Panama: Ex-De-facto-Machthaber Noriega will Auslieferung an Frankreich verhindern
|Der Anwalt des früheren De-facto-Machthabers Manuela Noriega hat ein Gnadengesuch an den französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy gerichtet, um die Auslieferung seines Mandanten nach Frankreich zu verhindern. In Frankreich wurde Manuel Noriega wegen Geldwäsche verurteilt, zudem ist ein neues Verfahren geplant. Er soll in den 80er Jahren versucht haben, etwa 3,15 Millionen US-Dollar an Drogen- und Staatsgeldern auf französischen Bankkonten bzw. mit dem Kauf von Immobilien zu waschen. Derzeit befindet sich Noriega aber noch in US-Gewahrsam im Bundesgefängnis von Miami, wo er ein möbliertes und gut ausgestattetes Appartement bewohnt. Noriega war von 1971 bis 1983 Chef des militärischen Geheimdienstes und von 1983 bis 1989 als Chef der Nationalgarde auch De-facto Machthaber in Panama. Während dieser Zeit stand er ebenfalls auf der Gehaltsliste des US-Geheimdienstes CIA und half dabei, Ermittler in Drogenkartelle (vor allem in Kolumbien) einzuschleusen. Gleichzeitig machte er mit den Kartellen jedoch auch Geschäfte, wodurch er für die US-Politik zunehmend untragbar wurde. Als Noriega zunehmend gegen die US-Interessen handelte und im Dezember 1989 zudem die Wahlen manipulierte, kam es zur US-Invasion in Panama und seiner Festnahme. Er erhielt den Status eines Kriegsgefangenen. Seine anfängliche Strafe von 40 Jahren wegen Drogenhandels wurde schließlich schrittweise auf 30 bzw. 17 Jahre reduziert und endete am 9. September 2007. Wegen des Auslieferungsantrags Frankreichs, dem im April 2009 stattgegeben wurde, blieb Noriega inhaftiert. Sein Anwalt legte daraufhin mit dem Verweis auf die Genfer Konvention Berufung ein, da diese Kriegsgefangenen das Recht einräumt, in ihr Heimatland zurückzukehren. Juristisch gesehen beinhaltet die Genfer Konvention jedoch auch kein Verbot der Verurteilung in mehreren Ländern. In Frankreich würden erneut gut 10 Jahre Jahre Haft auf Noriega warten, während er in Panama trotz der Verurteilung wegen Mordes wohl Hausarrest bekommen könnte. (Bildquelle: US Marshals Service)