Argentinien: Chemische Kastration von Gefangenen in Mendoza erlaubt
Der Gouverneur der Provinz Mendoza, Celso Jaque, unterschrieb gestern (16.03.2010) ein Dekret, das die chemische Kastration von Sexualstraftätern als präventive Maßnahme gegen Rückfälligkeit erlaubt. Mit der Umsetzung soll in drei Monaten offiziell begonnen werden. Die Kastration wird durch die Verabreichung von Medikamenten, welche den Hormonspiegel und das Libido der Gefangenen vermindern, durchgeführt. Da eine erzwungene Kastration eine Verletzung der Menschenrechte darstellen würde, wird diese nicht als Pflicht angesehen, sondern soll „empfohlen“ werden. Trotzdem ist die Freiwilligkeit der Maßnahme zweifelhaft, denn falls der Gefangene diese nicht akzeptiert, muss er möglicherweise mit Sanktionen rechnen, wie z.B. mit dem Verlust von Vorteilen oder auch dem Verzicht auf Strafmilderung. Das Hauptargument gegen eine chemische Kastration besteht darin, dass es einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Straftäter darstellt, während die Befürworter argumentieren, dass man dadurch bis zu 60% der Wiederholungstäter stoppen kann. (Bildquelle: Agencia Brasil, Antonio Cruz)