Brasilien: Wahlgerichtshof will Parteien zur Offenlegung der Herkunft von Spenden verpflichten
|Der Oberste Wahlgerichtshof Brasiliens hat eine Regelung vorgeschlagen, welche vorsieht, dass die Parteien zukünftig die Herkunft von Spenden für ihre Kandidaten offen legen müssen. Die Resolution soll am 3. Februar 2010 in einer öffentlichen Sitzung diskutiert und im Anschluß daran an die Plenarsitzung weitergeleitet werden. Weiterhin ist geplant die Gelder während des Wahlkampfes auf einem separaten Bankkonto zu hinterlegen. Die Kandidaten und Parteien dürfen derzeit u.a. Spenden von natürlichen Personen, Firmen und anderen Parteien bzw. Kandidaten annehmen. Zudem sind Ihnen Einnahmen aus dem Verkauf von Eigentum und der Durchführung von Veranstaltungen gestattet. Darüber hinaus erhalten die Parteien zur Unterstützung der Wahlkampffinanzierung noch staatliche Zuwendungen aus dem Parteienfonds (Fundo Partidário). Natürliche Personen erhalten möglicherweise ebenfalls die Option Spenden per Kreditkarte (jedoch nicht von ausländischen oder staatlichen Kreditkarten) zahlen zu können. Insgesamt soll ein Bürger jedoch nicht mehr als 10 Prozent seines Einkommen des Jahres vor der Wahl spenden können. Der Vorschlag des Obersten Wahlgerichtshofs ist mehr als überfällig. Selbst der amtierende Präsident Luiz Inácio Lula da Silva ist während seiner achtjährigen Amtszeit mehrfach über Korruptionsfälle gestolpert. Aufgrund der starken Korruption ist es nicht einfacher geworden der ohnehin schon hohen Politikverdrossenheit der brasilianischen Bevölkerung entgegenzuwirken. Auf die Spitze getrieben wurde dies vor Weihnachten vom Gouverneur des Bundesdestrikts (Brasilia), José Roberto Arruda, welcher bei der Annahme von Bestechungsgeldern gefilmt wurde und anschließend im Fernsehen offiziell die Begründung gab, dass er mit dem Geld Weihnachtsgebäck (Panettones) kaufen wollte. (Bildquelle: Quetzal-Redaktion, ecm)