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Politik und Kultur in Lateinamerika

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Umweltprobleme in Argentinien
Entwicklung eines normativen Regelwerks im Umweltschutzbereich

Leonardo De Benedictis | | Artikel drucken
Lesedauer: 11 Minuten

Zu den dringlichsten Umweltproblemen, die sowohl heutige als auch zukünftige Generationen in Argentinien betreffen, gehören ökologische Indikatoren wie die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der reinen Luft- und Wasserqualität sowie die gravierende Umweltverschmutzung und daraus folgende Krankheiten, deren Hauptursachen verbreiteten leichtsinnigen Wegwerfen von Hausmüll und in der illegalen Entsorgung von gefährlichen Industrieabfällen liegen. Zudem verursacht das irrationale explosionsartige Wachstum der Städte den Mangel an Wasserversorgung und/oder der unterirdischen Abzugskanäle für die Abwässer der Haushalte. Ein weiteres Problem liegt in der latenten Erschöpfung der natürlichen Energiequellen, des Fischbestandes und der Waldressourcen. Durch diese unkontrollierte Entwicklung im Umweltbereich werden die Lebensqualität, die Gesundheit und damit auch die kollektiven und individuellen Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten der argentinischen Bevölkerung bedroht.

Probleme hinsichtlich der Bodennutzung

Die natürliche Bodenerosion, die in den meisten Fällen durch menschliches Agieren gefördert wird, richtet schweren Schaden im Land an. So bedingen zum Beispiel übliche defizitäre landwirtschaftliche Praktiken wie die überdurchschnittliche Nutzung des Weidelandes, die Waldrodungen, der unsachgemäße Ackerbau und das häufige Abbrennen der Felder den Rückgang der Vegetation und die sich daraus ergebende Verwundbarkeit des Bodens gegenüber immer wieder auftretenden Erosionen, welche sich über alle möglichen Gebiete mit unterschiedlichen Ausprägungen und Eigenschaften erstrecken können. Doch nicht nur die Erosion greift die Böden Argentiniens an, denn darüber hinaus stellt auch der Verlust der Fruchtbarkeit, der auf den langsamen Verbrauch des Bodens auf Grund der Monokultur, die ausgedehnte Feldbestellung und die Überlastung der Felder durch den hohen Viehbestand zurückzuführen ist, ein großes Problem für das Land dar.

Wasser

Während zwei Drittel Argentiniens unter akuter Wasserknappheit leidet, herrscht im restlichen Drittel eine Überfülle von Wasser. Außerdem sind Grund- und Oberflächengewässer insbesondere im Umkreis der großen städtischen und industriellen Zentren häufig verschmutzt und überbeansprucht. Zu den weiteren Problemen in diesem Bereich zählt die Trink- und Abwasserversorgung.

Die Überschwemmungen, die vorwiegend die Küstengebiete des Landes betreffen, stehen meist in direkter Verbindung mit der Handhabung der darüber liegenden Flüsse und Staudämme dieser Regionen. Aber auch im Nordosten der Provinz Buenos Aires kommt es regelmäßig zu großen Überschwemmungen, die das Leben der davon Betroffenen von Grund auf verändern. Nach einem Bericht der Weltbank ist Argentinien das Land in Lateinamerika mit dem höchsten Risikofaktor von potentiellen Überschwemmungen getroffen zu werden. Ursache dafür sind – neben der unzureichenden Infrastruktur der Abwasserleitungen – die Besetzung der niedrigen Zonen des Landes durch die ärmeren Menschen. Die Überschwemmungen nehmen nicht nur tendenziell zu, sondern stellen zudem auch eines der gravierendsten Probleme in Argentinien dar.

Die vorherrschende Wasserknappheit in zwei Drittel des Landes führt zu Trockenheit und Dürreperioden und bestimmt die Ansiedlung der Bevölkerung, deren Lebensqualität und die Entwicklung von produktiven Aktivitäten. Diese Situation, verbunden mit den defizitären landwirtschaftlichen Praktiken, kann in letzter Instanz zur Verwüstung Argentiniens führen.

