratur des Kreises?

Tine Klein | | Artikel drucken
Lesedauer: 8 Minuten

Im März unterzeichneten die guatemaltekische Regierung und die Guerrilla eine neue Vereinbarung, deren Inhalt zweifellos das bisher wichtigste Teilergebnis der Friedensverhandlungen ist. Das Abkommen über die „Identität und Rechte der Indígena-Völker“ verhalf den Gesprächen zu neuer Glaubwürdigkeit. Diese drohte nach vierjährigen Verhandlungen, bei denen lediglich zwei Abkommen (zu Demokratisierung und Menschenrechten) unterzeichnet wurden, verloren zu gehen.

Sieben Monate später liegen – trotz völlig anders lautender Zeitpläne – allerdings immer noch keine weiteren konkreten Ergebnisse auf dem Tisch. Es mag sein, dass auf den Verhandlungstischen mexikanischer Hotels in Puebla oder Querétaro sehr wohl Handfestes ausgehandelt wurde, die Öffentlichkeit erfährt es jedoch nicht. Nach jeder der zahlreichen Zusammenkünfte zwischen Regierung und Revolutionärer Nationaler Einheit Guatemalas (URNG) teilt die UNO stereotyp mit, es seien weitere „bedeutende Fortschritte“ beim nächsten Punkt der Tagesordnung, „Sozioökonomische Aspekte und Agrarsituation“, zu verzeichnen. Worum es im einzelnen geht, unterliegt jedoch der Geheimhaltung. Es ist lediglich bekannt, dass das Thema in vier Unterpunkte gegliedert wurde: Agrarsituation, öffentliche Dienstleistungen, Rolle des Staates und Steuerpolitik. Zu den Beratungen wurden gleich zu Beginn Vertreterinnen der Weltbank, des Weltwährungsfonds (IWF), der Interamerikanischen Entwicklungsbank, dem UN-Entwicklungsprogramm (UNDP) und der UN-Wirtschaftskommission für Lateinamerika (CEPAL) hinzugezogen.

Anders als bei den Verhandlungen zum Thema „Menschenrechte“, die sich nicht monate-, sondern sogar jahrelang hinschleppten, lässt dies jedoch nicht unbedingt auf die mangelnde Bereitschaft von Regierung und Armee, sich überhaupt ernsthaft mit dem Thema auseinanderzusetzen, schließen. Von der Tagesordnung, die Regierung und URNG im April 1991 festgelegt hatten, ist das jetzige Verhandlungsthema eines der wichtigsten und kompliziertesten überhaupt. Bei diesem Thema geht es um die Ursachen des bewaffneten Konfliktes schlechthin.

UNO macht Druck

Außerdem vermittelt seit Anfang 1994 die UNO bei den Gesprächen. Die Vermittlungsrolle der UNO bewirkte, dass beide Parteien seitdem stärker unter Druck stehen und deshalb konkretere Ergebnisse anstreben müssen, als es zu Beginn der Friedensverhandlungen unter Vermittlung der katholischen Kirche Guatemalas der Fall war.

Die Verhandlungstaktiken der Anfangszeit, als wochenlang um Ausdrücke gerungen wurde, sind unter den Augen hochrangiger UN-Vermittler nicht mehr angebracht. So wurde beispielsweise bei den Verhandlungen zum Menschenrechtsabkommen darum gestritten, ob den Opfern der Gewalt eine „indemnización“ oder ein „resarcimiento“ zugestanden werden soll.[1]

Trotz des komplizierten Themas ist zu vermuten, dass große Teile des Abkommens über sozioökonomische Aspekte unterschriftsreif sind. Das Rätselraten hierüber wird unter Umständen mit der für den 22. bis 27. November einberufenen Verhandlungsrunde ein Ende finden. Die Fortsetzung der Gespräche an sich ist seltsam genug: In welchem Land werden Verhandlungen zu solchen Themen von einer bereits abgewählten Regierung abgehalten? Die einzige Erklärung ist, dass die Verhandlungen so weit fortgeschritten sind, dass alle Beteiligten einen Abschluss des Themas unter der jetzigen Regierung anstreben. Eine öffentliche Unterzeichnung im Dezember bedeutet dies allerdings nicht. Zumindest der Guerrilla muss daran gelegen sein, dass unter dem Abkommen die viel gewichtigere Unterschrift der neuen Regierung steht. Andererseits birgt dies die Gefahr möglicher Änderungswünsche oder Vorbehalte gegen die mühsam ausgehandelten Vereinbarungen.

