Bereits am Montag hat sich das oberste Wahlgericht Boliviens (Corte Nacional Electoral – CNE) gegen das geplante Verfassungsrefendum ausgesprochen, das von Präsident Morales per Dekret für den 7. Dezember 2008 angesetzt worden war. José Luis Exeni, Vorsitzender des Nationalen Wahlgerichtes, erklärte, dass die Zuständigkeit für die Ansetzung eines Verfassungsrefendums beim Parlament liegen würde. Der Rechtsbeauftragte der Regierung, Héctor Arce, konterte damit, dass bereits im Februar im Kongress über ein Gesetz zur Initiierung des Referendums abgestimmt wurde und jetzt per Dekret nur noch die Konkretisierung (Termin etc.) erfolgt ist. Darüber hinaus wurden vom CNE die Neuwahlen der Präfekten in La Paz und Cochabamba, wie auch die Wahl von 112 Subpräfekten und Beratern wegen eines Fristverstoßes ausgesetzt und das Autonomiereferendum in Chuquisaca sowie ein in Santa Cruz beschlossenes „Gesetz“ über die Wahl von Subpräfekten und Departementsabgeordneten für illegal erklärt. Sollte über die Ansetzung des Referendums im Parlament abgestimmt werden, stehen die Chancen für die Regierung nicht besonders gut, da die Opposition im Senat über eine Mehrheit verfügt. Eine andere Möglichkeit wäre der Weg über eine Volksbefragung, in der nach Artikel 6 des Gesetzes über das Referendums sechs Prozent der Wahlberechtigten ihre Unterschrift geben müssten.
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Bolivien: Verfassungsreferendum in der Schwebe
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Dieser Beitrag ist Bestandteil unseres Quetzal Bolivien-Tagebuchs:
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