Die Wasserverschmutzung im allgemeinen und die Verunreinigung der Grundwasservorkommen im besonderen wurden in diversen Berichten der Weltbank als eines der wichtigsten Probleme des Landes bezeichnet. Diese Problematik ist vor allem auf die ungenügende Behandlung des Wasser durch Kläranlagen sowie auf die Fahrlässigkeit von Industrie und Landwirtschaft, die ihre Giftstoffe und Abwässer in die Seen und Flüsse leiten, zurückzuführen. Infolgedessen nimmt die Wasserqualität kontinuierlich ab, so dass die Gesundheit der Bevölkerung und eine ausreichende Wasserversorgung der Einwohner und der Industrie gefährdet sind. Außerdem geht die zunehmende Kontaminierung der Grund- und Oberflächengewässer auf Kosten der Fischerei und der Landwirtschaft und schadet zudem dem ästhetischen Anblick sowie der Inanspruchnahme einer potentiellen Freizeitnutzung.

Nach einem Bericht leidet jeder vierte Patient im Krankenhaus an einer Krankheit, deren Auslöser in direkter Verbindung mit der Wasserverschmutzung steht. Während insbesondere die Flüsse, welche die großen Städte des Landes mit Trinkwasser versorgen, eine hohe Kontamination auf weisen, sind andere Flüsse wie zum Beispiel “Reconquista” und “Matanza – Riachuelo” teilweise praktisch tot. Nach Informationen der Weltbank betrug die Versorgungsquote mit Trinkwasser in den Städten im Jahre 1999 lediglich 81%, während 38% der urbanen Bevölkerung an die Abwasserkanalisation angeschlossen sind. Noch größerer Bedarf besteht jedoch auf dem Land, denn dort verfügen nur 17 Prozent über fließendes Trinkwasser und weniger als drei Prozent über den Anschluß an die Abwasserkanalisation. Vor allem die armen Bevölkerungsschichten sind ganz besonders von dieser Problematik betroffen, da sie auf Grund der fehlenden Trinkwasserversorgung Brunnen bauen, aus denen sie dann meist verseuchtes Wasser schöpfen.

Luft

Durch die geographische Lage Argentiniens und die häufigen Winde, die durch das Land ziehen, sind viele der Großstädte (ausgenommen Córdoba, Mendoza und Salta) nicht so sehr – wie zum Beispiel Santiago de Chile oder Mexiko-Stadt – von den Problemen der Luftverschmutzung durch Schadstoffemissionen betroffen. Die durch Fahrzeuge bedingte Verunreinigung der Luft hängt in der Regel mit den folgenden Faktoren zusammen: der Qualität des Benzins, den spezifischen Eigenschaften der Motoren und deren Art und Weise der Instandhaltung. Argentinien hat jedoch relativ schnell den Gebrauch von bleifreiem Benzin eingeführt, so dass die Ozon- und Staubpartikelkonzentrationen bei den gesundheitlich tolerablen Werten liegen.

Neben der chemischen Kontamination durch gashaltige Emissionen erweist sich insbesondere in der Hauptstadt der Lärm als hohe physische Belastung, der unter anderem Gehörschäden, Nervosität, Magengeschwüre, Verdauungsstörungen, Streß und Übelkeit verursachen kann. Buenos Aires gehört zu den lautesten Städten der Welt.

Das normative Regelwerk

Die Annahme, in Argentinien gäbe es wenig Gesetze im Bereich des Umweltschutzes, ist schlichtweg falsch. Vielmehr gibt es viel zu viele gesetzliche Bestimmungen, Verordnungen, Vorschriften und diverse administrative Erlasse, die sich oftmals überschneiden und sich teilweise sogar selbst untereinander widersprechen. Folglich entsteht dadurch ein wahres Chaos, das selbst Experten kaum noch durchschauen können.

Die Probleme der Überlagerung der unterschiedlichen Gesetze im Umweltschutzbereich ergeben sich hauptsächlich aus der wenig klaren Verteilung der normativen Zuständigkeiten. Diese Schwierigkeiten lassen sich in den meisten Ländern, in denen es drei verschiedene gesetzgebende Körperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) gibt, nachweisen. Die allgemeine Gesetzgebungsbefugnis des Bundes und der Länder wurde zwar in der Verfassung festgelegt,aber die argentinische Magna Charta von 1853 hat die Umweltthematik dabei nicht berücksichtigt, so dass folglich kein konkreter Hinweis darauf gegeben wird, wer für die Erlassung von Vorschriften im Umweltschutzbereich zuständig ist. So haben sich im Laufe der Zeit folgende offene und ungeklärte Fragen ergeben: Kann der Bund Gesetze im Umweltschutzbereich erlassen, die das ganze Land betreffen? Besitzen die Länder in diesem Sektor auch die Befugnis der Gesetzgebung? Trotz dieser Unklarheiten wurden zahlreiche gesetzliche Bestimmungen aus diversen Quellen erlassen und allmählich setzte sich diese latente Verteilung der Kompetenzen dann auch als allgemein gültige Praxis durch. So ist der Bund dazu übergegangen, Verordnungen hinsichtlich der Rechtsprechung zu erlassen und die Länder konnten entscheiden, ob sie diese für ihr jeweiliges Gebiet anwenden wollen. Für bestimmte natürliche Ressourcen wurden Gesetze wie zum Beispiel das so genannte “Waldgesetz 13273” erlassen, dem sich alle Länder angeschlossen haben, oder das “Gesetz 20284 über den Atmosphärenschutz”, dem allerdings nur die Länder Mendoza und Córdoba beigetreten sind.

