Quetzal Vogel
News Icon
Quetzal

Politik und Kultur in Lateinamerika

Template: single_noticias
Noticia

Chile Historisches Urteil zu Verbrechen der Militärdiktatur

Redaktion | | Artikel drucken
Lesedauer: 2 Minuten

noticia_Chile_Foto_Ciberprofe_CCCristina Godoy, Laura Ramsay, Beatríz Bataszew, Sara de Witt, Alejandra Holzapfel und Clivia Sotomayor – im Namen dieser sechs Frauen wurde in Chile ein Urteil gegen drei Agenten der DINA (Inteligencia Nacional – Nationaler Geheimdienst) gefällt. Auch deren Namen seien hier genannt, der Gerechtigkeit halber: Raúl Iturriaga Neumann, Manuel Rivas und Hugo Hernández. Diese Männer wurden wegen Entführung und Anwendung von Folter zu je 15 Jahren Haft verurteilt. Außerdem verurteilte Richter Mario Carrazo den chilenischen Staat zu Entschädigungszahlungen von jeweils 80 Millionen Pesos (knapp 88.000 EUR) an die Opfer; neben den sechs genannten Frauen auch an vier Männer. Kommentatoren sprechen von einem beispiellosen, ja historischen Urteil in der chilenischen Justiz. Zum ersten Mal wurde in die Urteilsfindung wegen Verbrechen während der Pinochetdiktatur eine geschlechtsspezifische Perspektive einbezogen. Das Gericht anerkannte ausdrücklich, dass den entführten Personen nicht nur schwerwiegende körperliche und geistige Leiden zugefügt wurden, sondern dass sie auch systematisch und massiv sexueller Gewalt ausgesetzt waren. Die sechs Frauen waren in der „Venda Sexy“ inhaftiert, einer geheimen Folterstätte in Santiago de Chile, in der vor allem Frauen systematisch sexuell missbraucht wurden. Unter den DINA-Agenten tat sich auch eine Frau deutscher Abstammung hervor, Ingrid Olderöck, eine Majorin, die als „Frau mit den Hunden“ bekannt war. Wer auch nur einen flüchtigen Blick in den sogenannten Valech-Bericht, den Bericht der Nationalen Kommission für politische Inhaftierung und Folter, geworfen hat, weiß, was dieses „mit den Hunden“ für die inhaftierten Frauen bedeutete. Richter Carroza bezeichnete die Behandlung der Gefangenen als „entmenschlicht, erniedrigend und missbräuchlich“. Beatríz Bataszew, eine der Klägerinnen betonte, dass dieses Urteil sehr wichtig, aber nicht ausreichend sei, denn es vernachlässige den politischen Charakter dieser Gewalt (Bildquelle: ciberprofe_CC).

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert