Im allgemeinen die Grundrechte, die Kindern ein menschenwürdiges Leben und ein eigenständige Entwicklung garantieren können. Die UNO verabschiedete eine Konvention, die weltweit eine Norm für die Grundvoraussetzungen kindlicher Entwicklung gibt. Dieser Katalog dient insbesondere Kinder- und Kinderschutzorganisationen in der ganzen Welt als Orientierung und Maßstab für ihre Arbeit. Dabei werden die Akzente der konkreten Arbeit meist unterschiedlich gesetzt, abhängig von der jeweiligen Situation der Kinder in dem betreffenden Land, d.h. von der realen Verwirklichung dieser Grundrechte. Es dürfte bis heute kaum ein Land geben, in dem die Rechte der Kinder entsprechend dem UNO (Minimal) – Katalog uneingeschränkt umgesetzt werden.
Im einzelnen nennt die Konvention folgende zu verwirklichende Grundrechte für Kinder:
- Gleichheit, ohne Ansehen von Rasse, Religion, Herkunft, Geschlecht;
- gesunde geistige und körperliche Entwicklung;
- Namen und Staatsangehörigkeit;
- Wohnung, ärztliche Betreuung und ausreichende Ernährung;
- besondere Betreuung im Falle einer Behinderung;
- Liebe, Verständnis, Fürsorge;
- kostenloser Unterricht, Spiel, Erholung;
- Hilfe bei Katastrophen und Notlagen;
- Schutz vor Gewalt, Mißbrauch und Vernachlässigung;
- Schutz vor Verfolgung und Recht auf eine humanistische Erziehung.