Normative Regeln zum Schutz von Wasser, Luft und Boden

Wahrscheinlich als direkte Folge der hohen Bedeutung, die der Ressource Wasser in einem von Trockenheit bedrohten Land wie Argentinien beigemessen wird, und auf Grund der Umweltproblematik im Riachuelo war eine der ersten erlassenen Umweltvorschriften das “Gesetz 2797” über die “Reinigung der Flüsse von Abwässern und Abfällen”. Dieses Gesetz verbot “Abwässer der Bevölkerung” und “schädliche Abfälle der Industrien” in die “Flüsse der Republik” zu leiten, sofern diese nicht einer “effektiven Reinigung” unterzogen worden sind. Derzeit gibt es zahlreiche Vorschriften zum Schutz des Wassers, die sowohl internationale Abkommen in Bezug auf die Kontamination der Meere durch die Schifffahrt, als auch nationale Verordnungen, welche den genauen Inhalt der Abwassersubstanzen der Industrien festlegen, umfassen.

Da die Umweltproblematik im Bereich der Luftverschmutzung lange nicht so groß ist wie bei der natürlichen Ressource Wasser, wurden hier insgesamt weniger Vorschriften erlassen. Am weitesten fortgeschritten sind die Übereinkünfte auf internationaler Ebene, die die Steuerung von aktuellen globalen Probleme wie den Treibhauseffekt oder den Ozonschwund beinhalten. Bezüglich des Schutzes der Naturressource Boden wurden “landwirtschaftliche Gesetze der Länder” (“Gesetz 22428 über die Pflege und Erhaltung der Böden”) und das “Gesetz 24701”, das sich an das internationale “Abkommen über den Kampf gegen die Verwüstung” anschließt, erlassen.

Normative Regeln zu gefährlichen Industrieabfällen

Das erste Gesetz in diesem Bereich war das “Abkommen von Basilea über die Grenzüberschreitung von gefährlichen Abfällen” (“Gesetz 23922”), welches 1991 ratifiziert wurde. Im Anschluß daran wurde das nationale “Gesetz 24051” erlassen, das Sanktionskompetenz verleiht und in bestimmten Situationen – wie beispielsweise bei der Erzeugung von Abfall in Gebieten, die der Rechtsprechung des Bundes unterliegen und beim Transport von Müll von einem Gerichtsbezirk zum anderen – angewendet werden kann. Bald darauf schlossen sich die Länder, die ihrerseits eigene Vorschriften entwickelten, diesem Gesetz an, dessen Bedeutung in der damit verfolgten Zielsetzung liegt:

  • Identifikation der Verursacher und ihres Abfalls sowie aller am Umgang mit dem Abfall Beteiligten,
  • Aufstellung von Normen zur sicheren Handhabung der Abfälle,
  • Beobachtung und Verfolgung von erzeugten Abfällen,
  • Feststellung von Verantwortlichkeiten.

Die Sanktionsmöglichkeiten des Gesetzes 24051 stellen zweifellos einen Meilenstein im Fortschritt des Umweltschutzes dar und haben ein bislang besorgniserregendes Vakuum beseitigt, denn vor der Gesetzgebung in dieser Materie war jeder beliebige rücksichtslose Umgang mit den gefährlichen Industrieabfällen erlaubt. Darüber hinaus hat dieses Gesetz dazu beigetragen, die Bevölkerung zu sensiblisieren und ihr Umweltbewußtsein zu schärfen.

