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Brasilien: Nationale Behörde für Gesundheitsüberwachung (Anvisa) verbietet Solarien

Redaktion | | Artikel drucken
Lesedauer: 2 Minuten

Brasilien: Nationale Behörde für Gesundheitsüberwachung (Anvisa) verbietet Solarien (Foto: Agencia Brasil, Elza Fiuza)Bereits vor mehr als zwei Monaten (11. November 2009) hatte die nationale Behörde für Gesundheitsüberwachung (Agência Nacional de Vigilância Sanitária, Anvisa) landesweit die Nutzung von auf ultravioletter Strahlung basierenden Geräten zur künstlichen Bräunung verboten. Nachdem die brasilianische Vereinigung für künstliche Bräunung (Associação Brasileira de Bronzeamento Artificial, Abba) jedoch Einspruch gegen diese Regelung einreichte, durften die Schönheitssalons die Geräte weiterhin ihren Kunden zur Verfügung stellen. Am vergangenen Freitag (22. Januar 2010) wurde dieser Einspruch nun mit der Begründung abgelehnt, dass die Gesundheit der Brasilianer wichtiger als die Ausübung der Berufsfreiheit ist. Die Entscheidung von Anvisa basiert auf zahlreichen wissenschaftlichen Studien, welche nachweisen konnten, dass die Nutzung von Solarien mit ultravioletter Strahlung (UV-Licht) das Hautkrebsrisiko deutlich erhöht. Nach Angaben des nationalen Krebsinstituts (Instituto Nacional do Câncer, Inca) ist der Hautkrebs für 25 Prozent aller auftretenden bösartigen Tumore verantwortlich. Bisher war lediglich Minderjährigen unter 16 Jahren und Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ohne Erlaubnis der Eltern die Nutzung der Bräunungsgeräte verboten. Das Verbot wird nach Aussagen von Anvisa zudem mit den fehlenden Möglichkeiten zur Wartung und Kontrolle der landesweit mehr als 5.000 Sonnenbänke begründet. Sofern die Geräte weiter genutzt werden sind Strafen von 2.500 Reais (ca. 1.000€) bis 1,5 Millionen Reais (ca. 600.000 €) vorgesehen. (Bildquelle: Agencia Brasil, Elza Fiuza)

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