Jedenfalls wird der Friedensprozess aufgrund des internationalen Drucks früher oder später mit der Unterzeichnung des Abkommens über sozioökonomische Aspekte seinen Fortgang finden. Allein schon wegen der Einrichtung der Mission der Vereinten Nationen für Guatemala (MINU-GUA) vor einem Jahr steht die UNO unter Erfolgszwang. Die halbjährliche Verlängerung des Mandats der Mission muss jedes Mal vor der UN-Vollversammlung mit greifbaren Ergebnissen gerechtfertigt werden. Auch Länder wie Mexiko, Norwegen oder die USA äußern regelmäßig ihr Interesse an einem baldigen Abschluss der Friedensverhandlungen in Guatemala.

Widerstand im Unternehmerverband

Deshalb wird auch der Widerstand von Teilen des Unternehmerverbandes CACIF eine Unterzeichnung des Abkommens nicht verhindern. Dieser forderte im Oktober, nachdem er jahrelang jegliche Beteiligung am Friedensprozess abgelehnt hatte, einen Abbruch der Gespräche. Formal begründet wurde dieses Ansinnen mit den von der URNG erhobenen „Kriegssteuern“, die diese unter Androhung von Repressalien von den Großgrundbesitzern einzieht. Die „Coordinadora Nacional Agropecuaria“ (CONAGRO), die zum extrem rechten Flügel der Großgrundbesitzer zählt, reichte gar eine Klage gegen den Chefunterhändler der Regierung bei den Verhandlungen, Héctor Rosada, ein. Wer mit „Delinquenten“ verhandele, mache sich zum Komplizen, so die Begründung. Die juristischen Argumente der CONAGRO wirkten lächerlich angesichts der politischen Unterstützung, die der Friedensprozess genießt.

Die CACIF-Führung sah sich notgedrungen zu einer Distanzierung veranlasst; die guatemaltekische Öffentlichkeit erteilte den Plänen der CONAGRO eine glatte Absage. Auch Rosada selbst reagierte deutlich: „Sie betrachten das ganze Land als ihre Finca und den Rest von uns als ihre Arbeiter.“ Es bleibt allerdings abzuwarten, ob sich die allgemeine Ablehnung, die der CONAGRO entgegenschlug, nicht nur auf die Art und Weise bezog, wie diese ihren Widerstand zum Ausdruck brachte. Möglicherweise werden sich die Positionen des Agrarverbandes dennoch in dem Abkommen niederschlagen.

Es sind zwei Punkte, die die Großgrundbesitzer auf den Plan gerufen haben: Die Gespräche über sozioökonomische Aspekte drehten sich u. a. auch darum, eine hohe Besteuerung brachliegenden Landes festzulegen, um so den Verkauf dieses Land durchzusetzten, das dann landlosen Campesinos/as zur Verfügung stehen könnte. Außerdem war die Rede davon, in der guatemaltekischen Verfassung eine Einschränkung des Rechts auf Privateigentum im öffentlichen Interesse festzuschreiben.

Im Gegensatz zu den kurzfristigen und eher kindisch anmutenden Protesten der Großgrundbesitzer scheinen sich die Militärs wesentlich langfristiger auf eine mögliche Beschneidung ihrer Machtstellung vorzubereiten. Als nächster Punkt bei den Verhandlungen stehen Beratungen über die „Funktion der Armee in einer demokratischen Gesellschaft“ an. So wird beispielsweise seit langem diskutiert, welche neuen Aufgabenbereiche die Armee wahrnehmen soll: Bekämpfung des Drogenhandels, Infrastrukturverbesserung, Umweltschutz etc. Diese Diskussionen stehen im Zusammenhang mit der in der Verfassung festgeschriebenen und heftig kritisierten Aufgabe der Armee, die innere Sicherheit zu garantieren. Es wird eines der Hauptziele der Guerrilla bei den Verhandlungen zu diesem Thema sein, einen Wegfall dieser Zuständigkeit durchzusetzen.

Um den Forderungen nach Entmilitarisierung des Landes den Wind aus den Segeln zu nehmen, entließ die Armee außerdem Mitte September über 20.000 Militärbeauftragte. Die Militärbeauftragten in den Dörfern des Landesinneren haben wie die paramilitärischen Zivilpatrouillen (PAC) eine zentrale Funktion in der Aufstandsbekämpfung. Sie kontrollieren und bespitzeln die Bevölkerung. Ihnen werden auch zahlreiche Menschenrechtsverletzungen zur Last gelegt.