Die Verfassungsreform

Im Jahre 1994 wurde im Zusammenhang mit der Verfassungsreform ein weiterer großer Erfolg in Bezug auf den progressiven Fortgang des Umweltschutzes erzielt. Im Artikel 41 der argentinischen Verfassung wurde das “Recht auf eine saubere Umwelt” proklamiert. Dies impliziert die Pflicht, die Umwelt zu schützen, d. h. letztendlich ist jeder Einzelne für ihre Erhaltung und kontinuierliche Pflege verantwortlich. Der Artikel 41 enthält darüber hinaus viele verschiedene Vorschriften, führt das Konzept der Nachhaltigen Entwicklung ein – und damit auch die Pflicht, sich mit den bisher angerichteten Umweltschäden konstruktiv auseinanderzusetzen. Außerdem weist er die staatlichen Autoritäten auf ihre Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Umweltschutz hin und fordert sie auf, für die Einhaltung des “Rechtes auf eine saubere Umwelt” zu sorgen. Darunter fällt die rationale Nutzung der natürlichen Ressourcen, die Erhaltung und der Schutz des natürlichen und kulturellen Vermögens und der Biodiversität des Landes sowie die laufende Versorgung der Bevölkerung mit Informationen über die akute Umweltproblematik und die Bereitstellung einer umweltfreundlichen Erziehung. Zudem legt der Artikel das Einfuhrverbot von aktuell oder potentiell gefährlichen Industrieabfällen (darunter auch radioaktive Giftstoffe) fest. Diese Verordnung wurde als besonders wichtig erachtet und stellt eine Übereinstimmung mit dem bereits erwähnten Abkommen von Basilea dar. Dabei geht es vorrangig darum, den Mißbrauch anderer Länder, die gefährliche Abfälle nach Argentinien transportieren, auszumerzen und zu vermeiden, dass unser Land zum Mülleimer für alle Welt wird.

Eine weitere Verordnung dieses Artikels bezieht sich auf die Regelung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der Erlassung der gesetzgebenden Materie im Umweltschutzbereich. Dadurch wurde schließlich das tiefgreifende Vakuum, das zum heutigen Chaos im normativen Regelwerk geführt hat, endgültig beseitigt. Demnach ist “der Bund dafür zuständig, allgemeine Vorschriften, die minimale Voraussetzungen zum Schutz der Umwelt beinhalten, zu erlassen, während die Länder die Aufgabe haben, sich um die für notwendig erachteten komplementären Verordnungen zu kümmern”. Diese Teilung der Zuständigkeiten sieht vor, dass der Bund ein Minimum an Anforderungen oder Voraussetzungen, die mindestens bei der Rechtsprechung der Länder eingehalten werden müssen, vorschreiben kann und eliminiert somit den Streit um die Gesetzgebungskompetenzen und die damit verbundenen Unklarheiten und Unsicherheiten. Trotz des geschilderten Fortschritts im Bereich der Umweltgesetzgebung muss aber leider erwähnt werden, dass die Verfassung zwar bereits 1994 geändert wurde und seitdem die Teilung der Kompetenzen rechtskräftig ist, doch bis heute kein einziges Bundesgesetz erlassen worden ist.

Potentielle Lösungsansätze für die Umweltprobleme

Die hier behandelten Themen sind nur eine kleine Auswahl aus der Liste der gesamten Umweltprobleme, unter denen Argentinien leidet. Derzeit beginnt die Bevölkerung ein Umweltbewußtsein zu entwickeln und nimmt wahr, dass die natürlichen Reichtümer des Landes nicht unendlich sind und sich bald erschöpfen, wenn ihrer Erhaltung und Pflege keine angemessene Bedeutung zugeschrieben wird. Ein adäquater Umgang mit der Umwelt erfordert folgende Handlungen von seiten der Regierung:

  • Kenntnisse der aktuellen Umweltproblematik,
  • Beschlußfassung der Umweltpolitik, die wesentliche Grundsätze für die Aktionen der Regierung festlegt,
  • Aufstellung von Zielen und Programmen, die Verbesserungsvorschläge umsetzen,
  • Aufbau eines normativen Regelwerks im Umweltschutzbereich (Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Resolutionen, etc.),
  • Errichtung einer Kontrollinstanz, welche die Einhaltung der erlassenen Gesetze überwacht,
  • Erziehung/Aus- und Fortbildung der Bevölkerung in Bezug auf Umweltthemen,
  • Verbreitung von Informationen bezüglich der Umweltproblematik in der Öffentlichkeit.

Schließlich wird der aktive Umweltschutz jedem/r einzelnen Argentinier/in das Recht verleihen, über sich selbst und sein/ihr “Recht auf eine saubere Umwelt” zu bestimmen, während hingegen eine rücksichtslose Haltung nur zum Verlust des natürlichen Vermögens des Landes führen kann.

Aus dem Span.: Sonja Heidegger

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