In Abwesenheit der Opposition stimmte der Senat des bolivianischen Kongresses am Donnerstag für das Übergangsgesetz für Autonomien (Ley de transición de autonomías, jetzt umbenannt in Ley transitoria para el funcionamiento de las entidades territoriales autonómicas), das bis zur Verabschiedung des Rahmengesetzes für Autonomien (Ley marco de autonomías), spätestens am 22. Juli 2010, Bestand haben wird. Vizepräsident García Linera sprach von einem Gesetz, „das die öffentlichen Güter schütze, und gegen Schelme, Diebe und Korrupte“ gerichtet sei. Das Gesetz dient zur Vorbereitung der Implementierung der Departements-, regionalen und indigenen Autonomien, welche in der am 25. Januar 2009 verabschiedeten neuen Verfassung verankert sind. Veränderungen an drei Artikeln des Gesetzes riefen den Protest der Opposition hervor. Die Modifikationen sehen die Suspendierung von Amtsträgern (u.a. auch der Departementsgouverneure), wenn gegen sie ein juristisches Verfahren eingeleitet wird, sowie den Modus zur Neubesetzung der Posten vor. Das ist insofern relevant, als dass derzeit gegen die oppositionellen Gouverneure Mario Cossío (Tarija), Rubén Costas (Santa Cruz) und Ernesto Suárez (Beni) wegen Verwendung von öffentlichen Mitteln im Zusammenhang mit der Durchführung der illegalen Autonomiereferenden im Jahr 2008 ermittelt wird. Die Autonomiebewegungen der Tieflandsdepartements (v.a. die sogenannten Bürgerkomitees) kündigten zuerst Hungerstreiks an, entschieden sich dann aber für Protestveranstaltungen. In Santa Cruz soll es zu einer großen Demonstration kommen. Die Ausgestaltung der Autonomien in den Tieflandsdepartements ist von enormer Bedeutung für die Regierung sowie die Departments, da dies über die zukünftige Verwendung strategischer Ressourcen (wie z.B. Erdgas, das v.a. in Tarija und Santa Cruz vorkommt) entscheidet. (Bildquelle: Marc Davis)
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Bolivien: Senat verabschiedet Autonomie-Übergangsgesetz
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