Am 21. August 1994 fanden in Mexiko Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt. Diese Wahlen gehörten aus verschiedenen Gründen zu den bedeutsamsten in der Geschichte Mexikos.
Es wurde eine neue Wahlorganisation eingeführt, die es sich zur Aufgabe gestellt hatte, die verschiedenen politischen Parteien zufriedenzustellen. Auch international wurde mit großem Interesse beobachtet, ob die Wahlen wirklich ein Beispiel für die Vervollkommnung der Demokratie in Mexiko werden würden.
Man wollte feststellen, ob die weltweit anerkannte ökonomische Öffnung begleitet wurde durch notwendige demokratische Öffnung. Außerdem fanden die Wahlen in einem Jahr statt, in dem das politische Panorama besonders getrübt und gespannt war (Konflikt in Chiapas; Ermordung von Luis Donaldo Colosio, Präsidentschaftskandidat der größten Partei). Viele nationale und internationale Beobachter hatten Zweifel, dass die größte Partei, die Partei der Institutionalisierten Revolution (PRI), erneut in der Lage wäre, Wahlen zu gewinnen, wenn diese auf durchschaubare Weise und ohne entscheidenden Einfluss der Regierung auf den Wahlprozess organisiert werden würden.
Zur Garantierung der Transparenz des Wahlprozesses wurden Verfassung und Wahlgesetz zum Teil reformiert. Diese Reformen, die von den verschiedenen Parteien mitgetragen wurden, erlaubten eine Perfektionierung der Institutionen, die die Bundeswahlen organisieren, die Erhöhung der Autonomie der Wahlbehörden gegenüber Regierung und Parteien und die Stärkung der Rolle der Kontrollinstanzen im Wahlprozess.
Zu den wichtigsten Veränderungen zur Erhöhung der Durchschaubarkeit der Wahlen gehören folgende:
a) Einführung eines Wählerverzeichnisses, in das sich 45,7 Millionen der etwa 47 Millionen Wahlberechtigten eintrugen. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass die Eintragung in das Wählerverzeichnis in Mexiko freiwillig ist. Entsprechend der Ergebnisse verschiedener unabhängiger Kontrollen hatte das Wählerverzeichnis eine Zuverlässigkeit von 96-97 %.
b) Ausstellung einer Wählerkarte mit Foto für jeden der im Wählerverzeichnis registrierten 45.7 Millionen Bürger zur Ausübung des Wahlrechts.
c) Autonomie der Wahlorgane. Der Generalrat des Bundeswahlinstituts (Instituto Federal Electoral – IFE) als wichtigstes Entscheidungsgremium während des Wahlprozesses setzte sich zusammen aus 11 Personen: 6 von ihnen gehören keiner Partei an, 4 Mitglieder kommen aus den beiden Kammern des Parlaments und l Mitglied ist Repräsentant der Exekutive, im konkreten Fall handelt es sich um den Innenminister. Die 4 Mitglieder aus der Legislative setzen sich aus 2 Vertretern der stärksten Partei und aus 2 Repräsentanten der zweitstärksten politischen Kraft zusammen. Außerdem waren die 9 Parteien, die sich zur Wahl stellten, mit je einem Repräsentanten im Generalrat vertreten. Sie hatten Mitsprache-, aber kein Stimmrecht. Die örtlichen Räte in den einzelnen Staaten waren ähnlich strukturiert. Damit wurde gesichert, dass die Gesellschaft und nicht die Parteien oder die Regierung eine entscheidende Funktion im Wahlprozess hatten. Hinzugefügt werden muss, dass die lokalen Räte die Ergebnisse der Parlamentswahlen endgültig bestätigen. Das neu gewählte Parlament seinerseits bestätigt dann die Wahl des Präsidenten.
d) Einsetzung eines unabhängigen Wahltribunals zur Klärung von Streitigkeiten und Einwänden, die durch die Parteien bezüglich des Wahlergebnisses vorgetragen werden.
e) Teilnahme von nationalen und, zum ersten Mal, internationalen Beobachtern am Wahlprozess.
Der Wahlkampf der Parteien wurde in der Geschichte Mexikos noch nie so intensiv geführt wie in Vorbereitung dieser Wahlen. Daran waren 9 Parteien mit ihren jeweiligen Präsidentschaftskandidaten beteiligt. Die drei politischen Hauptkräfte PRI (Regierungspartei); PAN, Partei der nationalen Aktion (konservativ) und PRD, Partei der Demokratischen Revolution (links), entfalteten eine breite Wahlkampagne, die die Bevölkerung mobilisierte.
Am Tage der Wahl war eine sehr hohe Wahlbeteiligung zu verzeichnen. 35, 5 Millionen Wähler gaben ihre Stimme ab. Das waren 77,73% der im Wählerverzeichnis registrierten Bürger. Gewählt werden konnte im mehr als 96.000 Wahllokalen, 770.000 Wahlhelfer waren im Einsatz. Die Wahlen wurden von 81.620 unabhängigen nationalen und 943 ausländischen Beobachtern überwacht.
Die anderen fünf Parteien erreichten jeweils weniger als 1 % der gültigen Stimmen.
Die Stimmabgabe verlief friedlich. Es gab einige Unregelmäßigkeiten und Fehler, die jedoch den Wahlverlauf in seiner Gesamtheit nicht beeinflussten. Die Mehrheit der nationalen Beobachter und ausländischen Gäste stimmten darin überein, dass diese Unregelmäßigkeiten nichts mit Wahlbetrug zu tun hatten, sondern in ihrer Mehrheit auf menschliches Versagen zurückzuführen waren.
Unabhängig von den konkreten Ergebnissen der Wahlen kann festgestellt werden, dass das wichtigste Resultat dieser Wahlen darin besteht, dass Mexiko in seiner Prozess der Demokratisierung weiter voran gekommen ist, dass eine hohe Wahlbeteiligung erreicht werden konnte und dass die Wahlen so effektiv organisiert werden konnten, dass ihre Durchschaubarkeit garantiert war. Dadurch konnte Mexiko das Vertrauen in seine Institutionen stärken und weiter auf seinem friedlichen und demokratischen Weg zur Vervollkommung seiner Entwicklung voranschreiten.
* Der mexikanische Generalkonsul in Deutschland, Dr. Luis Cabrera, stellte QUETZAL den nebenstehenden Text exklusiv zur Verfügung.
Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen:
(Angaben in %-Anteil an gültigen Stimmen)
PRI: Ernesto Zedillo Ponce de León 50,18%
PAN: Diego Fernández de Cevallos 26,69%
PRD: Cuauhtémoc Cárdenas Solórzano 17,08%
PT: Cecilia Soto González 2,82%