Ein endgültiges Friedensabkommen wird nun allgemein für 1996 erwartet. Von den bisherigen Zeitplänen ist seit Monaten nicht mehr die Rede. Eigentlich wurde Anfang des Jahres noch angestrebt, zumindest von Regierung und UNO, ein Friedensabkommen im August zu unterzeichnen. Es zeigte sich allerdings schon bald, dass die dahinterstehende Absicht – eine Beteiligung der URNG an den allgemeinen Wahlen im November – nicht zu verwirklichen sein würde. Diese Beteiligung wäre der Beweis für die gelungene Reintegration der Guerrilla und damit für die „Pazifizierung“ Guatemalas gewesen. UN-Funktionäre und Regierungsmitglieder hätten sich bequem zurücklehnen können. Die Realisierung der Abkommen wäre aber in keiner Weise gesichert.

Morde weiter an der Tagesordnung

Dies ist ohnehin mehr als fraglich. Ein Indikator hierfür ist das Menschenrechtsabkommen, das sofort nach seiner Unterzeichnung im März 1994 in Kraft trat. Daraufhin wurde im November 1994 die UN-Mission für Guatemala eingerichtet. Von der Anwesenheit der UN-Beobachterinnen wurde allgemein eine merkliche Verbesserung der Menschenrechtslage erwartet. Ein Jahr später bestreitet niemand mehr, dass sich diese Hoffnung nicht bewahrheitet hat. Sicherlich leisten die MINUGUA-Mitarbeiterlnnen wertvolle Arbeit. Sie dokumentieren Menschenrechtsverletzungen, erstellen Berichte, beobachten Gerichtsverfahren und dienen als Anlaufstelle, um Menschenrechtsverletzungen anzuzeigen. Aber die Zahl der Morde, der Entführungen, der Todesdrohungen geht leider keineswegs zurück.

Umsetzung der Abkommen erkämpfen

So muss davon ausgegangen werden, dass auch die Umsetzung aller weiteren Abkommen erst hart erkämpft werden muss. Die Rahmenbedingungen für diesen Kampf werden entscheidend davon beeinflusst, wer im zweiten Wahlgang am 7. Januar zum neuen Präsidenten Guatemalas gewählt wird und wie das Kräfteverhältnis im Parlament ist. Die Friedensabkommen sind wertloses Papier, wenn die neue Regierung sie nicht umsetzt bzw. der neue Kongress nicht die notwendigen Gesetze verabschiedet.

Aus diesem Grund beteiligte sich bei den diesjährigen Wahlen erstmals ein Linksbündnis an den allgemeinen Wahlen. Die Demokratische Front Neues Guatemala (FDNG) errang nach den bislang vorliegenden Ergebnissen zwischen sieben und neun Sitze im Kongress bzw. knapp 11% der Stimmen bei den Parlamentswahlen – für guatemaltekische Verhältnisse ein beachtlicher Erfolg. Damit hat die FDNG einige Möglichkeiten, auf die Verabschiedung der entsprechenden Gesetze Einfluss zu nehmen.

Dennoch wird vor allem die Haltung der Partei des Nationalen Fortschritts (PAN) ausschlaggebend sein. Denn auch wenn Alvaro Arzú noch nicht zum neuen Präsidenten gewählt ist, wird die PAN wohl die absolute Mehrheit im Kongress haben. Von ihr wird es abhängen, ob die vollmundigen Erklärungen über die Anerkennung der bisherigen Abkommen und die Fortführung des Friedensprozesses auch in die Tat umgesetzt werden. Die PAN soll die Unterstützung des gemäßigten Flügels des Militärs genießen, der die Verhandlungen unterstützt. Allerdings sehen auch diese Militärs die Verhandlungen nur als Mittel, um der Guerrilla eine endgültige politische Niederlage beizubringen.

Der Kampf um eine wirkliche Stärkung der zivilen Macht gegen Armee und Unternehmer wird nicht auf parlamentarischer Ebene ausgefochten werden. Die Friedensabkommen und ihre Umsetzung können nur erste Schritte in diese Richtung sein. Juan Tiney von der Nationalen Indígena- und Campesinokoordination (CONIC) drückte es so aus: „Wir müssen die Organisation und den Kampf der Bevölkerung vorantreiben, denn damit wird letztlich der Nutzen, den wir aus den Verhandlungen ziehen können, bestimmt.“

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[1] Nach Regierungsansicht hätte das spanische Wort „indemnización“ (Entschädigung) ein Eingeständnis ihrer Verantwortung für die Menschenrechtsverletzungen bedeutet, weswegen das schwächere Wort „resarcimiento“ (Kompensierung eines Schadens) gewählt wurde.

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