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Rassismus

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R. bezeichnet eine besondere Form zwischenmenschlicher Gewaltanwendung, die die körperliche Andersartigkeit von Menschen, insbesondere die Hautfarbe, zum zentralen Ausgangspunkt ihrer Diskriminierung macht. R. umfaßt sowohl Einstellungen als auch Handlungen, die die Verachtung, Benachteiligung, Ausgrenzung und Unterdrückung bis hin zur physischen Vernichtung dieser Menschen zum Ziel haben. Anfangs beinhaltete der von den Europäern im Zuge der „Entdeckung“ und Eroberung fremder Gebiete und Kulturen eingeführte und verbreitete Begriff der „Rasse“, der erstmals 1684 von F. Bernier auf den Menschen angewandt wurde, noch keine Hierarchisierung, sondern bezog sich vor allem auf die Abstammung. Mit der kolonialen Aufteilung der Welt und der europäischen Besiedlung anderer Kontinente diente er der Begründung und Legitimierung der vermeintlichen Überlegenheit der „weißen Rasse“. Der Antisemitismus gilt als Modellfall für die Funktion des Rassismus in modernen Gesellschaften, der im deutschen Faschismus seine aggressivste und menschenverachtendste Übersteigerung fand. Besonders in Zeiten sozialer Krisen und Umbrüche hat die vereinfachende Gleichsetzung äußerlicher Merkmale mit komplexen moralischen, kulturellen, politischen und sozialen Werturteilen Hochkonjunktur, vom sozialen Abstieg bedrohte Gruppen greifen ebenso auf ihn zurück wie jene, die damit ihre Aufstiegschanchen gegenüber „Fremden“ verbessern wollen. In außereuropäischen Gesellschaften, wo eine „weiße“ Elite die Macht ausübt, dient R. der Aufrechterhaltung eines „internen Kolonialismus“ und wird auch danach noch oft von „helleren“ Bevölkerungsgruppen zur Rechtfertigung der Diskriminierung der übrigen Einwohner der Landes benutzt.